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Geschrieben

hi erstmal an alle, also ich komme mit der aufgabe gar nicht mehr zu recht entweder denke ich zu schwer nach oder die aufgabe ist zuuuuuuuuu simpel was ich mir net vorstellen kann also:

An einer GmbH sind die drei Gesellschafter A, B und C in folgenden Verhältnis beteiligt:

A mit 45 % des Stammkapitals

B mit ¼ des Stammkapitals C mit dem Rest in Höhe von 180.000,00 DM.

A und B erhalten für die Geschäftsführung jeweils vorab 160.000,00 DM aud dem erzielten Gewinn von 800.000,00 DM.

C, der vertraglich auf die Geschäftsführung verzichtet hat, ist nur im Verhältnis seines Anteils am Stammkapital am Restgewinn beteiligt.

Wieviel DM Gewinnanteil erhält Gesellschafter C ????

Laut den Lösungen kommt zwar 144.000 DM raus aber meine frage ist wie kommen die darauf????

Danke im Vorraus

Geschrieben

null prob

A ist mit 45% beteiligt

B ist mit 1/4 also 25%

bleiben noch 30% für C

A bekommt 160000 von den 800000

B bekommt 160000 von den 800000

bleiben noch 480000 übrig

von diesem Rest 480000 bekommt C seinen Anteil von 30% also 144000!!!

Ich geb aber zu, die Frage war *******e gestellt musste sie auch erst dreimal durchlesen.

Geschrieben
Original geschrieben von Laura.T

Ähm... wie komme ich auf den Anteil von B?

Ganz simpel!!

1/4 eines Apfels z.B d.h. du hast vierteile von dem Apfel

hast du jetzt 100% vom Apfel und willst wissen wieviel prozent 1/4 ist dann rechne einfach 100/4 = 25%

Geschrieben
Original geschrieben von Odin_ITSE

null prob

A ist mit 45% beteiligt

B ist mit 1/4 also 25%

bleiben noch 30% für C

A bekommt 160000 von den 800000

B bekommt 160000 von den 800000

bleiben noch 480000 übrig

von diesem Rest 480000 bekommt C seinen Anteil von 30% also 144000!!!

Ich geb aber zu, die Frage war *******e gestellt musste sie auch erst dreimal durchlesen.

Hääääääääää :confused: :confused:

Warum beckommt B genau so viel wie A wenn die doch mit unterschiedlichen %Sätzen beteiligt sind???????? :confused:

Geschrieben

Sorry, aber ich muss nochmal nachfragen... :rolleyes:

1. Gehören die 160.000 DM die A un B jeweils vorab bekommen nicht zur Gewinnbeteiligung?

2. Was ist mit dem "Rest 180.000 DM" im Zusammenhang mit den 1/4 von Stammkapital C gemeint?

Geschrieben
Original geschrieben von SigFu

Warum beckommt B genau so viel wie A wenn die doch mit unterschiedlichen %Sätzen beteiligt sind????????

Weil sie beide vorab die 160000 bekommen, der Prozentsatz ist da noch gar nicht gefragt.

Geschrieben
Original geschrieben von SigFu

Hääääääääää :confused: :confused:

Warum beckommt B genau so viel wie A wenn die doch mit unterschiedlichen %Sätzen beteiligt sind???????? :confused:

steht doch in der Aufgabenstellung:

"C, der vertraglich auf die Geschäftsführung verzichtet hat, ist nur im Verhältnis seines Anteils am Stammkapital am Restgewinn beteiligt. "

La Paz

Geschrieben
Original geschrieben von Laura.T

1. Gehören die 160.000 DM die A un B jeweils vorab bekommen nicht zur Gewinnbeteiligung?

2. Was ist mit dem "Rest 180.000 DM" im Zusammenhang mit den 1/4 von Stammkapital C gemeint?

1. Hat sich mit der Antwort von La Paz erledigt, oder?

2. Das ist eine Information, die nicht relevant für die Lösung ist, sie wäre es nur, wenn nach der Höhe des Stammkapitals gefragt würde.

Geschrieben
Original geschrieben von bimei

1. Hat sich mit der Antwort von La Paz erledigt, oder?

Leider nein. Was stellen die 2 x 160.000 DM denn dar?

Wenn hier die Rede von 800.000 DM Gewinn einer GmbH ist, dann nehme ich den Anteil von C in Höhe von 30% natürlich von diesen 800.000 DM.

Woher soll ich wissen, dass sich die beiden anderen Gesellschafter 40% (2 x 160.000) des Gewinns einfach aufteilen dürfen?

Entweder bin ich zu blöd oder die Aufgabe ist wirklich sehr "ungünstig" gestellt...

:confused:

Geschrieben
Original geschrieben von Laura.T

Wenn hier die Rede von 800.000 DM Gewinn einer GmbH ist, dann nehme ich den Anteil von C in Höhe von 30% natürlich von diesen 800.000 DM.

Woher soll ich wissen, dass sich die beiden anderen Gesellschafter 40% (2 x 160.000) des Gewinns einfach aufteilen dürfen?

Bei einer GmbH kann man die Gewinnbeteiligung unabhängig von den Anteilen am Stammkapital regeln. A und B erhalten eine Vorabbeteiligung, weil sie Geschäftsführer sind.

Bei so einer (und allen anderen natürlich auch) Aufgabe heisst es immer genau lesen, übersieht man den Satz mit der Vorabbeteiligung, rechnet man falsch.

A und B erhalten für die Geschäftsführung jeweils vorab 160.000,00 DM aud dem erzielten Gewinn von 800.000,00 DM.

C, der vertraglich auf die Geschäftsführung verzichtet hat, ist nur im Verhältnis seines Anteils am Stammkapital am Restgewinn beteiligt.

Geschrieben

Also die Firma hat 800.000 DM Gewinn erwirtschaftet!

Davon bekommen A und B (jeweils) 160.000 DM Gehalt

das heißt 800.000 DM

- 160.000 DM (Gehalt von A)

- 160.000 DM (Gehalt von B)

bleiben 480.000 DM

die nach dem Verhältnis der Einlage aufgeteilt werden

Einlage von A in Prozent 45%

Einlage von B in Prozent 25% (Angabe war 1/4 entspricht 25%)

Einlage von C in Prozent 30% (Rest also 30%)

--> 30% von 480.000 DM (kann doch jeder selber aber 144.000 DM)

PS.: die 180.000 von B ist die Einlage in DM

--> Einlage von B = 1/4 = 25% = 180.000 DM

Die 180.000 stehen wohl zur Verwirrung da, weil sie nicht zum Rechnen benötig werden.

Geschrieben

hallo an alle

ich möchte mich an dieser stelle von allen mich bedanken vor allem von laura.:) :) :)

Es ist einfach super von euch das ihr wirklich euch zeit nimmt und euch für fragen euch durchkämpft. Wie gesagt leute die fragen sollte man sich MINDESTENS 3 x durchlesen aber bei solchen fragen kann man auch 1000000000x lesen wenn die frage sch... gestellt wird da nützt gar nichts mehr.

Aber trotzdem :) an alle

Geschrieben

...anzumerken wäre vielleicht nur noch dass es eine seltene regelung ist, die geschäftsführer einer gmbh aus dem gewinn zu bezahlen. das bedeutet ja, dass sie im verlust fall keinen müden euro für ihre arbeitsleistung sehen.

Geschrieben
Original geschrieben von BenNebbich

...anzumerken wäre vielleicht nur noch dass es eine seltene regelung ist, die geschäftsführer einer gmbh aus dem gewinn zu bezahlen. das bedeutet ja, dass sie im verlust fall keinen müden euro für ihre arbeitsleistung sehen.

Tja, da hast auch Du ungenau gelesen, denn wo steht, dass das ein Gehaltsersatz ist? ;)

So unüblich ist das übrigens gar nicht, Prämienlohn für Geschäftsführer eben.

Geschrieben

... klingt für mich so. hast aber recht könnte auch anders sein.

nur wenn sie eh gehalt kriegen, dann erhalten sie die vorabzahlung nicht für die geschäftsführung als solche, sondern für einen besonderen erfolg, eine prämie eben.

  • 11 Monate später...
Geschrieben

Also,

der Gewinn beträgt 800.000€.

Davon gehen "vorab" jeweils 160.000€ für A und B weg.

Es bleiben 480.000€ übrig.

Da "C" mit dem Rest, also 30% beteiligt ist bekommt er 30% von 480.000€.

Antwort 144.000€

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