Firewire Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Merkmale ,Funktionen und Unterschiede dieser Gerichte?Kommt gerne im WiSo -Teil dran! 1)Arbeitsgericht 2)Sozialgericht 3)Amtsgericht 4)Verwaltungsgericht 5)Finanzgericht gruss Firewire Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 1)Arbeitsgericht Zuständig für Streitigkeiten um Arbeitsverträge etc. zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer 2)Sozialgericht Zuständig für Sozialleistungen wie beispielsweise ob jemandem Pflegeversicherung oder Sozialhile zusteht. 3)Amtsgericht Hier werden die Handelsregister A (für Personengesellschaften) und B (für Kapitalgesellschaften) geführt. 4)Verwaltungsgericht Keine Ahnung! 5)Finanzgericht Glaube die waren für Steuern und Steuerkriminalität und so ein zeugs zuständig. Korrigiert mich, wenn was falsch ist! Zitieren
Schotti101 Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Sollte eigendlich soweit richtig sein Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Also auch, dass ich vom verwaltungsgericht keine Ahnung habe Zitieren
Firewire Geschrieben 11. Mai 2002 Autor Geschrieben 11. Mai 2002 1)Arbeitsgericht Rechtsverhältnis zwischen AN und AG 2)Sozialgericht keine Ahnung (im Sozialfall halt) 3)Amtsgericht Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Bürger 4)Verwaltungsgericht Rechtsverhältnis zwischen Bürger und Staat 5)Finanzgericht vertritt Forderungen des Staates gegen Bürger Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Verwaltungsgericht kann sein. Zum Amtsgericht habe ich noch was gefunden: Die Aufgaben eines Amtsgerichtes beschränken sich nicht auf die klassischen Gebiete der Strafjustiz und der zivilrechtlichen Auseinandersetzung. Die Amtsgerichte sind für viele andere Dinge zuständig, die in unser aller Leben eine wichtige Rolle spielen. Grundbuch, Handels- und Vereinsregister, Nachlass- sachen, Betreuungen, familienrechtliche Auseinandersetzungen oder Kirchenaustritte seien nur beispielhaft genannt. Zitieren
BenNebbich Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 ...wenn man die ihk oder die berufsschule verklagen möchte müsste man auch zum verwaltungsgericht. ... arbeitsgericht auch zuständig für streitigkeiten aus tarifverträgen + betriebsvereinbarungen. Zitieren
adminmail Geschrieben 11. Mai 2002 Geschrieben 11. Mai 2002 Ui, das merke ich mir, das ist gut Zitieren
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