Rerrer Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 Hallo, habe gehört, es gibt neue Bedingungen beim Schuldrecht! (mit Verzug und so...) ABER WELCHE GENAU??? Müssen wir das überhaupt wissen, wenn es so aktuell geändert wurde? Wohl nicht, oder was meint ihr?! Gruß Rerrer Zitieren
BenNebbich Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 1000* berührt - 1000* is nix passiert. ... schuldrechtsreform kommt nach aussage verschiedener kammern nicht zum zug. Zitieren
BenNebbich Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 ...telefonische auskunft der kammern passau + münchen; rundschreiben der bezeichneten kammern an betriebe + schulen; diverse posts hier auf dem board. Zitieren
Rerrer Geschrieben 13. Mai 2002 Autor Geschrieben 13. Mai 2002 Also, wenn ich dich richtig verstehe: kommt nix von wegen Lieferungs- Zahlungs- usw-verzug?! Wär ja SAUGUT! Zitieren
BenNebbich Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 ...explizit sind die neuerungen von der prüfung ausgeklammert. dinge die sich nicht geändert haben, können sehr wohl noch geprüft werden. Zitieren
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