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Geschrieben

Mmmhh,

tja wie ich so sehe, sind verdammt viele leute Systemadmins und stellen dem entsprechend ihre Fragen.

Tja ich habe jedes Thema was hier angesprochen wurde berücksichtigt und sehr viel drüber in Erfahrung gebracht (VPN usw.)

Tja jetzt fällt mir aber ein ... oh ich bin doch Anwendungsentwickler

Was sollte ich also noch lernen ???

Also Struktogramme (PAP) null Problem.

Datenbanken (Modelle / Klassendiagramme / UML ) kein problem.

SQL , sagen wir mal 12 % (muss noch was tun)

Also was sollte ich als ANW noch lernen? Hat jemand einen Tipp für mich ????

Danke

Tobi

Geschrieben

marketing, witschaft, subnetting, ...

zu lernen gibt es genug.

informier dich doch mal darüber, was du laut ausbildungsvertrag können mußt, spich was deine kernqualis sind.

Geschrieben

Also wenn du mit ausbildungsvertrag den Lern "Stoffkatalog" meinst, dann müsste ich ja alles wissen ):

Ich hätte auch Systemadmin lernen sollen (ist einfacher)

naja....

:) werde schon durchkommen

Tja Wirtschaft in dem Sinne muss ich nicht lernen, da ich es schon mit 3 bestanden habe (bin ein 2 wiederholer).

Also meine letzte chance ....

Machs gut

Tobi

Geschrieben

muss man eigentlich seine Ausbildung verlängern, wenn man eine pruefung wiederholen muss oder geht das auch als aussenstehender

Z.B ich arbeite dann schon mach aber trotzdem in einem halbennJahr die wiederholungspruefung

ware das theoretisch moeglich

Geschrieben
Original geschrieben von hiretic

muss man eigentlich seine Ausbildung verlängern, wenn man eine pruefung wiederholen muss oder geht das auch als aussenstehender

Z.B ich arbeite dann schon mach aber trotzdem in einem halbennJahr die wiederholungspruefung

ware das theoretisch moeglich

Wenn du das erste Mal nicht durch die Prüfung kommst, kannst du deinen Ausbildungsvertrag um ein halbes jahr verlängern. der Betrieb muss dem zustimmen. Du wirst weiterhin beschäftigt, als wenn du noch im dritten Lehrjahr bist (z.B. selbes Gehalt).

Fällst du wieder durch, muss der Betrieb dich tatsächlich nicht mehr weiterbeschäftigen. Du kannst denoch nach einem halben Jahr zum dritten Mal die Prüfung wiederholen - auch ohne betriebliche Anstellung, da du lt. Berufsbildungsgesetz ein Recht auf zweimalige Wiederholung der Prüfung hast.

Damit ist deine Frage mit einem klaren "Ja" zu beantworten.

Allerdings kann ich dir nicht sagen, ob du weiterhin zur Berufsschule gehen musst. Das müsste aber auch im Berufsbildungsgesetz zu finden sein.

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