Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Loesen wir die restlichen Fragen auf: GA2: 1: Konditionen (z.B. Rabatt) 2b: Zwei Moeglichkeiten zur Aktivierung vom PowerManagement (Softwareschnittstelle im OS und BIOS?) 2bb: Vier Komponenten, die vom PM einbezogen werden koennen (Monitor, HD, Graka, habverdraengt??) 4b: Drei Gruende fuer die Einrichtugn von Subnetzen. 4d: drei technische Merkmale zum Wireless-Standard IEEE 802.11b 6: Fuer alle A-Teile sollen Teilenummer, bla ausgegeben werden Alle Lieferer, die 4711 haben mit Teilenummer, bla ladenheuter (Quotient aus Gesamterbrauch / Durchschnittsverbrauch <3) mit Teilenummer, bla Der Verkauspreis steigt bei allen produkten um 2% Der Gesamtwert fuer alle A-Teile ausgeben das war's, der rest wurde schon angesprochen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gabiii Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 @Zaknafein Da hast du wo einen kleinen Denkfehler weil es steht ja da "(auch im Interesse der TIP AG)" und wenn die TIP AG damit einverstanden ist stimmt das schon. Wenn ich zwei weitere abhole ich dadurch einen Umweg fahre ist logisch!!!!! Wenn ich noch welche abhole (was im interesse der TP AG war) MUSS ich ja nen umweg fahren! Wie soll ich die sonst abholen? Aber die TIP AG war ja damit einverstanden. cya'S Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von NightDevil das mit dem Access-Point gehört eigetlich auch zu WLAN oder. was war eigetlich mit Power-Managment-System Jupp, Access Pint gehört dazu. @Power-Management: Wo man's einstellt oder welche Komponenten das können? Einstellen kann man's im BIOS und in der Systemsteuerung, oder? Und Komponenten sind CPU, Festplatte, Monitor und Grafikkarten. Hab ich zumindest mal so hingeschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Also mit dem Herzrasen bin ich nicht so sicher. Kann der Arbeitgeber doch nix für, wenn der arme Mann ein schwaches Herz hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nixaja Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Nein. Herzrasen stimmt nicht. Bei einer Fahrgemeinschaft muss der Arbeitnehmer nicht den direkten Weg zur Arbeit zurücklegen. Gruß Nixaja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gabiii Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 JO vor allem vielleicht hatte der nur Herzrasen weil er verliebt ist oder Cracksüchtig... dafür kann man die TIP AG sicherlich net belangen @Nixaja jo , wie soll er auch auf nem direkten weg zur Arbeit fahren , wenn er zwei weitere abholt? das ist UNMÖGLICH Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von Saga Also mit dem Herzrasen bin ich nicht so sicher. Kann der Arbeitgeber doch nix für, wenn der arme Mann ein schwaches Herz hat. Richtig, kann er nix fuer. Er kann aber auch nix dafuer, dass er bloede is und auf dem Parkplatz umknickt. Das Herzrasen ist definitiv ein Unfall, der am Arbeitsplatz geschieht. Das Ding mit der Fahrgemeinschaft ist leider wirklich so: habe die Aufgaben hier und meiner Chefin vorgelgt - die is dieser Meinung auch, hat mal was ueber Fahrgemeinschaften gelesen, sucht die info grade...sobald ich was habe, poste ich es... Es geht ja nicht darum, dass der Arbeitgeber am Unfall schuld sein muss... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 ich nehm#s zurueck, meine chefin hat keine Ahnung ;o) Aber wieso ist herzrasen kein unfall?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von Saga @Power-Management: Wo man's einstellt oder welche Komponenten das können? Ruf bei deiner IHK an ;o) Nennen Sie dem Kunden zwei Möglichkeiten der Aktivierung dieser Funktionen so stand's geschrieben... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X0uND Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 @ herzrasen: euch ist ja wohl klar, dass herzrasen alleine ueberhaupt nichts ueber nen unfall aussagt... da stand NUR herzrasen und mehr nicht! @ fahrgemeinschaft: man beachte, dass in der aufgabe stand das es im sinne der firma ist und somit die firma auch dafuer geradestehen muss, wenn was passiert... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von X0uND @ fahrgemeinschaft: man beachte, dass in der aufgabe stand das es im sinne der firma ist und somit die firma auch dafuer geradestehen muss, wenn was passiert... nein, ist egal, ob der Arbeitgeber das gutheist oder nicht: Als Arbeitsunfälle gelten nach § 8 Abs. 2 SGB VII auch Unfälle auf abweichenden Wegen, die erforderlich sind, um mit anderen eine Fahrgemeinschaft zu bilden (für die Fahrgemeinschaft selbst besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung); --> http://www.versicherungsnetz.de/Onlinelexikon/Arbeitsunfall.html Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X0uND Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Als Arbeitsunfälle gelten nach § 8 Abs. 2 SGB VII auch Unfälle auf abweichenden Wegen, die erforderlich sind, um mit anderen eine Fahrgemeinschaft zu bilden (für die Fahrgemeinschaft selbst besteht kein Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung); ist das jetzt n widerspruch oder seh ich das nur so!? gilt als arbeitsunfall wird aber nicht von der versicherung abgedeckt?! haeh.... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von X0uND ist das jetzt n widerspruch oder seh ich das nur so!? gilt als arbeitsunfall wird aber nicht von der versicherung abgedeckt?! haeh.... Als arbeitsunfall gilt der Weg zu den Kollegen - nicht, wenn _wegen_ der Fahrgemeinschaft ein unfall geschieht (also wenn der Fahrer dem Wartenden ueber den Fuss kachelt???).. So wuerde ich das mal interpretieren... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X0uND Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 das ging doch in der form nicht aus der aufgabe hervor....ist also ne korrekte loesung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
thecrow Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Original geschrieben von X0uND @ herzrasen: euch ist ja wohl klar, dass herzrasen alleine ueberhaupt nichts ueber nen unfall aussagt... da stand NUR herzrasen und mehr nicht! @ fahrgemeinschaft: man beachte, dass in der aufgabe stand das es im sinne der firma ist und somit die firma auch dafuer geradestehen muss, wenn was passiert... Falsch, es stand mehr da: "Nach Abmahnung durch die Personalabteilung setzt bei einem Arbeitnehmer Herzrasen ein" Wo findet diese Abmahnung wohl statt ? Aber irgendwie musste die IHK ja eine falsche Färte legen, das wäre dann der umweg gewesen, also wäre wohl doch noch 8 richtig. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
X0uND Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 Falsch, es stand mehr da: "Nach Abmahnung durch die Personalabteilung setzt bei einem Arbeitnehmer Herzrasen ein" Wo findet diese Abmahnung wohl statt ? jaja, das hab ich schon begriffen...aber seit wann ist herzrasen mit einem unfall gleichzusetzen? und woraus ist zu erkennen, welche folgen dieses herzrasen hat!? DAVON steht da NICHTS und deswegen ists fuer mich kein unfall... nehmen wir an, wenn der kerl total verkalkt ist und als konsequenz nen herzinfarkt bekommt, somit vor den augen der unternehmesfuehrung oder so zusammenklappt, DANN waere ich vielleicht unsicher....aber so? hmm...lassmichkurzueberlegennein Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MacVirus Geschrieben 15. Mai 2002 Teilen Geschrieben 15. Mai 2002 ähh,also ist 1. umknicken 2. stromschlag 3. fahrgemeinschft richtig oder ?? *völligverwirrtsei* patrick Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
master_middi Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Hi @ll, also das mit dem Herzrasen in der Wisoprüfung ist definitiv falsch, weil das ja nicht am Arbeitsplatz passieren muss. In der Aufgabe steht lediglich, dass er nach Abmahnung durch die Personalabteilung Herzrasen bekommt. In der Aufgabe steht aber nicht, dass er die Abmahnung auf der Arbeitsstelle bekommen hat. Er kann sie ja auch zugeschickt bekommen haben. Ich hab bei der Aufgabe - defektes Kabel -> Stromschlag - Parkplatz -> Knöchelverletzung und zu guter letzt - Fahrgemeinschaft -> Unfall angekreuzt. so long master_middi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zico6 Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Was meint ihr hat man, wenn man in Aufgabe 1 (DB in 3.NF) alle Kundendaten in eine Tabelle geworfen hat (ID, Name, Adresse1, Adresse2, Telefon, Mail, etc.), und den Rest richtig auf neue Relationen verteilt hat. Die Verbindung erfolgt über Fremdschlüssel. Ausserdem hab ich bei der Entwicklung dieses Pseudo Codes ein Nassi-Schneidermann Diagramm entworfen (so in etwa zumindest). Insgesamt gab es für beide Aufgaben 60 Punkte (glaube ich). Wieviel werden sie mir da wohl für geben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Cordoba Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Noch mal zur WirelessLan aufgabe, die aufgabenstellung war Nenne drei technische Merkmale zum Wireless-Standard IEEE 802.11b !! Also verstehe ich das so das ich merkmale wie übertragungsart und veraschlüsselung aus dem tabellenbuch dahinschreiben kann !! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lachdanan Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Vielleicht hab ich das falsch verstanden, aber die Möglichkeiten der Aktivierung eines Powermanagement-Systems sind bei mir: a.) nach Verstreichen einer gewissen Zeit der Inaktivitiät b.) auf Knopfdruck (StandBy, Sleep-Taste)??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
NightDevil Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Original geschrieben von Hunchback Vielleicht hab ich das falsch verstanden, aber die Möglichkeiten der Aktivierung eines Powermanagement-Systems sind bei mir: a.) nach Verstreichen einer gewissen Zeit der Inaktivitiät b.) auf Knopfdruck (StandBy, Sleep-Taste)??? sowas in der art habe ich auch hingeschrieben Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uli Geschrieben 16. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Wiso Noch mal eine Zusammenfassung aller Aufgaben! Nach bestem Wissen und Gewissen! Kennt einer die Bepunktungh ab Aufgabe 14? Richtige Lösungen sind fett!!! Aufgabe 1 (4 Punkte): Nach bestandener Prüfung haben Sie eine STelle beim IT-Einzelhändler Karl Commit e. K. angetreten. Ein schriftlicher Arbeitsvertag ist bei diesem Unternehmen nicht üblich. Es wurde ein Anfangsbruttogehalt von 1.900,00 € vereinbart. Vor der ersten Gehaltszahlung wird Ihnen mitgeteilt, dass auf Grund Ihrer gezeigten Leistungen nur ein Gehalt von 1.700,00 € gezahlt werde. Welche Rechtslage ergibt sich für Sie? Sie können... 1. 1.900,00 € fordern, weil diese vereinbart worden sind. 2. nichts unternehmen, weil kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt. 3. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.900,00 € nicht schriftlich vereinbart wurde. 4. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.700,00 €dem geltenden Tarifvertrag entspricht. Aufgabe 2 (4 Punkte): Nach dieser Erfahrung treten Sie eine neue Arbeitsstelle als IT-Kundenbetreuter / -in bei der TIP AG, einem Anbieter von Telekommunikationsanlagen, Informationstechnik und Problemlösungen rund um die Datenverarbeitung, an. Ihr Arbeitsverhältnis wird in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt. Welcher der folgenden Vertragsbestandteile wird nach dem kollektivem Arbeitsrecht geregelt ? 1. Die Höhe des monatlichen Gehalts beträgt 2.000,00 €. 2. Tätigkeit ist die IT-Kundenbetreuung. 3. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Juli 2002. 4. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt gemäß Betriebsvereinbarung 38,5 Stunden. Aufgabe 3 (4 Punkte); In welchem der unten stehenden Fälle wird in der TIP AG gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen? 1. Die TIP AG meldet einen neuen Arbeitnehmer erst drei Tage nach Arbeitsbeginn zur Sozialverischerung an. 2. Die TIP AG gewährt nur dem im Tarifvertrag vereinbarten Mindesturlaub. 3. Ein Mitarbeiter erhält beim Ausscheiden aus der TIP AG ein einfaches Zeugnis. 4. Einer Ihrer Kollegen übt ohne Kenntnis der TIP AG eine Nebentätigkeit im gleichen Geschäftszweig aus. 5. Die TIP AG ersetzt aus gesundheitlichen Gründen, jedoch gegen den Willen eines Kollegen den bisherigen Computer durch einen neuen. Aufgabe 4 (4 Punkte): In der TIP AG werden auch Einzelarbeitsverträge abgeschlossen. Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang zutreffend? 1. Ein Einzelarbeitsvertrag kann nicht abgeschlossen werden, wenn für die TIP AG ein gültiger Tarifvertrag vorliegt. 2. Einzelarbeitsverträge für die Arbeitnehmer werden vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. 3. Ein Einzelarbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden. 4. Ein Einzelarbeitsvertrag ohne Urlaubsregelung ist ungültig. 5. Der Einzelarbeitsvertrag ist auch rechtswirksam, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist als im Tarifvertrag festgelegt. Aufgabe 5 (4 Punkte): Sie wollen Einsicht in Ihre Personalakte nehmen. Welcher der folgenden Aussagen beschreibt zutreffend die Rechtslage? 1. Sie haben kein Recht, Ihre Personalakte einzusehen. 2. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen, allerdings nur im Besein des Betriebrats. 3. Sie haben das uneingeschränkte Recht, Ihre Personalakte jederzeit einzusehen. 4. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen, allerdings nur, wenn eine Hähergruppierung ansteht. Aufgabe 6 (4 Punkte): Zwischen dem Vorstand der TIP AG und dem Betriebsrat werden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Welcher der folgenden Sachverhalte kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden? 1. Kündigungsfristen 2. Gleitende Arbeitszeit 3. Mindesturlaubsansprüche 4. Mindestlähne gemäß Tarifvertrag Aufgabe 7 (4 Punkte): Auch in der TIP AG gibt es einen Betriebsrat, dessen Wahl und Aufgaben im Betriebsverfassunggesetz geregelt sind. Welche der folgenden Aussagen trifft in deisem Zusammenhang zu? 1. Ein Betriebsrat muss in jedem Betrieb gewählt werden. 2. Der Betriebsrat hat je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen. 3. Wahlbereichtigt sind nur Arbeitnehmer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben. 4. Erst durch Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam. 5. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht Aufgabe 8 (9 Punkte): Die TIP AG stellt jedes Jahr Auszubildende ein. Welche der folgenden Pflichten haben diese Auszubildenen ? (3) 1. Ausbildungsrahmenplan aufstellen 2. Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises führen 3. Lohnsteuerkarte abgeben 4. In der Jugend- und Auszubildenenvertretung mitarbeiten 5. Am Berufsschulunterricht teilnehmen 6. Ausbilder kontrollieren Aufgabe 9 (4 Punkte): Man unterscheidet verschiedene Arten von Unternehmen. Welche der folgenden Merkmale treffen auf die TIP AG zu? (2) 1. Dienstleistungsunternehmen 2. Unternehmen des Handwerks 3. Mitglied der IHK 4. Energieintensives Unternehmen Aufgabe 10 (8 Punkte): Gefragt war hier nach der Zuordnung von folgenden Begriffen: - Mehrliniensystem - Einliniensystem - Stabliniensystem - Matrixsystem Informationen zur 11. bis 13. Aufgabe In einer Zusammenstellung von Presseberichten über wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zielsetzungen ist die folgende Übersicht enthalten: Ökonomische Zielsetzungen - Wettbewerbsfähig - Handeln nach dem ökonomischen Prinzip - Wohlstand für Alle Ökologische Zielsetzungen - Leben im Einklang mit der Natur - Reduzierung der Schadstoffbelastung - Schonung von Rohstoffreserven Aufgabe 11 (4 Punkte): Welche der folgenden Entscheidungen / Forderungen betrifft eine ökologische Zielsetzung der IT-Branche? 1. „Um die steigende Nachfrage nach CD zu befriedigen, müssen zusätzliche Rohstoffvorkommen erschlossen werden.“ 2. „Um effektiver zu arbeiten, muss rationalisiert werden.“ 3. „Die Konzernleitung der TIP AG hat beschlossen, dasss ihre leitenden Mitarbeiter zum Besuch der Zweigbetriebe nicht mehr mit dem Auto, sondern mit der Bahn fahren.“ 4. „Maschinen zur Produktion von Sonderanfertigungen werden aus dem Ausland per Lkw angeliefert.“ 5. „Um kostengünstiger zu produzieren, wird in Großserien gefertigt.“ Aufgabe 12 (4 Punkte): In welchem der folgenden Beispiele überweigt bei der TIP AG die ökonomische Zielsetzung? 1. In der Kantine werden Getränke in Pappbechern statt in Einwegflaschen ausgegeben. 2. Durch den Einsatz eines Wärmetauschers werden weniger Schadstoffe ausgestoßen. 3. Teuere Einweg-Druckerpatronen werden den Mehrweg-Druckerpatronen vorgezogen. 4. Um einer Schule möglichst viele Bildschirme anbieten zu können, werden CRT-Monitore anstelle von TFT-Monitoren eingekauft. Aufgabe 13 (2 Punkte): Wie könne alte CD-ROM sinnvoll verwertet werden? Durch…. 1. Recycling 2. Thermische Verwertung (Verbrennung) 3. Kompostierung Aufgabe 14: Arbeitsproduktivität 1. 2. 3. war Celle mit einer Produktivität von 4 Lösungsweg : 2800 / 700 = 4 4. Aufgabe 15: Maximalprinzip 1. 2. 3. 4. LKW's möglichs viel liefern lassen 5. Aufgabe 16: Das schreibe ich jetzt nicht ab 4,3,2,5,3,1 Aufgabe 17: Arbeitsunfall 2,3,8 defektes kabel, unternehmens parkplatz und fahrgemeinschaft Aufgabe 18: Zwie Gründe zum melden! 1. 2. Erwerbs- und Berufsunfähigkeit 3. 4. Rentenzahlungen Aufgabe 19: Wer ist Träger der UV? 1. 2. 3. Berufsgenossenschaft 4. 5. Aufgabe 20: Pflegeversicherung 1. 2. 3. 4. 5. gilt für arbeiter die sozilal versicherungs pflichtig sind Aufgabe 21: Wer überwacht die Maßnahmen zur Unfallverhütung? 1. Gewerbeaufsichtsamt 2. 3. 4. Aufgabe 22: 1. 2. 3. 4. Laserstrahlen Das sollte es gewesen sein. OK? Oder irgendwelche Einwände? Ich mach mich jetzt mal an eine Übersicht zu GH1 & GH2! Gruß Uli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Zaknafein Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 also wenn das so stimmt habe ich 100 Pkt bei WISO... genial... ;o) Punkt: Aufgabe 14: 5 pkt Aufgabe 15: 4 Pkt Aufgabe 16: 6 Pkt Aufgabe 17: 6 Pkt Aufgabe 18: 4 Pkt Aufgabe 19: 4 Pkt Aufgabe 20: 4 Pkt Aufgabe 21: 4 Pkt Aufgabe 22: 4 Pkt <edit> 96 Pkt - aber nur, wenn tatsaechlich die Arbeitszeit nach "kollektivem Arbeitsrecht" geregelt wird - weiss gar nicht mehr, was ich hier habe, die Frage war doof... </edit> Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Doublecrunch666 Geschrieben 16. Mai 2002 Teilen Geschrieben 16. Mai 2002 Ich würd sagen das haut hin. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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