Abolist Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 jo hier sind mal meine WiSO Lösungen....hab aber schon ein paar Fehler entdeckt 2,4,1,5 3,4,4,235 13,1342 3,1,554231 283,24,3,1 1,4 schreibt eure auch mal rein das wir auf ne ungefähr Musterlösung kommen...thx Abolist
X0uND Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 hier sind meine (eine reihe = eine seite auf dem wiso bogen) 1, 4, 3, 5 3, 2, 5, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 234135 238, 24, 1, 5 1, 4 wer ist meiner meinung?
InterFector Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 Ich hab garkeine Meinung! ich geh *****n!
Danarama Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 und meine (wahrscheinlaich auch Käse...) 1, 2, 4, 5 3, 2, 4, 235 12, 4312 1, 4, 1 3, 4, 532431 238, 23, 3, 5 1, 4
Ghostwalker80 Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 3, 4, 4, 1 2, 2, 4, 235 13, 4312 3, 4, 1 3, 4, 134132 238, 24, 3, 5 1, 4
Atra Geschrieben 14. Mai 2002 Geschrieben 14. Mai 2002 Aus Arbeitsrecht.de Frage: Müssen Arbeitsverträge schriftlich geschlossen werden? Antwort: Seit 1995 gibt es das sogenannte Nachweisgesetz. Demnach muss der Arbeitgeber innerhalb von 1 Monat nach Arbeitsbeginn einen schriftlichen Nachweis über die wesentlichen Bedingungen aushändigen, wenn diese nicht bereits in einem schriftlichen Arbeitsvertrag fixiert sind. Rechtswirksam ist aber auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ohne einen solchen Nachweis. Für Altverträge, die vor diesem Gesetz geschlossen wurden, kann der Arbeitnehmer ebenfalls einen Nachweis verlangen. Eine Ausnahme von dieser Regelung gilt für Aushilfsverträge, die nicht länger als einen Monat dauern. ALso denke ich 1=1
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