Scorpio Geschrieben 20. Mai 2002 Geschrieben 20. Mai 2002 Hallo. Ist möglich, BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) zu bekommen, auch wenn es schon die zweite Ausbildung ist die macht? Hat damit jemand Erfahrung? MfG Scorpio Zitieren
BlondeSuende Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 Hallihallo! Ich mach auch schon meine zweite Ausbildung. Mit BAB hab ich noch keine Erfahrungen gemacht ... nur mit Wohngeld. Versuchen würde ich es aber auf jeden Fall mal. Entweder du kriegst es oder auch nicht. Du kannst auch HIER nochmal schauen ob du was findest. Liebe Grüße Zitieren
Tobisachs Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 Also Du bekommst definitiv keine BAB. Eine Freudin von mir hat die erste Ausbildung abgebrochen (noch in der Probezeit ) die bekommt noch. Ich habe auch schon eine Ausbildung bereits gemacht (abgeschlossen) und bekomme def. keine BAB. HAbe auch mal nach Wohngeld gefragt und da ich ca 1600 DM brutto im Monat habe werde ich vielleicht 50 DM bekommen. Ist echt nicht viel ist auch sau kompliziert mnit denen zu quatschen was es da an Asche gibt weil sich das a.B. auch am alter des Hauses in der die Wohnung ist richtet. Beantragt wird das immer erst da wo man dann seine Wohnung hat und auch erst wenn man die Wohnung hat und da bereits wohnt. Auch nur Rückwirkend um einen Monat!! WICHTIG Hoffe ich konnte Dir helfen! Zitieren
LacunaObscura Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 Ich bin auch in der zweiten Ausbildung während der ersten hab ich BAB bekommen, während der zweiten hab ich Anspruch auf Wohngeld.... Es gibt eine klitzekleine Möglichkeit BAB zu bekommen, denen beim Arbeitsamt klarmachen, das die erste Ausbildung der totale Missgriff war das du in diesem Beruf wirklich nicht weiterarbeiten kannst.... eben ein wenig auf die Tränendrüse drücken. Hat bei manchen schon geklappt, bei mir leider nicht... . vielleicht hast du ja mehr Glück einfach mal probieren.. ist eben auch alles abhängig vom Verdienst der Eltern... So long Rina Zitieren
sweetie110 Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 Also soweit ich weiß gibt es kein BAB in der zweiten. Wohngeld kannst du glaube ich beantragen wenn du einfach deine Werbungskosten als höher angibst. Musst du natürlich auch begründen. Zitieren
LacunaObscura Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 das mit dem Wohngeld dürfte kein Problem werden, denn soviel verdient man ja während der Ausbildung auch ncihts.... also bei mir hats da niemanden interessiert welche Werbungskosten ich habe, sondern nur die genauen Einkünfte, ob ich meine Miete pünktlich bezahlt hab usw. aber ansonsten wollten sie nichts wissen.... aber die Summe vom Wohngeld wird wahrscheinlich net so Hoch sein.. bekomme 50 €. Während meiner ersten Ausbildung hatte ich die Wohnung auch schon und hab trotz höherem Gehalt an die 250€ BAB bekommen.. Naja nun mach ich eben noch nen Nebenjob... macht aber auch Spaß obwohl ich manchmal ziemlich abgekämpft bin... wäre als letzt rettung evt auch für dich ne Alternative Zitieren
Scorpio Geschrieben 21. Mai 2002 Autor Geschrieben 21. Mai 2002 Was machst du denn? Wie komme ich am besten an einen Nebenjob ran?? Zitieren
Sandrin Geschrieben 21. Mai 2002 Geschrieben 21. Mai 2002 BAB gibt es in der zweiten Ausbildung nicht, wenn du die erste erfolgreich abgeschlossen hast. Ich habs auch versucht. Wohngeld wirst du auf jeden Fall bekommen. Es lohnt sich immer das zu beantragen, auch wenn es nur ein paar Euro sind. Zitieren
Scorpio Geschrieben 21. Mai 2002 Autor Geschrieben 21. Mai 2002 Der Mietvertrag läuft aber über meine Freundin Zitieren
Sandrin Geschrieben 22. Mai 2002 Geschrieben 22. Mai 2002 Kannst du dich nicht mit eintragen lasssen. Wenn er nur auf deine Freundin läuft hast du glaube ich keine Chance auf Wohngeld. Rufe doch einfach mal bei der zuständigen Wohngeldstelle an und frag nach. Die geben eigentlich meist brauchbare Informationen. Habe ich damals auch gemacht. Zitieren
MrsSchluchti Geschrieben 22. Mai 2002 Geschrieben 22. Mai 2002 Hi! Es gibt noch ne Möglichkeit, auch für die 2.Ausbildung was zu bekommen. Allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen: 1. Du bist arbeitslos 2. Du bist in Deinem alten Beruf nicht vermittelbar oder Du kannst Deinen alten Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben 3. Die 1. Ausbildung ist schon einige Jahre her 4. Du warst etliche Jahre nicht berufstätig (oder nicht in Deinem Beruf, genauen Zeitraum weiss ich jetzt nicht). Dann zählst Du nämlich als ungelernt. Dann kannst Du nämlich eine Umschulung machen. Die kann als ganz normale Ausbildung im Betrieb stattfinden. Wenn der Betrieb nachweisen kann, dass sie den Umschulungsplatz für Dich zusätzlich geschaffen haben und sie Dir kein Ausbildungsgehalt zahlen können, dann zahlt das Arbeitsamt bzw. gibt evtl. noch Zuschuss. (Nennt sich dann Unterhaltsgeld) Zitieren
Sandrin Geschrieben 22. Mai 2002 Geschrieben 22. Mai 2002 Diese Umschulung ist dann aber auf 2 Jahre begrenzt. Mann muss also nach 2 Jahren die Prüfung ablegen, dass heißt, dass man in der Berufsschule das erste Jahr überspringt. Muss jeder für sich entscheiden, ob das klug ist. Zitieren
CruelWizard Geschrieben 23. Mai 2002 Geschrieben 23. Mai 2002 ich hab mal ne grundlegende frage zu dem thema. also ich fange mit der ausbildung in 2 wochen an und höre nun das erste mal von dieser Berufsausbildungsbeihilfe. (sorry, wenn ich abweiche) kann das jeder einfach so beantragen ? oder welche vorraussetzungen muß ich haben ? z.Z. wohne ich zu Hause....denke aber darüber nach, in so 5 monaten auszuziehen Zitieren
Sandrin Geschrieben 23. Mai 2002 Geschrieben 23. Mai 2002 @CruelWizard Anspruch auf BAB hast du nur, wenn es deine erste Ausbildung ist und du eine eigene Wohnung hast und dann hängt es glaube ich auch noch davon ab, wieviel deine Eltern so verdienen. Ich bin mir aber nicht so ganz sicher. Ruf doch einfach mal beim zuständigen Arbeitsamt an, die geben dir die Infos die du haben möchtest. Zitieren
LacunaObscura Geschrieben 24. Mai 2002 Geschrieben 24. Mai 2002 Also BAB höängt davon ab wieviel deine Eltern verdienen... mittlerweile wohl auch davon was deine Geschwister machen ( ob noch Schüler, Azubi oder schon ganz auf eigenen Beinen)... Dann hängt es davon ab ob du alleine wohnst, wiebviel du verdienst, wieviel Kosten dir im Monat entstehen ( Fahrtkosten, etc Heimfahrten, Lebenshaltungskosten usw.) danach wirds berechnet.. ganze Miete wird aber auch net gezahlt.... sondern nur ein gewissen Anteil waren zu DM-Zeiten max. 295 DM Zuschuss... egal ob deine Wohnung nun 300€ oder 600€ kostet. Einfach mal den Antrag stellen Versuch ist es immer wert. Zum Thema Nebenjob, arbeite nebenher an einer Tankstelle entweder abends oder am Wochenende.. Geld ist ganz ok , da ich mit meinem Chef die Regelung getroffen habe das ich nur Sozialabgaben zahle und er die Lohnsteuer übernimmt. Denke da wird sich was finden lassen... Statist beim Theater ( wird supergut bezahlt) oder im Callcenter oder an der Kinokasse... würde nicht unbedingt was machen wo du kellnerst oder sowas.. superstressig und man muss sich viel gefallen lassen... aber ich denke es wird sich schon wat finden...was paßt... Zitieren
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