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WiSO-Aufgaben/Ergebnisse


Empfohlene Beiträge

Hi,

hab mir nach der Prüfung meine WiSo Ergebnisse notiert.

Vielleicht hat das noch wer, dann könnte man ja mal vergleichen.

Hier sind meine:

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4 3 1 2

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4

(so aus der StandAlone-Ansicht, doch sehr aussagekräftig :D)

MfG

KarlBerg

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Besteht überhaupt Interesse an den Aufgaben? Dachte vielleicht für Leute die heute nicht geschrieben haben.

Aufgabe 1 (4 Punkte):

Nach bestandener Prüfung haben Sie eine STelle beim IT-Einzelhändler Karl Commit e. K. angetreten. Ein schriftlicher Arbeitsvertag ist bei diesem Unternehmen nicht üblich.

Es wurde ein Anfangsbruttogehalt von 1.900,00 € vereinbart.

Vor der ersten Gehaltszahlung wird Ihnen mitgeteilt, dass auf Grund Ihrer gezeigten Leistungen nur ein Gehalt von 1.700,00 € gezahlt werde.

Welche Rechtslage ergibt sich für Sie?

Sie können...

1. 1.900,00 € fordern, weil diese vereinbart worden sind.

2. nichts unternehmen, weil kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt.

3. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.900,00 € nicht schriftlich vereinbart wurde.

4. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.700,00 €dem geltenden Tarifvertrag entspricht.

Aufgabe 2 (4 Punkte):

Nach dieser Erfahrung treten Sie eine neue Arbeitsstelle als IT-Kundenbetreuter / -in bei der TIP AG, einem Anbieter von Telekommunikationsanlagen, Informationstechnik und Problemlösungen rund um die Datenverarbeitung, an.

Ihr Arbeitsverhältnis wird in einem schriftlichen Arbeitsvertrag geregelt.

Welcher der folgenden Vertragsbestandteile wird nach dem kollektivem Arbeitsrecht geregelt ?

1. Die Höhe des monatlichen Gehalts beträgt 2.000,00 €.

2. Tätigkeit ist die IT-Kundenbetreuung.

3. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1. Juli 2002.

4. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt gemäß Betriebsvereinbarung 38,5 Stunden.

Aufgabe 3(4 Punkte);

In welchem der unten stehenden Fälle wird in der TIP AG gegen die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag verstoßen?

1. Die TIP AG meldet einen neuen Arbeitnehmer erst drei Tage nach Arbeitsbeginn zur Sozialverischerung an.

2. Die TIP AG gewährt nur dem im Tarifvertrag vereinbarten Mindesturlaub.

3. Ein Mitarbeiter erhält beim Ausscheiden aus der TIP AG ein einfaches Zeugnis.

4. Einer Ihrer Kollegen übt ohne Kenntnis der TIP AG eine Nebentätigkeit im gleichen Geschäftszweig aus.

5. Die TIP AG ersetzt aus gesundheitlichen Gründen, jedoch gegen den Willen eines Kollegen den bisherigen Computer durch einen neuen.

Aufgabe 4 (4 Punkte):

In der TIP AG werden auch Einzelarbeitsverträge abgeschlossen.

Welche der folgenden Aussagen ist in diesem Zusammenhang zutreffend?

1. Ein Einzelarbeitsvertrag kann nicht abgeschlossen werden, wenn für die TIP AG ein gültiger Tarifvertrag vorliegt.

2. Einzelarbeitsverträge für die Arbeitnehmer werden vom Betriebsrat mit dem Arbeitgeber abgeschlossen.

3. Ein Einzelarbeitsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.

4. Ein Einzelarbeitsvertrag ohne Urlaubsregelung ist ungültig.

5. Der Einzelarbeitsvertrag ist auch rechtswirksam, wenn das vereinbarte Arbeitsentgelt höher ist als im Tarifvertrag festgelegt.

Aufgabe 5 (4 Punkte):

Sie wollen Einsicht in Ihre Personalakte nehmen.

Welcher der folgenden Aussagen beschreibt zutreffend die Rechtslage?

1. Sie haben kein Recht, Ihre Personalakte einzusehen.

2. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen, allerdings nur im Besein des Betriebrats.

3. Sie haben das uneingeschränkte Recht, Ihre Personalakte jederzeit einzusehen.

4. Sie haben das Recht, Ihre Personalakte einzusehen, allerdings nur, wenn eine Hähergruppierung ansteht.

Aufgabe 6 (4 Punkte):

Zwischen dem Vorstand der TIP AG und dem Betriebsrat werden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen.

Welcher der folgenden Sachverhalte kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden?

1. Kündigungsfristen

2. Gleitende Arbeitszeit

3. Mindesturlaubsansprüche

4. Mindestlähne gemäß Tarifvertrag

Aufgabe 7 (4 Punkte):

Auch in der TIP AG gibt es einen Betriebsrat, dessen Wahl und Aufgaben im Betriebsverfassunggesetz geregelt sind.

Welche der folgenden Aussagen trifft in deisem Zusammenhang zu?

1. Ein Betriebsrat muss in jedem Betrieb gewählt werden.

2. Der Betriebsrat hat je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen.

3. Wahlbereichtigt sind nur Arbeitnehmer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erst durch Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam.

5. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht

Aufgabe 8 (9 Punkte):

Die TIP AG stellt jedes Jahr Auszubildende ein.

Welche der folgenden Pflichten haben diese Auszubildenen ? (3)

1. Ausbildungsrahmenplan aufstellen

2. Berichtsheft in Form eines Ausbildungsnachweises führen

3. Lohnsteuerkarte abgeben

4. In der Jugend- und Auszubildenenvertretung mitarbeiten

5. Am Berufsschulunterricht teilnehmen

6. Ausbilder kontrollieren

Aufgabe 9 (4 Punkte):

Man unterscheidet verschiedene Arten von Unternehmen.

Welche der folgenden Merkmale treffen auf die TIP AG zu? (2)

1. Dienstleistungsunternehmen

2. Unternehmen des Handwerks

3. Mitglied der IHK

4. Energieintensives Unternehmen

Aufgabe 10 (8 Punkte):

War mit Bild, muss eventuell noch eingescannt werden.

Informationen zur 11. bis 13. Aufgabe

In einer Zusammenstellung von Presseberichten über wirtschafts- und gesellschaftspolitische Zielsetzungen ist die folgende Übersicht enthalten:

Ökonomische Zielsetzungen

- Wettbewerbsfähig

- Handeln nach dem ökonomischen Prinzip

- Wohlstand für Alle

Ökologische Zielsetzungen

- Leben im Einklang mit der Natur

- Reduzierung der Schadstoffbelastung

- Schonung von Rohstoffreserven

Aufgabe 11 (4 Punkte):

Welche der folgenden Entscheidungen / Forderungen betrifft eine ökologische Zielsetzung der IT-Branche?

1. „Um die steigende Nachfrage nach CD zu befriedigen, müssen zusätzliche Rohstoffvorkommen erschlossen werden.“

2. „Um effektiver zu arbeiten, muss rationalisiert werden.“

3. „Die Konzernleitung der TIP AG hat beschlossen, dasss ihre leitenden Mitarbeiter zum Besuch der Zweigbetriebe nicht mehr mit dem Auto, sondern mit der Bahn fahren.“

4. „Maschinen zur Produktion von Sonderanfertigungen werden aus dem Ausland per Lkw angeliefert.“

5. „Um kostengünstiger zu produzieren, wird in Großserien gefertigt.“

Aufgabe 12 (4 Punkte):

In welchem der folgenden Beispiele überweigt bei der TIP AG die ökonomische Zielsetzung?

1. In der Kantine werden Getränke in Pappbechern statt in Einwegflaschen ausgegeben.

2. Durch den Einsatz eines Wärmetauschers werden weniger Schadstoffe ausgestoßen.

3. Teuere Einweg-Druckerpatronen werden den Mehrweg-Druckerpatronen vorgezogen.

4. Um einer Schule möglichst viele Bildschirme anbieten zu können, werden CRT-Monitore anstelle von TFT-Monitoren eingekauft.

Aufgabe 13 (2 Punkte):

Wie könne alte CD-ROM sinnvoll verwertet werden?

Durch….

1. Recycling

2. Thermische Verwertung (Verbrennung)

3. Kompostierung

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Jo habe ich auch und ich habe den Bogen sogar mitgenommen

Ich habe AE gemacht nur falls es doch unterschiede zu z.B. kaufleute oder so gibt

Die aufgaben entpsprechen der reihenfolge

meine Ergebnisse :

es wurden 1900 vereinbart aber nur 1700 gezahlt

1 War das gehalt einfordern

kollektives arbeitsrecht

4 war arbeitszeit nach betriebsvereinbarung

verstoß der pflichten aus dem arbeitsvertrag

4 war nebentätigkeit ohne kenntnis im selben geschäftszweig

Einzelarbeitsvertrag

5 war EAV ist auch wirksam wenn auszahlung höher als tarif

einsicht in personalakte

3 war jederzeit das recht zur einsicht

Betriebsvereinbarung mit betriebsrat

2 war gleitzeit

wahl des betriebsrats

3 war erst ab 21 jahren

pflichten der azubis

2,3,5 war berichtsheft, lohnsteuerkarte, berufschule

Ich glaube das wird wohl jeder richtig haben oder?

merkmale der TIP AG

1,3 war Dienstleistungsunternehmen und mitglied der IHK

Organigramme

4 a matrix

0 b Stab-Linien ist vermutlich falsch könnte auch 3 stab-linien sein.

1 c Einlinien

2 d Mehrlinien

Ökologisches handeln

3 war Cheffe darf nur noch zug fahren statt auto

Ökonomisch

3 war Einweg partonen mit mehrweg austauschen

Alte CD-Rom'

1 war recycling (Also ich nutze AOL CD's als untersetzer *fg*)

Das dürfte aber wohl auch jeder haben

Arbeitsproduktivität

3 war 700 stunden und 3000 produkte

Lösungsweg : 3000 / 700

Maximalprinzip

4 LKW's möglichs viel liefern lassen

Das schreibe ich jetzt nicht ab

4,3,2,5,3,1

Arbeitsunfall

2,3,8 defektes kabel, unternehmens parkplatz, und fahrgemeinschaft (obwohl jetzt bin ich mir garnicht mehr so sicher)

gründe zum melden

2,4 erwerbs- und berufsunfähigkeit, rentenzahlungen

träger der UV

3 Berufsgenossenschaft

Pflegeversicherung

5 gilt für arbeiter die sozilal versicherungs pflichtig sind

unfallverhütung

1 also die AOK war es nicht *g*, ich habe Gewerbeaufsichtsamt

Das ist wohl einfach gewesen war auch schon oin zwei älteren prüfungen das symbol und wer öfter an seinem rechner schraubt findet es auch auf cd-rom laufwerken

4 Laserstrahlen

so das sind die fragen in stichworten und meine Antworten dazu nu könnt ihr diskutieren

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Wenn du dies in den anderen thread geschrieben hättest hätte ich mir die tipperei sparen können *G*

*Kann das mal ein Admin verschieben ?*

wäre vielleicht besser wenn die beiträge etwas zusammen hängendre wären und nicht jeder die gleichen fragen neu stellt

[Erledigt, anders gehts nicht, da die Beiträge zeitlich sortiert richtig werden. bimei]

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"Ökonomisch

3 war Einweg partonen mit mehrweg austauschen

"

FALSCH, da stand Mehrweg Patronen GEGEN TEURE Einweg Patronen tauschen...genau das GEGENTEIL von ökonomisch wurde erreicht....

RICHTIG WAR natürlich - die Firma kauft statt TFT Monitore CRT Monitor weil sie davon MEHR kaufen kann -> und MEHR dem Kunden liefern...

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Original geschrieben von BenNebbich

...betriebsrat frage : ich würd meinen dass eine kündigung erst mit zustimmung des BR wirksam wird.

Ja da hat ich auch das Gefühl aber soweit ich aus dem Unterricht weiss muss der BR NUR unterrichtet werden - kein Entscheidungsrecht glaube ihc...

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Original geschrieben von Majin

"Ökonomisch

3 war Einweg partonen mit mehrweg austauschen

"

FALSCH, da stand Mehrweg Patronen GEGEN TEURE Einweg Patronen tauschen...genau das GEGENTEIL von ökonomisch wurde erreicht....

RICHTIG WAR natürlich - die Firma kauft statt TFT Monitore CRT Monitor weil sie davon MEHR kaufen kann -> und MEHR dem Kunden liefern...

Sche**** das habe ich jetzt auch gerade gesehen

so ein Dreck

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Original geschrieben von Majin

"Ökonomisch

3 war Einweg partonen mit mehrweg austauschen

"

FALSCH, da stand Mehrweg Patronen GEGEN TEURE Einweg Patronen tauschen...genau das GEGENTEIL von ökonomisch wurde erreicht....

RICHTIG WAR natürlich - die Firma kauft statt TFT Monitore CRT Monitor weil sie davon MEHR kaufen kann -> und MEHR dem Kunden liefern...

Wenn ich mich nicht irre, stand hier,

dass teurERE Mehrweg Patronen durch Einweg Patronen ersetzt werden sollen.

Und wo ist der ÖKOLOGISCHE Aspeckt bei den Monitoren? Der sollte ja dem Ökonomischen untergeordnet sein. Aber ich find hier erst gar keinen.

Glaub ich

MfG

KarlBerg

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Original geschrieben von KarlBerg

Wenn ich mich nicht irre, stand hier,

dass teurERE Mehrweg Patronen durch Einweg Patronen ersetzt werden sollen.

Glaub ich

MfG

KarlBerg

noooope! ich hab das genau so gelesen die antwort ist definitiv falsch!! 100% ich hab die frage 3x gelesen weil ich das auch dachte!!

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Original geschrieben von KarlBerg

Wenn ich mich nicht irre, stand hier,

dass teurERE Mehrweg Patronen durch Einweg Patronen ersetzt werden sollen.

Und wo ist der ÖKOLOGISCHE Aspeckt bei den Monitoren? Der sollte ja dem Ökonomischen untergeordnet sein. Aber ich find hier erst gar keinen.

Glaub ich

MfG

KarlBerg

Ich hab hier nen Scan von der Wiso Prüfung..exaxter Wortlaut :

"Teurere Einweg-Druckerpatronen werden den Mehrweg-Druckpatronen vorgezogen"

Und es heisst ÖKONOMISCHE ASPEKT - danach war gefragt - nicht ökologische...

Ökonomische : Wirtschaftlich - handeln nach dem ökonomischten Prinzip...

D.h. es ist natürlich viel wirtschaftlicher wenn ich CRT Monitore bestelle weil ich davon MEHR liefern kann und dadurch MEHR Verkaufen kann als wenn ich nur ein paar TFT Monitore kriege...

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Original geschrieben von BenNebbich

...zustimmren hört sich schärfer an als es ist. es handelt sich um eine formale zustimmung; letztlich aufhalten kann der BR eine ordnungsgemässe, fristgerechte, sozial abgecheckte kündigung nicht.

[Halb-OT]

Joo, aber bei einer sozial ungerechten, nicht ordnungsgemässen Kündigung mit der Nichtzustimmung nach § 102 BetrVG den Klageweg wesentlich verbessern. ;)

Bei einer Zustimmung des Betriebsrates ist eine Klage ziemlich aussichtslos.

[/Halb-OT]

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Original geschrieben von BenNebbich

...zustimmren hört sich schärfer an als es ist. es handelt sich um eine formale zustimmung; letztlich aufhalten kann der BR eine ordnungsgemässe, fristgerechte, sozial abgecheckte kündigung nicht.

Also die richtige Lösung war 5, er darf über den Urlaubsplan mit entscheiden, da mit Urlaubsplan die planung von Betriebsurlauben gemeint war. Das fällt voll und ganz in die Kometenz des BR´s.

Tja bei dem druckerpatronen hab ich mich leider auch ********** lassen und habe das verkehrt herum verstanden bzw gelesen.

Was solls lieber 90 + x als noch schlechter.

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Meint Ihr nicht, dass es auch ein Arbeitsunfall ist, wenn jemand betrunken auf dem _direkten_ Weg nach Hause verunglückt? Mal abgesehen davon, dass er wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat: der direkte Weg ist entscheidend. Deshalb ist es die Fahrgemeinschaft unter den angegebenen Umständen nämlich nicht.

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Original geschrieben von Urknistern

Meint Ihr nicht, dass es auch ein Arbeitsunfall ist, wenn jemand betrunken auf dem _direkten_ Weg nach Hause verunglückt? Mal abgesehen davon, dass er wohl arbeitsrechtliche Konsequenzen zu befürchten hat: der direkte Weg ist entscheidend. Deshalb ist es die Fahrgemeinschaft unter den angegebenen Umständen nämlich nicht.

Nein. Bei Trunkenheit verliert man den Versicherungsschutz komplett.

Gruß,

Danarama

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