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Beschwerde wg. Zeitrahmen bei GH1 (FIAWE)


Groovy

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Hallo Leute,

ich wollte mal fragen, ob irgendeiner von euch eine Ahnung hat,

ob eine Beschwerde wegen der GH1 bei der IHK

Aussicht auf Erfolg hätte und ob jemand weiss, wie die dann

formel auszusehen hat.

Bisher haben nämlich alle, mit denen ich gesprochen habe, gesagt

das die GH1 einfach zu umfangreich war um sie in 90 Minuten vernünftig zu lösen. Die Aufgaben waren halt nicht zu schwer, aber es war einfach zu wenig Zeit.

Den Rest kann man meiner Meinung nach als OK gelten lassen, wobei es aber mist war, daß zwischen GH1 und GH2 keine Pause angesetzt war. Erst hat man sich durch den ersten Teil gehetzt und war deswegen angenervt und dann kommt gleich der zweite hinterher. Da hätte man ruhig eine Viertestunde Pause zwischensetzen können. Da zu dem Zeitpunkt auch noch keiner die GH2 gesehen hätte, gab es auch keine Gefahr, daß man sich mit andern abspricht.

Den WISO-Teil fand ich auch ok, wobei es mich etwas gewundert hat, daß fast ausschließlich Arbeitsrecht geprüft wurde.

Die Kritik der Systemintegratoren an der GH2 bezgl. des SQL-Teils kann ich nachvollziehen. Ich als Anwendungsentwickler hatte damit keine grossen Schwierigkeiten, aber warum ein Systemintegrator aus dem ff SQL's schnitzen muss, verstehe ich auch nicht so ganz.

Um meinen Eindruck der Prüfung mal auf den Punkt zu bringen:

Ich denke, daß die IHK sich mal Gedanken darüber machen sollte, was sie mit dieser Prüfung eigentlich erreichen will. Eine kurze, prägnante Abschlußprüfung über 4 Stunden?

Ok, dann soll sie die Aufgaben aber auch bitte dem Zeitrahmen anpassen. Wenn man für die Fachqualifikation 90 Minuten ansetzt, sollte man sich darüber im klaren sein, daß man dann keine Projektarbeit erwarten darf. Ich denke in dem Rahmen wäre ein abprüfen von Grundlagen sinnvoll. Dann auch ruhig ein paar mehr Aufgaben aber wirklich Grundlagen. Ein einfaches Klassenmodell oder z.B. ein grundlegender Vergleich der prozeduralen Programmierung vs. objektorientierte Programmierung um zwei Beispiele zu nennen.

Sollten die Herren von der IHK aber beabsichtigen, komplette Arbeitsabläufe abzuprüfen, also ganzheitliche Aufgaben, sollte man den Zeitansatz nochmal neu überdenken. Von mir aus bitte solche Aufgaben wie sie jetzt gestellt wurden, auch noch 1 oder 2 mehr, aber dann mit genügend Zeit. Warum nicht wie in den Abiturprüfungen die GH1 und GH2 auf jeweils 4 od. 6 Stunden verlängern und dann auf 2 Tage verteilen. Dann hat man Zeit, das DB-Modell zu entwickeln, einen Ablaufplan od. Projektplan zu erstellen oder anderes. Das verstehe ich unter einer ganzheitlichen Aufgabe. Man könnte ja auch, auf das entwickelte Datenmodell SQL's definieren lassen um Informationen herauszubekommen. Ich hatte ja schon oben angedeutet, daß ich das mit dem SQL-Teil in der GH2 auch komisch fand.

Das bringt mich auch gleich zum nächsten Thema:

Die Grenzen zw. Fach- und Kernqualifikation kann ich auch nicht so ganz nach vollziehen. Wenn z.B. die Unterschiede zwischen Anwendungsentwicklung und Systemintegration nur 10 % des Stoffes betragen, kann man die Fachrichtungen auch weglassen und das zum Fachinformatiker zusammenstreichen.......aber ich glaube nicht, daß in den 3 jahren genügend Zeit ist, beide Seiten entsprechend abzudecken. Warum muss ein Systemintegrator SQL aus dem ff beherrschen (im Tabellenbuch steht ja nur, daß es einen Select gibt.) und warüm müssen Systemkaufleute (man beachte das kaufmännische im Berufstitel) Bildschirmauflösungen berechnen? Das sind alles nicht die schwersten Sachen, aber das muss ja nicht sein.

Also liebe IHK, denkt doch mal darüber nach, was Ihr mit der Prüfung erreichen wollt und ob man die Grenze zw. Fach- und Kernqualifikation nicht nochmal überdenken kann. Nur weil es 1997 (oder war das früher) mal so definiert wurde, heisst es ja noch lange nicht, daß das der Weisheit letzter Schluss ist. Man kann sowas auch nochmal Revue passieren lassen.

Ob andere auch meiner Meinung sind, oder das völlig anders sehen, weiss ich nicht und ist für mich auch nicht weiter wichtig. Nach der Prüfung bin ich für mich zu diesen Ergebnissen gekommen.

Und um nach meinem Abschweifen wieder auf den Anfang meines Postings zurückzukommen....

Weiss irgendwer, ob eine Beschwerde/Protest bei der IHK Aussicht auf Erfolg hat bzw. was noch wichtiger ist, gibt es dafür einen formellen/zeitlichen Rahmen wie sowas auszusehen hat oder ist man da frei in der Wahl der Mittel (normalerweise wahrscheinlich Schreiber und Papier.... ;) ).

so, jetzt bin ich erstmal am Ende meiner Ausführungen angekommen. Ich habe versucht mich kurz zu fassen, aber irgenwie ist es dann doch etwas länger geworden....ich hoffe

ihr habt euch nicht zu sehr gelangweilt.

cya

Groovy

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kann mich da auch nur vollstens anschliessen.

außerdem: wer lernt bitte im betrieb oder in der schule wie man CDs wiederverwerten kann??? (war wohl eher als scherzfrage mit punktegarantie gedacht...) fand den komposthaufen so geil, daß ich ihn fast genommen hätte..*ggg*

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@sheep

warum nicht beschweren, wenn man das nicht ok findet?!? wenn keiner was sagt, gehen sie davon aus, daß die leute sich nur aufregen um sich abzureagieren, daß aber im großen und ganzen ok ist. irgenwie muß man die IHK da doch mal draufstossen.

wie fandest du den ersten teil denn? schwer fand ich ihn nicht,

aber einfach zu lang für 90 minuten. das kann man dann doch gerne an die IHK zurückkoppeln, schließlich ist das nicht irgendein doofer test.

mal davon abgesehen, glaube ich selber nicht wirklich, daß die ihk sich davon beeindrucken läßt. wer es nämlich erst nach 10 jahren zuläßt, daß man sich die bewertung ansieht, hat meiner meinung nach etwas zu verbergen. Oder sind meine Informationen falsch? Kann man sich das schon eher ansehen?

ich hoffe, meine Meinung kommt nicht zu meckerig rüber, aber ich habe wirklich versucht, daß in konstruktive Kritik zu übertragen und sowas kann einen ja nur weiter bringen.

also, noch einen schönen Tag.

cya

Groovy

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Original geschrieben von Groovy

@sheep

warum nicht beschweren, wenn man das nicht ok findet?!? wenn keiner was sagt, gehen sie davon aus, daß die leute sich nur aufregen um sich abzureagieren, daß aber im großen und ganzen ok ist. irgenwie muß man die IHK da doch mal draufstossen.

Stimmt, also beschweren damit sie merken welche Kritik es gibt.

wie fandest du den ersten teil denn? schwer fand ich ihn nicht, aber einfach zu lang für 90 minuten. das kann man dann doch gerne an die IHK zurückkoppeln, schließlich ist das nicht irgendein doofer test.

Ich fand den ersten Teil sehr zeitaufwendig, da man sich in diese Art von Aufgaben (Ganzheitliche Aufgaben) erst hineindenken muss, das hat schon allein bei der GH1 Aufgabe1 10-15 Minuten gedauert. Von der Aufgaben-Stellung an sich fand ich es etwas zu schwer, aber vor allem von der Zeit nicht zu schaffen.

mal davon abgesehen, glaube ich selber nicht wirklich, daß die ihk sich davon beeindrucken läßt. wer es nämlich erst nach 10 jahren zuläßt, daß man sich die bewertung ansieht, hat meiner meinung nach etwas zu verbergen. Oder sind meine Informationen falsch? Kann man sich das schon eher ansehen?
Wie ist das gemeint, Einsicht in die Bewertungskritieren der Prüfung erst nach 10 Jahren ? Das kann ich mir so nicht vorstellen.

ich hoffe, meine Meinung kommt nicht zu meckerig rüber, aber ich habe wirklich versucht, daß in konstruktive Kritik zu übertragen und sowas kann einen ja nur weiter bringen.
Ich finde es gut wenn jemand seine Meinung sagt und konstruktive Kritik bringt uns ja weiter...
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Original von Sheep

quote:

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mal davon abgesehen, glaube ich selber nicht wirklich, daß die ihk sich davon beeindrucken läßt. wer es nämlich erst nach 10 jahren zuläßt, daß man sich die bewertung ansieht, hat meiner meinung nach etwas zu verbergen. Oder sind meine Informationen falsch? Kann man sich das schon eher ansehen?

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Wie ist das gemeint, Einsicht in die Bewertungskritieren der Prüfung erst nach 10 Jahren ? Das kann ich mir so nicht vorstellen.

Doch, irgendjemand hat mir sowas erzählt, daß man sich die tatsächliche Bewertung, also die Bewertung der eigenen Arbeit, erst nach 10 Jahren ansehen darf. Ob das tatsächlich stimmt weiß ich nicht. Kann auch ein anderer Zeitrahmen oder gar keiner sein. Wenn es aber so ist, finde ich das sehr merkwürdig, da es kein Problem sein sollte, sich die Bewertung anzusehen, wenn man sie schlüssig begründen kann...und bei dem schlüssig begründen scheiden sich dann die Geister.

Wie gesagt, der Punkt mit der Einsicht nach Jahren ist nur Halbwissen....also ohne Gewähr.

cya

Groovy

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Groovy, das denke ich ist anders. Man kann ja nach nicht-bestandener Prüfung bei der IHK Einsicht verlangen. Dann wird einem die eigene Prüfung mit eigenen Lösungen vorgelegt. Das ganze deshalb damit man eine Chance hat bei schwammigen Fragen Einspruch einzulegen oder sich anderweitig zu beschweren.

Das ist meine Information dazu, ob das noch sie ist bzw. auch bei den IT-Berufen so möglich ist weiss ich nicht. Wäre gut wenn jemand mal etwas verbindliches dazu sagen kann...

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@Groovy

Da hat dir jemand einen gewaltigen Bären aufgebunden. Selbstverständlich hast du das Recht, deine Arbeit & Bewertung einzusehen, falls du der Ansicht bist, dass miit deinem Ergebnis etwas nicht stimmen kann.

(Vielleicht bezogen sich die 10 Jahre eher auf die Aufbewahrungszeit).

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Original geschrieben von lwp

@Groovy

Da hat dir jemand einen gewaltigen Bären aufgebunden. Selbstverständlich hast du das Recht, deine Arbeit & Bewertung einzusehen, falls du der Ansicht bist, dass miit deinem Ergebnis etwas nicht stimmen kann.

(Vielleicht bezogen sich die 10 Jahre eher auf die Aufbewahrungszeit).

wie gesagt, daß war halbwissen. wenn es nicht so ist, bin ich sehr erfreut. aber für die Stunden nach der Prüfung kam es einfach gut, noch einen weiteren Punkt zu haben, über den man sich aufregen konnte. Ich persönlich brauchte das danach einfach.

auf jeden fall danke für den hinweis.

cya

Groovy

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... nur so zur Info ...

Laut Prüfungsordnung, § 26 - Prüfungsunterlagen:

"Auf Antrag ist dem Prüfungsteilnehmer Einsicht in seine Prüfungsunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind zwei Jahre, die Anmeldungen /.../ sind 10 Jahre aufzubewahren."

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@groovy

ich (fa-ae) kann mich deinen ausführungen ebenfalls nur anschliessen. die aufgaben fand ich persönlich in ga1 grundsätzlich okay. die aufgaben sind lösbar und auf einem normalen niveau (ausgenommen der pseudocode).

die aufgabenstellung mit dem pseudocode war viel zu komplex und hatte eine zu tiefe abstraktionsebene (die eh durch die vorgegebenen funktionen (IstWochentag() und IstFrühaufsteher()) vorgegeben wurde). wir wurden somit unnötig verwirrt und in die zeitfalle gelockt. sowas ist einfach unfair. natürlich kommen dann noch die eigenen "dummen" fehler dazu ... aber das ist ja immer so :-).

eine längere prüfungszeit oder eine andere prüfungsebene wie z.b. grundlagen (erm, uml, oop, sql, etc.) sind sehr gute vorschläge für eine verbesserung der prüfungen. ich kann mir aber nicht vorstellen, dass solche vorschläge von der ihk ernst genommen werden. das ist ein grundsätzliches problem in der struktur der ihk und der jeweiligen prüfungsgremien. niemand will dort 'unangenehm' auffallen ... ganz nach dem motto: kritik unerwünscht. jeder versuch, einer positiven einflussnahme, wird bereits im keim erstickt ... ansonsten hätte sich längst etwas getan. zumindest wäre bereits eine öffentliche diskussion, zusammen mit der ihk und den prüfungsgremien, entstanden. aber das ist leider nicht der fall.

ein beispiel:

unser programmierlehrer erzählte uns, dass es den vorschlag gab, die schulen bzw. einige 'fachpersonen/auserwählte' aktiv in die prüfungsgestaltung mit aufzunehmen. dieser vorschlag wurde, ohne weiter darüber nachzudenken bzw. alternativen zu suchen, abgelehnt und als ablage unter pp abgeheftet. so wars bisher ... und so wirds immer bleiben.

über eines sollten sich aber wirklich diejenigen gedanken machen, die unsere prüfung erstellen. bei unserer ausbildung handelte es sich um eine duale ausbildung ... sprich ... berufliche praxis und grundlagen durch die schule. warum wird dann nicht auch so geprüft?

mein vorschlag zur verbesserung der prüfung:

jeder, der im prüfungsausschuss sitzt, und befähigt ist, aufgaben zu erstellen, sollte durch ein betriebliches praktikum sich einen überblick über die anforderungen des jeweiligen lehrberufes machen. dann würden auch nicht sql-fragen einen sys-kaufmann oder fragen zum bab einem anwendungsentwickler gestellt.

ich gehöre vermutlich zu denen, die im winter nochmal einen teil der prüfung (ga1) wiederholen müssen. ich hoffe nur, das es dann etwas besser wird. think positiv

ich will euch aber nicht weiter langweilen ... daher mache ich mal schluss ... ich wünsche euch allen noch einen schönen tag und viel viel glück.

gruss metaner

ps:

irgendwo in diesem forum habe ich ebenfalls einen beitrag bezüglich beschwerden bei der ihk gelesen. dort sprach man von einer frist von einer woche, in der die beschwerde in schriftlicher form eingereicht werden muss.

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... URL is nicht - ich habe es aus einem ganz normalen Buch, "Handbuch zur Abschlussprüfung IT-Berufe", Winklers Verlag, von Prüfern für Prüflinge und Prüfer als Anleitung geschrieben. Dort befindet sich im Anhang die Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen, die nun mal für uns gültig ist. Da habe ich auch noch andere nette Dinge gefunden, die eindeutig regeln, dass die WiSo-Prüfung "maschinell" nicht überprüft werden darf. (Letzteres hörte man ja inzwischen.)

Jedes Mitglied aus dem Prüfungsausschuss muss nämlich JEDE Prüfungsleistung getrennt und selbstständig beurteilen und bewerten. :(

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Es ist irgendwie schade, dass die anfängliche Entrüstung bezüglich des GH1-Zeitrahmens allmählich allgemein in den Foren in Frust und ... da kann man ja eh nichts machen ... umschlägt.

Ich weiß zwar nicht, ob es zu irgendeinem Erfolg führt eine offizielle Beschwerde an die IHK/ZPA zu senden, aber ich weiß, dass nix tun auch keinen Erfolg verspricht. Und mit einer Reaktion abzuwarten bis die Prüfungsergebnisse eintrudeln bringt schon gar nichts, denn dann kann man wirklich nichts mehr ausrichten, außer Widerspruch, Klage ... wer hat dazu schon Zeit, Lust und Geld genug.

Mit einer freundlich und objektiv sachlich geschriebenen Beschwerde kann man jedenfalls, meines Erachtens nichts falsch machen -oder?

Es gefällt mir einfach nicht, die Sache so einfach über sich ergehen zu lassen, auch wenn ich mir, nachdem ich alle Prüfungsfragen zumindest aus Gh2 und Wiso nochmal durchgeackert und gerechnet habe, eine Chance auf "bestanden" erhoffe.

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Konstruktive Kritik in freundlicher Form sollte eine ordungsgemäße Basis darstellen auf Unklarheiten, Schwierigkeiten und Fehler aufmerksam zu machen. Aber gleich mit der Tür in's Haus fallen und das auf unfreundliche Art bringt sicherlich keinen weiter...

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Eine Beschwerde bringt nur dann was, wenn sie von vielen offiziellen Stellen aus gegen die IHK gerichtet wird - Firmen, Schulen oder zumindest Schulklassen. Also tut Euch zusammen und setzt ein Schreiben auf, das alle unterschreiben.

Und sei es nur, um zu erreichen, dass die Zahl der erreichbaren Punkte auf 80 oder so gesenkt wird, damit auch die, die aus Zeitknappheit eine Aufgabe nicht oder nicht ganz bearbeiten konnten, auf 100% der erreichbaren Punkte kommen können. Denn klar ist, dass die meisten die Aufgaben vom inhaltlichen her hätten lösen können, aber die Zeitvorgabe zu knapp bemessen war... :(

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@ Claudia Schmidt

... recht hast du, nur ist in meiner Klasse, aus zuvor genannten Gründen, keiner so richtig zu bewegen und sich als einzigster mit einer Beschwerde an die IHK zu wenden, wird wohl kaum mehr als ein Achselzucken und einen ablehnenden Antwortsatz bewirken... da kann ich den Schrieb lieber gleich auf der HD lassen.

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