alles wird gut Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 Die 1. Auflage vom IT-Handbuch kann man doch total vergessen, da fehlt doch die Hälfte, wenn ich es mit der 2. Auflage vergleiche! Kann man sich eigentlich die fehlenden Seiten aus der 2. Auflage sich kopieren und in sein altes Buch einlegen?? Wäre doch eigentlich nicht verboten, oder? bis denn Zitieren
kleenemaus Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 Mit den Seiten kopieren denk ich nicht das man das darf. Wir sollten uns laut IHK die 2. Auflage kaufen, besser lernen oder auf die 3. warten, wobei wir nicht wußten wann sie rauskommt. Aber mit den Zettln kopieren dürfen wir nicht, das ist ein "Betrugsversuch" (IHK) Zitieren
BenNebbich Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 ...das mit dem kopieren wird von den kammern unterschiedlich gehandhabt. am besten rufst du deine kammer asn + fragst ob es zulässig ist. Zitieren
Schotti101 Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 Naja mir reicht eigendlich die 1. Auflage! Was da fehlt?! Naja für Informatikkaufleute glaueb ich nicht so relevant und dafür gibt es noch den Bleistift! :D Zitieren
gaggi7 Geschrieben 13. Mai 2002 Geschrieben 13. Mai 2002 naja ich hab auch nur die 1.Auflage.. sehs net ein nochmal viel geld auszugeben. Ausserdem würd ich so kurz vor der prüfung nicht mehr auf Auflage 2 umswitchen. In meinem alten weiss ich ungefähr wo was steht.. und im neuen, weiss net wies dann da ausschaut. Zitieren
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