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Geschrieben

Ich hab gerade nochmal in meine Einladung geschaut und da steht unter erlaubte Hilfsmittel Tabellenbuch/Formelsammlung UND IT Handbuch.

Jetzt frage ich mich ob es Sinn macht zu dem IT Handbuch noch ein Tabellenbuch dazuzukaufen wie das hier: http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/344192102X/qid=1021062780/sr=8-3/ref=sr_aps_prod_3_1/302-8484477-9946431

Meint ihr da steht überhaupt mehr bzw. was anderes als in dem IT Handbuch drin???

PS: In meiner Einladung steht nicht drin, wo die Bücher erlaubt sind, kann ich jetzt von ausgehen das ich sie bei GH1/2 und WISO benutzen darf???

Geschrieben

hi

also meines wissens nach sind im wiso teil KEINE buecher erlaubt !

was interessant ist ist das du / ihr zwei buecher benutzen duerft ??

als bei mir/uns steht in der einladung ein tabellen oder handbuch...

sehr seltsam...

gruss,

ufu

*murmelnd...so ein durcheinander...*

Geschrieben

sorry das war vielleicht ein bischen blöd ausgedrückt, ich zitiere einfach mal: "Erlaubte Hilfsmittel: Nicht programmierbarer Taschenrechner, Tabellenbuch/Formelsammlung, IT Handbücher z.B. Westermann-Verlag"

Daraus interpretiere ich das man ebend beides Benutzen darf, jetzt fragt sich halt ob das überhaupt sinnvoll ist...

Geschrieben

also wenn du beides nutzen darfst, dann wuerd ich das auch tun.

denn was im einen net steht, steht vieleicht im anderen..

davon mal ganz abgesehen, ich persoenlich verlasse mich eh net nur auf das buch, denn um darin dann jeden kram nachzuschlagen, dafuer reicht die zeit net aus...

(da nutzen auch tausend post it's nix.. )

---

ufu

Geschrieben

Hi Celine,

ich will Dich ja nicht desillusionieren, aber Du darfst nur eins benutzen. Welches, ist egal.

Das IT-Handbuch von Westermann enthält viel Nützliches zum Thema Hardware und Netze und auch Handels- und Produktionskalkulationen (die ja seit neustem in der GA2 bevorzugt drankommen). Dafür steht in dem IT-Handbuch z.B. von Gehlen alles zu SQl drin. Da muß man sich schon überlegen, welches man nimmt.

Im WiSo-Teil wird man kein Buch benutzen dürfen.

MfG

Wookie

Geschrieben

Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"? Nee, steht nicht, also haben sie Pech gehabt, wenn sie sagen wegtun. Meine Empfehlung: Einladung auf alle Fälle mitnehmen und im Zweifel vorzeigen, dass diese Einschränkung dort nicht steht! Dann seid ihr auf der sicheren Seite!

Geschrieben

moin erstma,

also direkt steht das net drin, ABER:

zitat: "Zugelassene hilfsmittel für die ganzheitlichen Aufgaben: netzunabhaengiger Taschenrechner und ein Tabellenbuch oder Hanbuch."

naja, daraus entehm ich, das das buch NUR in GH1/2 erlaubt ist..

gruss,

ufu

p.s.: achja´...das mir keiner mit ner registrierkasse zur pruefung erscheint ...netzunabhaengiger rechner heist es ! *gg*

Geschrieben

Bei uns steht wortwörtlich:

IHK-Prüfung .... "Zugelassen ist ein tabellenbuch Ihrer Wahl"

Nichts von ganzheitlicher Aufgabe oder so. Wenn das bei euch steht ist es natürlich ungünstig, aber wenn ist auf alle Fälle nur ein Buch zugelassen. da gebe ich dir voll und ganz recht!

Geschrieben

Bei uns steht in der Einladung auch, dass wir ein Handbuch verwenden dürfen. Nach einem Anruf bei der IHK ist das aber anscheinend noch nicht ganz sicher und wird erst am Prüfungstag entschieden.

Geschrieben
Original geschrieben von adminmail

Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"? Nee, steht nicht, also haben sie Pech gehabt, wenn sie sagen wegtun. Meine Empfehlung: Einladung auf alle Fälle mitnehmen und im Zweifel vorzeigen, dass diese Einschränkung dort nicht steht! Dann seid ihr auf der sicheren Seite!

Das ist ja alles schön und gut, aber was nützt es Dir, wenn Du dann mit der Einladung wedelst und einen Mordskrawall machst und die Prüfer schließen Dich von der Prüfung aus? Oder willst Du nachher dagegen klagen, daß Du in WiSo kein Tabellenbuch benutzen durftest?

Die WiSo-Prüfung ist doch so leicht, daß man da mindestens 50% schaffen muß. Da nützt es doch nichts, noch ewig rumzueiern von wegen das steht da nicht und dort nicht. Bei mir steht auch nur "Hilfsmittel: ...Taschenrechner..., Tabellenbuch". Es steht nicht da, daß das Tabellenbuch in WiSo nicht erlaubt ist, aber es steht auch nicht da: Tabellenbuch darf in allen Prüfungsteilen benutzt werden. Insofern kannst Du Dir Deine tollen Reden von wegen "Damit seid ihr auf der sicheren Seite" auch an den Hut stecken!

Geschrieben

keiner weiß wirklich, was nun wo verwendet werden darf.

Bei mir steh auch auf der Einladung nur drauf: zugelassene Hilfsmittel Tabellenbuch/IT-Handbuch...usw., aber es steht nicht da in welchen Teilen.

Ich find das schon wichtig, da ich mir das ganze Rechnungszeug nicht merken kann. Und wenn ich ichs könnte wäre ich ne Bürotussi geworden.

Jedoch auch nachfragen bei der IHK brachte nicht wirklich Erfolg. Auch dort konnte man uns nicht 100%ig eine Auskunft geben.

Gibts denn nicht noch welche hier, die die Prüfung schonmal geschrieben haben und das wissen?

Ansonsten wünsche ich trotzdem allen viel Glück!

Geschrieben
Also ich würde das IT-Handbuch nehmen. Und was heisst in WISO ist kein Tabellenbuch erlaubt. Ich meine ich habe sowas auch schon gehört, aber steht irgendwo in der Einladung "Erlaubte Hilfsmittel: Tabellnbuch ausser in WISO"?

Also, da scheinen sich ja die Meinungen doch sehr zu unterscheiden....

Bevor ich mich aber auf das Buch bei WISO verlasse bzw. die Benutzung desselbigen, gehe ich mal vom worst case aus und verichte auf das Buch.

Ganz davon abgesehn, stehen in den Prüfungsbögen meistens die erlaubten Hilfsmittel nochmal drin und bei den mir vorliegenden Prüfungsbögen steht bei GHA I + II taschenrechner und Tabellenbuch, bei WISO nichts bei.

Imho ist das auf den Prüfungsbögen ausschlaggebend!

Gruß

Patrick

PS: Nur nicht die Nerven verlieren ;) !!

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Hey Leute,

Also ich würde das Tabellenbuch von Westermann nehmen. Die IHK stützt sich auf dieses Buch. Am besten auch die Neueste Auflage benutzen.

Grüßle

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Also in meiner Einladung (IHK-Berlin) steht: :mod:

Für die Bearbeutung der Aufgaben der schriftlichen Prüfung sind folgende Hilfsmittel zulässig:

Ein netzunabhängiger, geräuscharmer, nicht programmierbarer Taschenrechner.

Nur für die ganzheitliche Aufgabe 1 und 2:

ein IT-Handbuch und ein Tabellenbuch und eine Formelsammlung

Daraus entnehme ich, dass ich 3 Bücher mit zur Prüfung nehmen darf, oder sehe ich das falsch?

Ich habe aber eben die IHK angeschrieben, mal sehen was sie antworten.

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