Abolist Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 jo hier sind mal meine WiSO Lösungen....hab aber schon ein paar Fehler entdeckt 2,4,1,5 3,4,4,235 13,1342 3,1,554231 283,24,3,1 1,4 schreibt eure auch mal rein das wir auf ne ungefähr Musterlösung kommen...thx Abolist Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X0uND Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 hier sind meine (eine reihe = eine seite auf dem wiso bogen) 1, 4, 3, 5 3, 2, 5, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 234135 238, 24, 1, 5 1, 4 wer ist meiner meinung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
InterFector Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 Ich hab garkeine Meinung! ich geh *****n! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Danarama Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 und meine (wahrscheinlaich auch Käse...) 1, 2, 4, 5 3, 2, 4, 235 12, 4312 1, 4, 1 3, 4, 532431 238, 23, 3, 5 1, 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ghostwalker80 Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 3, 4, 4, 1 2, 2, 4, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 134132 238, 24, 3, 5 1, 4 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Atra Geschrieben 14. Mai 2002 Teilen Geschrieben 14. Mai 2002 Aus Arbeitsrecht.de Frage: Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden? Antwort: Seit 1995 gibt es das sogenannte Nachweisgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert sind. Rechtswirksam ist aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis. Für Altverträge, die vor diesem Gesetz geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer ebenfalls einen Nachweis verlangen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Aushilfsverträge, die nicht länger als einen Monat dauern. ALso denke ich 1=1 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.