Firewire Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Jo, wer bezahlt der Schwangeren nach ihrer Geburt die 24 Monate Erziehungsgeld, welche ihr gesetzlich zustehen? Krankenkasse oder Arbeitgeber? gruss Firewire Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 weder noch ... Erziehungsgeld ist eine gesetzliche Leistung ... wird somit aus dem Staatssäcken bezahlt :-)) Solle ich damit falsch liegen ... bitte ich um Korrektur :-) Gruss Metaner Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 p.s. ... Vater und Mutter haben insgesamt einen Anspruch von 36 Monaten Erziehungsurlaub :-))) .... nur so zur Info Zitieren
painkiller Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Original geschrieben von Firewire Jo, wer bezahlt der Schwangeren nach ihrer Geburt die 24 Monate Erziehungsgeld, welche ihr gesetzlich zustehen? Krankenkasse oder Arbeitgeber? gruss Firewire hi der arbeitgeber zahlt bedingt....es kommt drauf an...z.b die bfa übernimmt den gesammten erziehungsurlaub... in einer freien firma wird der werdenden mutter nicht viel übrieb bleiben als sich an die sozialen stellen zu wenden... auch die krk näheres hier http://www.maternite.ch/maternite/de/reglementation_ch.html mr.metaner!!!! Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Sorry ... hab mich etwas in meiner Lektüre verlesen ... klar ... zahlt der AG ... war mein Fehler *schäm* :-) Zitieren
nulli Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 erziehungsgeld bezahlt weder das sozialamt noch der arbeitgeber. sondern das Amt für Versorgung und Familienförderung im jeweiligen bezirk! Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 p.s. @painkiller ... die Infos hinter Deinem Link gelten aber nur für die Schweiz!!!! Zitieren
unite Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 ... Vater und Mutter haben insgesamt einen Anspruch von 36 Monaten Erziehungsurlaub :-))) .... nur so zur Info nicht in NRW. Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 ... aber hier in Niedersachsen :-) Ausserdem dachte ich ... das Erziehungsgeld und -urlaub einheitlich geregelt ist. Zitieren
nulli Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 es war immer so geregelt dass die 1. zwei Jahre der Staat gezahlt hat (max 600 DM) und das 3. Jahr das dementsprechende Land (z.B. Landeserziehungsgeld Bayern bis max 500 DM) kann sein dass es jetzt insgesamt 3 jahre bundeserziehungsgeld ist, mein kind ist schon 4,5 jahre alt. Zitieren
unite Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 man kann in NRW entweder 2 Jahre lang 600,- DM monatl. kriegen oder 1 Jahr lang 900,- DM => das kann man sich hier aussuchen. Das 3. Jahr gibt es meines Wissens nach in Bayern, aber nicht in NRW. Zitieren
Firewire Geschrieben 10. Mai 2002 Autor Geschrieben 10. Mai 2002 Welcher Arbeitgeber bezahlt den 24 Monate einer Frau 300€? Ich denk mal das wird vom Staat gefördert, oder? gruss Firwire Zitieren
unite Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 erziehungsgeld bezahlt weder das sozialamt noch der arbeitgeber. sondern das Amt für Versorgung und Familienförderung im jeweiligen bezirk! - das war die korrekte Antwort im normal Fall. Zitieren
painkiller Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Original geschrieben von Metaner p.s. @painkiller ... die Infos hinter Deinem Link gelten aber nur für die Schweiz!!!! Echt??? mal schnell nachschau... hmmm stimmt..hatte da mal ein script bekommen von unsern dozenten...hab da aber nie nachgeschaut...!!! tja so ist das... na dann benutzen wir mal ne suchmaschiene...und suchen "mutterschaftsurlaub" :-) na mal im ernst sorry für die fehl info...ist halt shit wenn man sich auf andere verlässt...!!! aber es haut schon hin das es dass bezirksamt...oder amt an sich eine stelle hat an den sich die mutter wende tun kann wenn sie will...muss...kann..möchte...soll...ach mir doch egal:OD bye Zitieren
thorstenwersonst Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Also mal die Sachlage. Die Frau Bekommt während Ihrer Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor, und Acht Wochen nach der Geburt) Ihr Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt. Das ist so !!!!! Ist Sie nicht beschäftigt , weil Arbeitslos zahlt in dem Fall die Krankenkasse. Nach der Geburt hat die Frau Anspruch auf Erziehungsurlaub für 36 Monate. Ist auch so. In den ersten 6 Monaten steht Ihr vom Amt für Versorgung und Familienförderung Erziehungsgeld in voller Höhe zu. Danach für den Rest (jedoch höchstens für 24 Monate) einkommensabhängiges Erziehungsgeld. Nur in Bayern gibt es vom LAND das Landeserziehungsgeld für die Zeit vom 24.-36. Lebensmonat (auch Einkommensabhängig). Das ist eigentlich momentan alles. Wer Fragen hat mailt mir doch wenn er unsicher ist. Ich habe das Ganze bereits dreimal mitgemacht und weis woher das geld kommt. Übrigens ist die Frau während Ihres Erziehungsurlaubes unter umständen von der Zahlung der Krankenkassenbeiträge befreit. Aber näheres dazu nur auf anfrage sonst wirds zu lang. alles klar ? Zitieren
Nek Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 öhm und was ist mir Pflegeversicherung? zahlt die nicht evtl.? Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Original geschrieben von thorstenwersonst Die Frau Bekommt während Ihrer Mutterschutzfrist (sechs Wochen vor, und Acht Wochen nach der Geburt) Ihr Gehalt vom Arbeitgeber bezahlt. Das ist so !!!!! Ich kann Dir da nicht ganz zustimmen. Während des Mutterschutzes bekommst Du sog. Mutterschutzgeld ... waren immer 25DM/Tag. Dieses Geld wird von der Krankenkasse gezahlt. Aber dieses Zahlung wird bei Deiner Gehaltszahlung berücksichtigt d.h. ... der Arbeitgeber zahlt nur die Differenz. Das heisst somit ... das Gehalt wird von AG und Krankenkasse gezahlt. Wie das bei Arbeitslosigkeit aussieht kann ich nicht sagen ... wird dann so sein wie Du sagtest. Mit allem anderem hast Du Recht. Kurz zusammengefasst: - Anspruch auf 36 Monate Erziehungsurlaub - max. 24 Monate erhält man Erziehungsgeld vom Amt für Versorgung und Familienförderung (die Höhe ist einkommensabhängig) So ist es jedenfalls bei einer zweifachen Mutter in meinem Bekanntenkreis (hab mit Ihr soeben telefoniert und nachgefragt!!!) Gruss Metaner Zitieren
Firewire Geschrieben 10. Mai 2002 Autor Geschrieben 10. Mai 2002 Mein Frage entstammt ursprunglich einer Prüfungfrage aus dem Wiso-Teil 99 oder so. Und als Antwort war dann Krankenversicherung angegeben, ohne das da jetzt stand das die Mutter Arbeitslos ist! Coole fragen die uns der ZPA vorsetzt! Wahrscheinlich alles Psycholgen die uns nur in die Falle locken wollen. gruss Firewire Zitieren
BenNebbich Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 ...ich blick nicht durch!! ...wiso sommer 99 teilaufgabe war gefragt wer mutterschaftsgeld bezahlt. und das ist die krankenkasse!! woher stammt deine frage genau?? Zitieren
BenNebbich Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 ...wenn sich der thread auf wiso sommer 99 aufgabe 11 bezieht ist er doch eigentlich komplett umsonst oder?? Zitieren
Metaner Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Dann würden sich auch diese Missverständnisse erklären *g* ... dann hat doch oben jemand glatt Erziehungsgeld mit Mutterschaftsgeld vertauscht *gggrrrrrrr* Eines hats aber gebracht ... ich hab mich nochmal in die Thematik eingelesen :-))) ... kommt sowas in der Prüfung dran bin ich jetzt optimal vorbereitet *ggg* Gruss Metaner Zitieren
BenNebbich Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 ... und du vater/mutter oder opa/oma wirst Zitieren
tyrion Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Tach zusammen, da dies bereits meine zweite Ausbildung ist und ich vorher "Sozialversicherungsfachangestellter" war (nur zur Info das sind unter anderem die Sachberarbeiter bei Krankenkassen) wollt ich hier doch mal das ein oder andere berichtigen. Mutterschaft: 6 Wochen vor der Entbindung, für den Entbindungstag selbst und 8 Wochen nach der Entbindung gilt die sogenannte Mutterschutzfrist (ausnahme Frühgeborene da sinds 12 Wochen danach). Während dieser Zeit zahlt die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld in Höhe von 25,- DM (kenn die Euros nich, iss schon zwei Jahre her). Diese zahlt sie im Auftrage des Staates. Die 25 ,- DM berechnen sich aufgrund des Netto Entgeltes. Wenn das tägliche Netto Entgelt über 25,- DM liegt zahlt der AG die Differenz bis zum regelmäßigen Netto-Gehalt. (Das ganze gilt für alle ARBEITNEHMERINNEN => Beschäftigte). Erziehungsurlaub: Dieser ist gestzlich geregelt und steht Mutter und/oder Vater zu. Maximale Zeit von 3 Jahren, wobei sich das Mutter und Vater teilen können oder einer alleine. Erziehungsgeld: Hier besteht ein Anspruch auf 24 Monate. Die ersten 6 Monate erhält man meines wissens garantiert, danach ist das abhängig vom Familieneikommen. Auf etwaige Sonderregelungen wie: Hausfrauen, beschäftigte Studenten und Beamte, .... gehe ich nicht näher ein. So ich hoffe ich hab hier ein wenig Klarheit reingebracht. Sollte sich da was in den letzten zwei Jahren meiner Informatikkaufmann-Ausbildung geändert haben bitte ich um Korrektur Zitieren
thorstenwersonst Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 kann ich nur zustimmen, das ist richtig, allerdings liegt es bei uns auch schon 2 1/2 Jahre zurück. Ich denke dass der Betrag ob € oder DM nicht relevant für die Prüfung sein wird. Genauso wie die Einkommensbemessungsgrenzen. Zitieren
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