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Geschrieben

Hallo ich möchte eine berufsbegleitende ausbildung zum Fachinformatiker machen, als vorrausetzung wird

einschlägige Berufserfahrung lauf §40.2 BBG

wie erlange ich diese als was genau muss ich gearbeitet haben, zählt da auch praktikum / nebentätigkeit zu?

hat hier sowas gemacht?!

Geschrieben

Hai!

Erstens meinst Du das Berufsbildungsgesetz (gehe ich davon aus) und zweitens solltest etwas genauer formulieren was Du eigentlich willst. § 40.2 sagt aus, dass Du z.B. als guter, langjähriger Programmierer ohne Ausbildung die IHK-Abschlussprüfung machen kannst. Das kannst Du aber immer (mit Vorerfahrung) und es ist nicht berufsbegleitend (???).

Hilft Dir das? Leider ist Dein Text einigermaßen unverständlich...

Der Ausbilder

Michael

:confused:

Geschrieben

Ich denke, einschlägige Berufserfahrung bedeutet nichts weiter, als das Du Dich in dem gewählten Rahmen auskennen solltest und schon einmal Kontakt mit dem Beruf gehabt haben solltest.

Ich weiß nur nicht, ob hierzu auch ein Praktikum zählt. Meiner Meinung nach besagt der Punkt einschlägige, das man als Mitarbeiter mind. 3 Jahre in diesem Beruf gearbeitet haben sollte...!

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