Abolist Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 jo hier sind mal meine WiSO Lösungen....hab aber schon ein paar Fehler entdeckt 2,4,1,5 3,4,4,235 13,1342 3,1,554231 283,24,3,1 1,4 schreibt eure auch mal rein das wir auf ne ungefähr Musterlösung kommen...thx Abolist Zitieren
X0uND Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 hier sind meine (eine reihe = eine seite auf dem wiso bogen) 1, 4, 3, 5 3, 2, 5, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 234135 238, 24, 1, 5 1, 4 wer ist meiner meinung? Zitieren
InterFector Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 Ich hab garkeine Meinung! ich geh *****n! Zitieren
Danarama Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 und meine (wahrscheinlaich auch Käse...) 1, 2, 4, 5 3, 2, 4, 235 12, 4312 1, 4, 1 3, 4, 532431 238, 23, 3, 5 1, 4 Zitieren
Ghostwalker80 Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 3, 4, 4, 1 2, 2, 4, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 134132 238, 24, 3, 5 1, 4 Zitieren
Atra Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 Aus Arbeitsrecht.de Frage: Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden? Antwort: Seit 1995 gibt es das sogenannte Nachweisgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert sind. Rechtswirksam ist aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis. Für Altverträge, die vor diesem Gesetz geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer ebenfalls einen Nachweis verlangen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Aushilfsverträge, die nicht länger als einen Monat dauern. ALso denke ich 1=1 Zitieren
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