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Geschrieben

Die 1. Auflage vom IT-Handbuch kann man doch total vergessen, da fehlt doch die Hälfte, wenn ich es mit der 2. Auflage vergleiche!

Kann man sich eigentlich die fehlenden Seiten aus der 2. Auflage sich kopieren und in sein altes Buch einlegen??

Wäre doch eigentlich nicht verboten, oder?

bis denn

Geschrieben

Mit den Seiten kopieren denk ich nicht das man das darf. Wir sollten uns laut IHK die 2. Auflage kaufen, besser lernen oder auf die 3. warten, wobei wir nicht wußten wann sie rauskommt.

Aber mit den Zettln kopieren dürfen wir nicht, das ist ein "Betrugsversuch" (IHK)

Geschrieben

naja ich hab auch nur die 1.Auflage.. sehs net ein nochmal viel geld auszugeben.

Ausserdem würd ich so kurz vor der prüfung nicht mehr auf Auflage 2 umswitchen. In meinem alten weiss ich ungefähr wo was steht.. und im neuen, weiss net wies dann da ausschaut.

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