Scav Geschrieben 27. April 2002 Geschrieben 27. April 2002 Ich ziehe an die andere Seite von D... habe da auch schon einen neuen Ausbildungsplatz. Wie kündige ich jetzt meine derzeitige Ausbildung? Gibt es eine Kündigungfrist? danke
Tool-Time Geschrieben 27. April 2002 Geschrieben 27. April 2002 Nabend, schau dir einmal deinen Ausbildungsvertrag an, auf der Rückseite stehen die Vertragsbedingungen sowie die Kündigungsrechte. Bis denn Tool-Time
BenNebbich Geschrieben 28. April 2002 Geschrieben 28. April 2002 ... kündigen geht nicht. kein kündigungsgrund vorhanden! auflösung des ausbildungsverhältnisses kann möglichkeit sein; setzt einverständnis des betriebes voraus.
bimei Geschrieben 28. April 2002 Geschrieben 28. April 2002 Original geschrieben von Scav Ich ziehe an die andere Seite von D... habe da auch schon einen neuen Ausbildungsplatz. Wie kündige ich jetzt meine derzeitige Ausbildung? Gibt es eine Kündigungfrist? §15 BBiG (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. (2) Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis nur gekündigt werden 1. aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, 2. vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will. (3) Die Kündigung muß schriftlich und in den Fällen des Absatzes 2 unter Angabe der Kündigungsgründe erfolgen.
BenNebbich Geschrieben 28. April 2002 Geschrieben 28. April 2002 ... also keine kündigung möglich. weder wichtiger grund, noch aufgabe der ausbildung oder wechsel des ausbildungsberufes gegeben.
Scav Geschrieben 28. April 2002 Autor Geschrieben 28. April 2002 eun Umzug ist definitiv ein wichtiger Grund!
BenNebbich Geschrieben 28. April 2002 Geschrieben 28. April 2002 ...ist es nicht nach BBiG!! wichtiger grund liegt nur vor wenn gegen die grundpflichten des ausbildungsvertages verstossen wird. am besten ist es wenn du dich mit deinem betrieb auf aufhebung deines ausbildungsvertrages einigst.
lpd Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...ist es nicht nach BBiG!! Doch. Das ist ein "wichtiger Grund".
Woodstock Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Bis zu welchem Alter denn? Denn ich kann mir nicht vorstellen dass das immer ein wichtiger Grund ist! Bine
lpd Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Original geschrieben von Woodstock Bis zu welchem Alter denn? Denn ich kann mir nicht vorstellen dass das immer ein wichtiger Grund ist! Bine Solange du nicht volljährig bist, ist das immer ein wichtiger Grund, wenn beispielsweise deine Eltern umziehen und dich mitnehmen, was sie können, da sie als Erziehungsberechtigte das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben. Sobald du volljährig bist und einen Umzug machst, gilt dies als wichtiger Grund, sofern das zum Beginn deiner Ausbildung noch nicht absehbar war, dass du umziehen musst. Dabei können zum Beispiel Faktoren wie Lebensunterhaltungskosten (Miete, NK, Lebensmittel), etc. eine Rolle spielen.
Woodstock Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Nun, mir hat man bei der IHK gesagt dass das nicht so ist. Ich bin bereits volljährig, und wohne alleine. Allerdings im Haus meiner Eltern, und zahle da auch Miete. Nun ist mein Vater befördert worden, und meine Familie denkt darüber nach umzuziehen, und deshalb habe ich mich erkundigt ob das während meiner Ausbildung überhaupt möglich ist. Und der Berater meinte nein. Nun ist das ganze zwar kein Thema mehr für mich, weil meine Familie frühestens in zwei Jahren umzieht, und ich dann eh fertig bin, aber der Berater meinte ohne eine gütliche Einigung mit Aufhebungsvertrag wäre das nicht möglich! Bine
lpd Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Das mag sein, dass dein Berater dir erzählt hat. Grundsätzlich kann eine solche Aussage aber nicht getroffen werden, da es sich immer um Individualentscheidungen handelt. Generell kann ein Umzug ein wichtiger Grund sein. Ob dem so ist, muss im Einzelfall ein Arbeitsgericht beurteilen. Wenn du umziehst, kannst du unter Berufung auf einen wichtigen Grund kündigen. Wenn der Betrieb anderer Auffassung ist, muss er vor ein Arbeitsgericht ziehen. Dieses entscheidet dann. Der entsprechende Paragraph im BBiG ist nämlich eine reine Auslegungssache und absichtlich so wage gehalten.
Scav Geschrieben 29. April 2002 Autor Geschrieben 29. April 2002 ich bin 17 und ziehe ohne meine Eltern um... aber ich denke ich kann mich mit meinem Betrieb einigen!
Woodstock Geschrieben 29. April 2002 Geschrieben 29. April 2002 Dann ist das gar kein Problem, und dann musst Du eventuelle kündigungszeiten mit Deinem Betrieb ausmachen! Bine
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