Pagemaster Geschrieben 9. Mai 2002 Teilen Geschrieben 9. Mai 2002 Hallo folgendes Problem, bei mir in der Umschulung wird neuerding ohne Wissen des Schülers auf seinem PC geschaut von den Dozenten. Ist das Rechtlich OK..hat einer zufällig ein Gesetzestext zur Hand wo das geregelt ist. Das geht uns nämlich tierisch aufn Senkel. Page Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 9. Mai 2002 Teilen Geschrieben 9. Mai 2002 Original geschrieben von Pagemaster Schülers auf seinem PC Ist es denn Dein PC? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Pagemaster Geschrieben 9. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 9. Mai 2002 Nein er gehört nur wären der Umschulung mir...wir haben unterschrieben das wir uns an die Regeln halten die vorgegeben sind..und das wir keine Ilegale Software installieren. Ich habe aus einer anderen Schule erfahren das die das Remote Controll auch haben aber nur mit erlaubnis des Users (Schülers) es benutzen. Es geht mir nur darum das sie auch unsere Passwörter wie z.b. Mail oder ähnliches lesen können. Was schon wieder am Datenschutz anstößt. Es wäre kein Problem für uns wenn wir über das benutzen des Remote Controll programms bescheid bekommen würden. Page Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 Ergo ist es nicht Dein PC und dann dürfen die das ! Wenn Du mit Deinen EMails einigermassen sicher gehen willst dann gehe zu gmx oder was es da sonst noch so gibt. Wenn Du wirklich nicht willst das jemand an "Deinen" PC geht gibt es sicherlich noch viele Wege dieses zu verhindern. Die werde ich aber nicht nennen Mit ein wenig tüfftelei wirst Du feststellen das remote control ein schönes Spielzeug ist mit dem sich auch Dozenten ärgern lassen :D das habe ich niiiieeeeee gesagt. p.s. die wollen Euch damit nicht ärgern oder überwachen. Man will nur sicher gehen das da nichts illegales rumkreucht. Denn wie gesagt, die PC´s werden Euch ja nur zur verfügung gestellt und sind Eigentum des Bildungsträgers. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 13. Mai 2002 Teilen Geschrieben 13. Mai 2002 Original geschrieben von Polli Ergo ist es nicht Dein PC und dann dürfen die das !Jein! Wenn nicht expliziet darauf hingewiesen wurde, dass Inhalte auf dem PC nachgeprüft werden, dürfen die das nicht. Ist genauso wie mit Firmentelefonen o.ä.. Wenn der Arbeitgeber nicht expliziet, schriftlich darauf hingewiesen hat, dass er die Annrufe mittels Nummernaufschlüsselung zurückverfolgt, darf er das auch nicht. Genauso wenig wie das Loggen von Internetverbindungen. Da greift dann schon unser penibles Datenschutzrecht. Und genau da, Page, wird die Antwort auf Deine Frage stehen. Eine ganz kurze Suche ergab zum Beispiel folgende Seite: http://www.datenschutz-berlin.de/ueber/recht.htm Vieleichts hilfts Gruss Dietmar Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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