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Geschrieben

hi,

da ich bei der Abschlussprüfung Sommer 2002 nicht unbedingt ein gutes Gefühl habe, frage ich mich wie das ganze danach abläuft.

Ich möchte dieses Jahr wieder auf die Schule gehen und weiß nicht wie das mit dem Betrieb abläuft.

Sollte ich (ich hoffe nicht) durchfallen, muss ich dann ein halbes Jahr im Betrieb verweilen oder endet die Ausblindung ganz normal und ich muss halt ein halbes Jahr "zu Hause" auf die nächste Abschussprüfung warten ?? Halbes Jahr im Betrieb währe eigentlich Zeitverschwendung.

Kann mann da etwas mit dem Betrieb vereinbaren oder ist das irgendwie geregelt ????

für jede antwort dankbar

madness

Geschrieben

wie wäre es, wenn du erst mal abwartest??????????????

du weisst doch noch gar nicht, ob du's gepackt hast oder nicht!!!!

falls du es nicht gepackt hast, dann gehst du das halbe jahr noch in den betrieb als wäre nichts gewesen und machst halt die prüfung dann noch mal in einem halben jahr!

Geschrieben
Original geschrieben von Madness

Sollte ich (ich hoffe nicht) durchfallen, muss ich dann ein halbes Jahr im Betrieb verweilen oder endet die Ausblindung ganz normal und ich muss halt ein halbes Jahr "zu Hause" auf die nächste Abschussprüfung warten ??

Deine Entscheidung. Wenn du im Betrieb bleiben möchtest, kannst du das tun; dein Betrieb kann das nicht beeinflussen oder verhindern. Wenn du dort nicht bleiben möchtest, kannst du es lassen; das kann dein Betrieb ebenfalls nicht beinflussen.

Geschrieben

Also der Betrieb kann wohl beeinflussen ob er noch dort arbeiten "DARF".

Mit Ende des Ausbildungsvertrages endet auch das Arbeitsverhältniss. Dann ist es im Ermessen des Betriebes ob er weiter hingehen /arbeiten darf oder ob sie ihn nicht übernehmen

Bitte bei der Wahrheit bleiben denn sonst kann das schwere Folgen haben.

Geschrieben

Theorie....

ich bin durch die Präsentation durchgefallen...

ich moechte aber nicht mehr in meinem Betrieb bleiben...

darf ich den Betrieb dann sofort verlassen und meine Präsentation... "zuhause" nochmal machen?

Geschrieben

Eines ist sicher: wer durchgefallen ist darf in jedem Fall bis zur nächsten (und sogar zur übernächsten) Prüfung im Betrieb bleiben. Da kann sich der Betrieb NICHT querstellen (außer er ist pleite, was doch inzwischen öfter vorkommt).

Je nach IHK (also DORT nachfragen) könnt Ihr die Prüfung auch wiederholen, wenn Ihr nicht mehr in Eurem Ausbildungsbetrieb seid. Aber Vorsicht: das gibt auch Probleme mit der Berufsschule, mit der Prüfungsanmeldung, usw. Macht Euch bitte bewusst, dass auch NUR ein halbes Jahr ist!

Wer glaubt, dass seine Firma mit Schuld am Durchfallen ist sollte den Ausbildungsberater des Arbeitsamts oder der zuständigen IHK zur Rate ziehen oder (falls vorhanden) einen Vertrauensmenschen (Betriebsrat) im Betrieb. Dazu gibt es noch (teilweise) den schulpsychologischen Dienst... Da werdet Ihr geholfen (und das sollte man auch annehmen!!!)

Der Ausbilder und Prüfer

Michael

Geschrieben
Wenn du dort nicht bleiben möchtest, kannst du es lassen;

- stimmt es so?

Also, wenn ich nicht bestanden habe und nicht in Betrieb gehen möchte, dann kann ich auch zu Hause bleiben, stimmt das?

Muss ich dann zur Berufsschule? Ist das dann eine Pflicht?

Geschrieben
Original geschrieben von Debi@N

Also der Betrieb kann wohl beeinflussen ob er noch dort arbeiten "DARF".

Mit Ende des Ausbildungsvertrages endet auch das Arbeitsverhältniss. Dann ist es im Ermessen des Betriebes ob er weiter hingehen /arbeiten darf oder ob sie ihn nicht übernehmen

Das stimmt definitiv nicht.

Du kannst die betriebliche Ausbildung um ein halbes Jahr, bis zur ersten Wiederholung verlängern. Und das liegt eben nicht im Ermessen des Betriebes. Schau´ ins BBiG, da steht es drin.

Geschrieben

Richtig, das Azubi-Arbeitsverhältnis endet mit dem Bestehen der Abschlussprüfung... wenn man besteht evtl. schon früher, als im Vertrag steht, wenn man durchfällt evtl. auch später...

Geschrieben

@don-maro

Fast richtig. Das (betriebliche) Ausbildungsverhältnis endet spätestens nach der ersten Wiederholungsprüfung, unabhängig davon, ob diese bestanden wird, oder nicht. Man kann zwar die Prüfung ein zweites Mal wiederholen, aber ob man solange weiterbeschäftigt wird, liegt dann im Ermessen d. Betriebes.

@SEAL

Mir ist im Moment keine rechtliche Grundlage aus dem BBiG dazu bekannt. Soweit ich mich erinnern kann, musst du einen bestimmten Prozentsatz der Pflichtstunden in punkto Anwesenheit erfüllen, um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Das heißt, wenn du die Abschlussprüfung mitschreibst, dann hast du sie ja erfüllt, sonst wärst du nicht zugelassen worden. Demnach dürftest du dann eigentlich nicht mehr zur Berufsschule müssen.

Es kann aber möglich sein, dass das BmWF den Kammern die Entscheidung darüber selbst überlässt. In dem Fall wäre die Frage bezirksabhängig.

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