Angel1981 Geschrieben 29. April 2002 Teilen Geschrieben 29. April 2002 Hallo Zusammen, wie sieht das eigentlich bei euch mir Kindergeld und Freibeträgen aus. Ich mein nicht die allgemeinen Sachen wie die höhe des "normalen" Freibetrages und ab wann es Kindergeld gibt, das wird wohl jedes selber wissen. Aber es gibt ja auch möglichkeiten den Freibetrag zu erhöhen um, obwohl man eigentlich über dem Satz liegt noch Kindergeld zu bekommen. Habt ihr Erfahrung damit? Macht einer von Euch Fahrtkosten geltend? Wenn ja, klappt es? Fachbücher kann man ja sicherlich geltend machen, aber wie sieht es aus mit PC oder Laptop? Um wieviel kann man seinen Freibetrag erhöhen? Was gebt ihr alles so an um wenigstens ein bischen mehr von Vater Staat zu bekommen? So long.... Sven Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
StefanK Geschrieben 29. April 2002 Teilen Geschrieben 29. April 2002 Also den Freibetrag kannst du nicht erhöhen. Vom Bruttolohn können aber Werbungskosten (Fahrten zur Arbeit, Fachbücher, PC-Zeitschriften, Kosten für Computer, Drucker, usw. )abgezogen werden, um unter diesen Freibetrag zu kommen. Gruss Stefan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TingleTangle Geschrieben 30. April 2002 Teilen Geschrieben 30. April 2002 Du kannst 1200 Euro pauschal draufschlagen, die musst du auch nicht nachweisen, aber mehr ist für die KG-Bemessungsgrenze nicht drin, also im Endeffekt so etwas über 8000 Euro im Jahr darfst du verdienen. Vorsicht auch mit nachträglichem Lohnverzicht. Das hilft nix, wird nicht akzeptiert und ist sogar vom KG-Gesetz ausgeschlossen. Alles eigene Erfahrung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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