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WiSO-Aufgaben/Ergebnisse


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Leutz gebt ihr bitte nochma e8ure WISO Lösungen hier ein das man bissl vergleichen kann!!! Ich hab

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16: nur gülle :D

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mir schon klar das da wo einiges nicht stimmt aber nur das man mal vergleiche kann was ihr so habt

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Hab ich auch die letze Antwort genommen (CRT statt TFT)

Meine Begründung ist aber anders als die vorangegangen:

CRT sind umweltschädlicher als TFT. Somit wurde auf Kosten der Umwelt die billigeren CRT Displays eingesetzt.

Pratronen kann nicht stimmen, da keine Firma absichtlich mehr zahl für weniger Leistung (ist gegen das ökonische Prinzip)

Gruß,

Lars

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Auch in der TIP AG gibt es einen Betriebsrat, dessen Wahl und Aufgaben im Betriebsverfassunggesetz geregelt sind.

Welche der folgenden Aussagen trifft in deisem Zusammenhang zu?

1. Ein Betriebsrat muss in jedem Betrieb gewählt werden.

2. Der Betriebsrat hat je zur Hälfte aus weiblichen und männlichen Mitarbeitern zu bestehen.

3. Wahlbereichtigt sind nur Arbeitnehmer, die das 21. Lebensjahr vollendet haben.

4. Erst durch Zustimmung des Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam.

5. Bei der Aufstellung des Urlaubsplans hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht

1.--> Betrieb brauch nicht zwingend einen Betriebsrat

2.--> wird nach der Geschlechtsverteilung in der Firma errrechnet (wenn der Frauenanteil bei 10% liegt, dann sollte auch wenigstens 1 Frau in einem Betriebsrat mit 10 Mitgliedern sein)

3.--> ab 18. Jahre wahlberechtigt

4.--> falsch, keine Zustimmungspflicht

Dann kann nur 5. richtig sein.

Gruß La Paz

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Original geschrieben von Majin

Ich hab hier nen Scan von der Wiso Prüfung..exaxter Wortlaut :

"Teurere Einweg-Druckerpatronen werden den Mehrweg-Druckpatronen vorgezogen"

Und es heisst ÖKONOMISCHE ASPEKT - danach war gefragt - nicht ökologische...

Ökonomische : Wirtschaftlich - handeln nach dem ökonomischten Prinzip...

D.h. es ist natürlich viel wirtschaftlicher wenn ich CRT Monitore bestelle weil ich davon MEHR liefern kann und dadurch MEHR Verkaufen kann als wenn ich nur ein paar TFT Monitore kriege...

hab nachgeschaut das ist richtig so andere behaupten ja genau das gegenteil (mit den druckerpatronen) aber genau so stand das in der prüfung drin hab eine kopie der original prüfung

also sit das mit den CRT Monitoren richtig!

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Original geschrieben von Falcon

Aufgabe 1 (4 Punkte):

Nach bestandener Prüfung haben Sie eine STelle beim IT-Einzelhändler Karl Commit e. K. angetreten. Ein schriftlicher Arbeitsvertag ist bei diesem Unternehmen nicht üblich.

Es wurde ein Anfangsbruttogehalt von 1.900,00 € vereinbart.

Vor der ersten Gehaltszahlung wird Ihnen mitgeteilt, dass auf Grund Ihrer gezeigten Leistungen nur ein Gehalt von 1.700,00 € gezahlt werde.

Welche Rechtslage ergibt sich für Sie?

Sie können...

1. 1.900,00 € fordern, weil diese vereinbart worden sind.

2. nichts unternehmen, weil kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt.

3. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.900,00 € nicht schriftlich vereinbart wurde.

4. nichts unternehmen, weil das Gehalt von 1.700,00 €dem geltenden Tarifvertrag entspricht.

Also der gute Herr X kann überhaupt nichts unternehmen, weil ihm kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt. Also 2!

Aufgabe 6 (4 Punkte): Zwischen dem Vorstand der TIP AG und dem Betriebsrat werden Betriebsvereinbarungen abgeschlossen. Welcher der folgenden Sachverhalte kann in einer Betriebsvereinbarung geregelt werden? 1. Kündigungsfristen 2. Gleitende Arbeitszeit 3. Mindesturlaubsansprüche 4. Mindestlähne gemäß Tarifvertrag

2.Gleitende Arbeitszeiten

Mindestulaub -löhne sind ja schon tariflich festgelegt, also brauch sich der BR nicht mehr darum kümmern.Die Kündigungsfristen sind im Kündigungsschutzgesetz enthalten.

Aufgabe 12 (4 Punkte): In welchem der folgenden Beispiele überweigt bei der TIP AG die ökonomische Zielsetzung? 1. In der Kantine werden Getränke in Pappbechern statt in Einwegflaschen ausgegeben.

2. Durch den Einsatz eines Wärmetauschers werden weniger Schadstoffe ausgestoßen.

3. Teuere Einweg-Druckerpatronen werden den Mehrweg-Druckerpatronen vorgezogen.

4. Um einer Schule möglichst viele Bildschirme anbieten zu können, werden CRT-Monitore anstelle von TFT-Monitoren eingekauft.

=>4. , weil

Ökonomische Zielsetzungen

- Wettbewerbsfähig(es werden eher die billigen CRT´s gekauft...)

- Handeln nach dem ökonomischen Prinzip

- Wohlstand für Alle (...dafür Wohlstand für alle)

gruss

Firewire

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Also der gute Herr X kann überhaupt nichts unternehmen, weil ihm kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt. Also 2!

Also mündliche Zusagen müssten ja normalerweise auch gelten.

Wenn Du die Prüfung bestanden hast und am nächsten Tag zur Arbeit kommst und der Chef nichts dazu sagt, dann hat sich dein Arbeitsvertrag automatisch verlängert. Es war eine stillschweigende Einwilligung.

Wenn man aber es schon vorher besprochen hat und ein Gehalt zugesprochen bekommen hat, dann müsste dies auch eingehalten werden.

So ist meine Meinung.

Bin also für die 1.

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Original geschrieben von SEAL

Also mündliche Zusagen müssten ja normalerweise auch gelten.

Wenn Du die Prüfung bestanden hast und am nächsten Tag zur Arbeit kommst und der Chef nichts dazu sagt, dann hat sich dein Arbeitsvertrag automatisch verlängert. Es war eine stillschweigende Einwilligung.

Wenn man aber es schon vorher besprochen hat und ein Gehalt zugesprochen bekommen hat, dann müsste dies auch eingehalten werden.

So ist meine Meinung.

Bin also für die 1.

Das ist aber auch arbeitsrechtlich schriftlich hinterlegt, das wenn du die Prüfung bestanden hast das dann dein Arbeitsvertrag nun als richtiger Facharbeiter gilt und dein Endgeld dem entsprchend steigt.

Hab nochmal geschaut, ein Arbeitsvertrag kann auch mündlich abgeschlossen werden.Passt scho!;)

gruss

Firewire

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es ist nicht entscheidend, ob man beweisen kann, dass etwas vereinbart wurde. solange da steht, dass dem so ist (siehe fragestellung) brauch man sich keine weiteren gedanken machen. da verträge im allgemeinen auch mündlichen abgeschlossen werden können, müsste dies auch für arbeitsverträge gelten.

bei jura machen auch viele den fehler, dass sie über eine beweislast nachdenken bzw irgendwas in die aufgabe hineininterpretieren, was dort nicht steht.

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Original geschrieben von Gabiii

Also ich habe gerade mit unserem Betriebsratvorsitzenden geredet und er sagte mir das 4tens stimmt....

mehr kann ich dazu auch net sagen

vielleicht stimmen ja beide und IHK guckt dumm ausser wäsche :D:D

da irrt sich aber euer betriebsratvorsitzenden.

der betriebsrat muss nur kenntnis von einer kündigung nehmen, weiter nix......

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So denn, Leutz, geb ich auch noch etwas Senf drauf...

Vorab: Ich habe mich heute mit ein paar Leuten (1x Chef, 1x Buchhalterin, 1 x Betriebsrätin) zusammengesetzt und bin die Aufgaben durchgegangen:

1.

Frage 7 (Die Betriebsratsfrage):

Nach nicht langer Diskussion wurde festgestellt: Antwort 4 (Erst durch Zustimmung der Betriebsrats wird eine Kündigung wirksam) ist richtig (Ob die Kündigung soz. OK ist, stand ja auch nicht in der Angabe).

ABER: Antwort 5 (Mitbestimmungsrecht bei Urlaubsplänen) ist auch OK.

2.

Frage 11 (O-Ton: "Welche der folgenden Entscheidungen/Forderungen betrifft eine ökologische Zielsetzung der IT-Branche?"

AW 1 (Nachfrage nach CDs steigt --> mehr Rohstoffvorkommen erschliessen) ist richtig! Betrifft (negativ) das Ziel "Schonung von Rohstoffreserven.

AW 3 (Bahn statt Auto) ist ebenfalls richtig. Betrifft (positiv) die Reduzierung der Schadstoffbelastung.

In der Frage stand nicht, dass die Forderungen die ökologischen Zielsetzungen positiv oder negativ beeinflussen sollen.

(Gut, hier könnte man anführen, dass in der Frage explizit nach IT-Branche gefragt war...)

3.

Frage 20 (Für wen gilt die Pflegeversicherung?)

Gibt es keine richtige Antwort.

Es betrifft zwar (4.) alle Arbeitnehmer, die der Sozialversicherungspflicht unterliegen, aber auch Rentner zahlen Pflegeversicherung

Es betrifft aber auch nicht die gesamte Bevölkerung und schon gar nicht nur die privat versicherten (aw 1+2 sind eh...)

4.

Frage 21 (WElche Stelle hat gesetzlichen Auftrag, Arbeitssicherheitsvorschriften zu überwachen?)

Eine gute Frage, ich hab 1 (Gewerbeaufsichtamt) angekreuzt, obwohl es IMHO (man möge mich korrigieren) eine Berufsgenossenschaft sein müsste --> Hier war meines Erachtens auch keine Antwort richtig.

So denn,

Dana

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Original geschrieben von Gabiii

Also ich habe gerade mit unserem Betriebsratvorsitzenden geredet und er sagte mir das 4tens stimmt....

mehr kann ich dazu auch net sagen

vielleicht stimmen ja beide und IHK guckt dumm ausser wäsche :D:D

Hallo Gabi,

der Betriebsrat muss informiert werden, hat aber kein Mitspracherecht. Richtig war die Urlaubsplanung.

Glueck Auf

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Original geschrieben von cybermailer

Hallo Gabi,

der Betriebsrat muss informiert werden, hat aber kein Mitspracherecht. Richtig war die Urlaubsplanung.

Glueck Auf

Doch, hat er. Wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird (normale Kündigung , keine fristlose, wir wussten auch nicht, ob soz. gerechtfertigt) kann der Betriebsrat Einspruch erheben. Der AN geht vors Arbeitsgericht und behält evtl. seinen Arbeitsplatz.

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JO eben

kann doch nix dafür das mein Paps im Betriebsrat sitzt.

Er hat sogar gesagt es kann soweit gehen das wenn der Betriebsrat nix davon weis das einer gekündigt wurde er sogar darauf bestehen kann diese Person wieder eingestellt wird.

Der Betriebsrat hat also auf jeden fall ein Veto

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