gelöscht_Hagbard Celine Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Ich hab gerade nochmal in meine Einladung geschaut und da steht unter erlaubte Hilfsmittel Tabellenbuch/Formelsammlung UND IT Handbuch. Jetzt frage ich mich ob es Sinn macht zu dem IT Handbuch noch ein Tabellenbuch dazuzukaufen wie das hier: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/344192102X/qid=1021062780/sr=8-3/ref=sr_aps_prod_3_1/302-8484477-9946431 Meint ihr da steht überhaupt mehr bzw. was anderes als in dem IT Handbuch drin??? PS: In meiner Einladung steht nicht drin, wo die Bücher erlaubt sind, kann ich jetzt von ausgehen das ich sie bei GH1/2 und WISO benutzen darf??? Zitieren
real_ufu Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 hi also meines wissens nach sind im wiso teil KEINE buecher erlaubt ! was interessant ist ist das du / ihr zwei buecher benutzen duerft ?? als bei mir/uns steht in der einladung ein tabellen oder handbuch... sehr seltsam... gruss, ufu *murmelnd...so ein durcheinander...* Zitieren
gelöscht_Hagbard Celine Geschrieben 10. Mai 2002 Autor Geschrieben 10. Mai 2002 sorry das war vielleicht ein bischen blöd ausgedrückt, ich zitiere einfach mal: "Erlaubte Hilfsmittel: Nicht programmierbarer Taschenrechner, Tabellenbuch/Formelsammlung, IT Handbücher z.B. Westermann-Verlag" Daraus interpretiere ich das man ebend beides Benutzen darf, jetzt fragt sich halt ob das überhaupt sinnvoll ist... Zitieren
real_ufu Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 also wenn du beides nutzen darfst, dann wuerd ich das auch tun. denn was im einen net steht, steht vieleicht im anderen.. davon mal ganz abgesehen, ich persoenlich verlasse mich eh net nur auf das buch, denn um darin dann jeden kram nachzuschlagen, dafuer reicht die zeit net aus... (da nutzen auch tausend post it's nix.. ) --- ufu Zitieren
Wookiehuhn Geschrieben 10. Mai 2002 Geschrieben 10. Mai 2002 Hi Celine, ich will Dich ja nicht desillusionieren, aber Du darfst nur eins benutzen. Welches, ist egal. Das IT-Handbuch von Westermann enthält viel Nützliches zum Thema Hardware und Netze und auch Handels- und Produktionskalkulationen (die ja seit neustem in der GA2 bevorzugt drankommen). Dafür steht in dem IT-Handbuch z.B. von Gehlen alles zu SQl drin. Da muß man sich schon überlegen, welches man nimmt. Im WiSo-Teil wird man kein Buch benutzen dürfen. MfG Wookie Zitieren
gelöscht_Hagbard Celine Geschrieben 11. Mai 2002 Autor Geschrieben 11. Mai 2002 Im "Handbuch für die Abschlussprüfung IT Berufe" steht auch drin das man nur eins benutzen darf. Ich danke euch beiden... Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"? Nee, steht nicht, also haben sie Pech gehabt, wenn sie sagen wegtun. Meine Empfehlung: Einladung auf alle Fälle mitnehmen und im Zweifel vorzeigen, dass diese Einschränkung dort nicht steht! Dann seid ihr auf der sicheren Seite! Zitieren
real_ufu Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 moin erstma, also direkt steht das net drin, ABER: zitat: "Zugelassene hilfsmittel für die ganzheitlichen Aufgaben: netzunabhaengiger Taschenrechner und ein Tabellenbuch oder Hanbuch." naja, daraus entehm ich, das das buch NUR in GH1/2 erlaubt ist.. gruss, ufu p.s.: achja´...das mir keiner mit ner registrierkasse zur pruefung erscheint ...netzunabhaengiger rechner heist es ! *gg* Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Bei uns steht wortwörtlich: IHK-Prüfung .... "Zugelassen ist ein tabellenbuch Ihrer Wahl" Nichts von ganzheitlicher Aufgabe oder so. Wenn das bei euch steht ist es natürlich ungünstig, aber wenn ist auf alle Fälle nur ein Buch zugelassen. da gebe ich dir voll und ganz recht! Zitieren
Ghostwalker80 Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Bei uns steht in der Einladung auch, dass wir ein Handbuch verwenden dürfen. Nach einem Anruf bei der IHK ist das aber anscheinend noch nicht ganz sicher und wird erst am Prüfungstag entschieden. Zitieren
real_ufu Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 ..in bayern/unnerfrangn is alles n bischen anders !!! mer wer'ns sehn Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Was heisst es wird erst dann entschieden. Wenn es drinsteht, steht es drin und dann dürft ihr es auch verwenden. Lasst euch da bloß auf nichts ein Zitieren
Beastology Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 also ich hab beide bücher: IT Handbuch und Tabellenbuch (das komische blaue ;-) ) und würde das IT Handbuch auf jeden Fall empfehlen. ISt auf dem neueren Stand Zitieren
Ninsai Wan Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 zur Information! Das IT-Hanbuch ist bei bestimmten IHKs dieser Republik erlaubt. Kenne selber jemand der dort nachgefragt hat. Zitieren
Schotti101 Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Also bei uns darf man nur das IT Handbuch benutzen sonst nichts Zitieren
Ben-To Geschrieben 12. Mai 2002 Geschrieben 12. Mai 2002 Original geschrieben von adminmail Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"? Nee, steht nicht, also haben sie Pech gehabt, wenn sie sagen wegtun. Meine Empfehlung: Einladung auf alle Fälle mitnehmen und im Zweifel vorzeigen, dass diese Einschränkung dort nicht steht! Dann seid ihr auf der sicheren Seite! Das ist ja alles schön und gut, aber was nützt es Dir, wenn Du dann mit der Einladung wedelst und einen Mordskrawall machst und die Prüfer schließen Dich von der Prüfung aus? Oder willst Du nachher dagegen klagen, daß Du in WiSo kein Tabellenbuch benutzen durftest? Die WiSo-Prüfung ist doch so leicht, daß man da mindestens 50% schaffen muß. Da nützt es doch nichts, noch ewig rumzueiern von wegen das steht da nicht und dort nicht. Bei mir steht auch nur "Hilfsmittel: ...Taschenrechner..., Tabellenbuch". Es steht nicht da, daß das Tabellenbuch in WiSo nicht erlaubt ist, aber es steht auch nicht da: Tabellenbuch darf in allen Prüfungsteilen benutzt werden. Insofern kannst Du Dir Deine tollen Reden von wegen "Damit seid ihr auf der sicheren Seite" auch an den Hut stecken! Zitieren
deKleine Geschrieben 12. Mai 2002 Geschrieben 12. Mai 2002 keiner weiß wirklich, was nun wo verwendet werden darf. Bei mir steh auch auf der Einladung nur drauf: zugelassene Hilfsmittel Tabellenbuch/IT-Handbuch...usw., aber es steht nicht da in welchen Teilen. Ich find das schon wichtig, da ich mir das ganze Rechnungszeug nicht merken kann. Und wenn ich ichs könnte wäre ich ne Bürotussi geworden. Jedoch auch nachfragen bei der IHK brachte nicht wirklich Erfolg. Auch dort konnte man uns nicht 100%ig eine Auskunft geben. Gibts denn nicht noch welche hier, die die Prüfung schonmal geschrieben haben und das wissen? Ansonsten wünsche ich trotzdem allen viel Glück! Zitieren
MacVirus Geschrieben 12. Mai 2002 Geschrieben 12. Mai 2002 Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"? Also, da scheinen sich ja die Meinungen doch sehr zu unterscheiden.... Bevor ich mich aber auf das Buch bei WISO verlasse bzw. die Benutzung desselbigen, gehe ich mal vom worst case aus und verichte auf das Buch. Ganz davon abgesehn, stehen in den Prüfungsbögen meistens die erlaubten Hilfsmittel nochmal drin und bei den mir vorliegenden Prüfungsbögen steht bei GHA I + II taschenrechner und Tabellenbuch, bei WISO nichts bei. Imho ist das auf den Prüfungsbögen ausschlaggebend! Gruß Patrick PS: Nur nicht die Nerven verlieren !! Zitieren
gelöscht_Hagbard Celine Geschrieben 12. Mai 2002 Autor Geschrieben 12. Mai 2002 Also ich rufe morgen einfach mal bei der IHK an, schaden kanns ja net... Zitieren
Tischer Geschrieben 19. Oktober 2005 Geschrieben 19. Oktober 2005 Hey Leute, Also ich würde das Tabellenbuch von Westermann nehmen. Die IHK stützt sich auf dieses Buch. Am besten auch die Neueste Auflage benutzen. Grüßle Zitieren
allesweg Geschrieben 19. Oktober 2005 Geschrieben 19. Oktober 2005 schau mal aufs Datum seitdem hat sich einiges bei diesem Thema getan. Zitieren
timmi-bonn Geschrieben 19. Oktober 2005 Geschrieben 19. Oktober 2005 Die IHK stützt sich auf dieses Buch. Die IHK?? Welche denn? gruss, timmi (amüsiert) Zitieren
jonny030 Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 Also in meiner Einladung (IHK-Berlin) steht: :mod: Für die Bearbeutung der Aufgaben der schriftlichen Prüfung sind folgende Hilfsmittel zulässig: Ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner. Nur für die ganzheitliche Aufgabe 1 und 2: ein IT-Handbuch und ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung Daraus entnehme ich, dass ich 3 Bücher mit zur Prüfung nehmen darf, oder sehe ich das falsch? Ich habe aber eben die IHK angeschrieben, mal sehen was sie antworten. Zitieren
floh007 Geschrieben 8. Mai 2007 Geschrieben 8. Mai 2007 Formelsammlung heißt ? Tafelwerk oder kann ich mir die selber erstellen :beagolisc Zitieren
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