empire Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Guten morgen Leuts. Sagtmal wie ist das mit dem Arbeitslosengeld dierekt nach der Ausbildung? Ich denkmal einiege werden nicht gleich ein Job finden nach der Ausbildung. Wie wird denn das dann berechnet? Ist es mehr als ausbildungslohn? :confused: grus empire :cool: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
max-x- Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 ...ich kenn eine die bekommt so ca 60% vom Ausbildungsgehalt...nicht besonders viel! max[x] Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SAPler Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Ich glaube, Du bekommst nicht gerade sehr viel. Du hast in den meißt drei Jahren auch noch nicht so viel eingezahlt in deine ABLV und somit bekommst Du auch nicht gerade viel... Tut mir leid Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LacunaObscura Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Es ist so das das ´mit dem Gehalt eines Ausgelernten gerechnet wird. Wieviel das genau beim Fachinformatiker ist weiß ich jetzt net ( bzw. welche Daten das AA dazu nimmt). Dieses Gehalt wird durch 2 geteilt und von der Hälfte würdest du dann 60 %, wenn bereits ein Kind da ist, 67% bekommen. Allerdings darf der Betrag der da ausgerechnet wird net geringer sein als deine Ausbildungsvergütung bzw. darf diese nur gering unterschreiten. Es kan also passieren das du net wirklich viel rausbekommst... aber wenn es zu wenig ist kann es sein das dir wieder Kindergeld zu steht. War nach meiner ersten Ausbildung auch einen Monat arbeitslos gewesen. habe mich damals bei zig Stellen erkundigt gehabt... haben zwar alle dasselbe gesagt letztendlich habe ich dann die oben genannte Info gehalten... ( und ich hatte mich so gefreut das ich 60% vom Ausgelerntengehalt bekomme.. naja war leider nichts) Hoffe ich konnte ein wenig helfen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 § 134 SGB III ... (2) Als Entgelt ist zugrunde zu legen, .... 2. für Zeiten einer Beschäftigung zur Berufsausbildung, wenn der Arbeitslose die Abschlussprüfung bestanden hat, die Hälfte des tariflichen Arbeitsentgelts derjenigen Beschäftigung, auf die das Arbeitsamt die Vermittlungsbemühungen für den Arbeitslosen in erster Linie zu erstrecken hat, mindestens das Arbeitsentgelt der Beschäftigung zur Berufsausbildung, ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SAPler Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 @bimei, könntest Du das vielleicht mal für mich erklären? Habe Schwierigkeiten, so etwas zu verstehen... (deswegen bin ich auch kein Jurist geworden, da ich meinen kompletten Arbeitstag damit verbracht hätte, einen Text zu verstehen...! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Original geschrieben von BlueSkyDUW könntest Du das vielleicht mal für mich erklären? Das ist die gestzliche Grundlage zur Berechnung. Auf "Deutsch" hat Lacuna das oben schon ganz gut beschrieben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
SAPler Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Klar, hätte ich auch selber drauf kommen können... schönen Dank auch! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sloopy Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 also, bei uns war es so: man hat vom arbeitsamt einen wisch bekommen, den man zum (ex) Arbeitgeber schicken musste; in diesem Wisch hat der AG bescheinigt, wieviel man verdient hätte, wenn man übernommen worden wäre! so und von diesem "virtuellen" Gehalt, bekamen die Leute dann 60 %! Denke, das ist so eine einheitliche Regelung, die bundesweit gilt. das Problem dabei ist allerdings, dass die Firma in den meisten Fällen weniger bescheinigt als man tatsächlich verdienen würde! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LacunaObscura Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 Ja das dachte ich auch , allerdings wie gesagt habe ich dann andere Erfahrungen gemacht... mit diesen 50 % usw... alles oben beschrieben.... die halten sich schon ganz genau an ihr gesetz... und da steht das nunmal blöderweise drin... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sloopy Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 bei unseren leuten war es jetzt im januar so wie ich das beschrieben hab; vielleicht ist das doch unterschiedlich??? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
LacunaObscura Geschrieben 24. Mai 2002 Teilen Geschrieben 24. Mai 2002 bei mir war es so im letzten Jahr im August... wie gesagt.. so wie du es beschrieben hast hatten mir das auch mehrere vom AA beschrieben... naja dann kam der Schock mit dem Arbeitslosengeldbescheid.... Nachdem mir dann beim normalen Amt niemand weiterhelfen konnte hatte ich mich direkt an das Landesarbeitsamt gewandt.. die haben mir dann genau den Gesetzestext den Bimei geschrieben hat erklärt.. aber wie sich ja in letzter Zeit herausgestellt hat.. geht es ja auf dem AA auch net immer mit rechten Dingen zu ... :D (wobei hier mal erwähnen muß das die Sachbearbeiter mit denen ich bisher auf dem AA zu tun hatte durchaus nett waren... sozusagen geschickt die falsche Auskunft verpackt ) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gottesgeschenk Geschrieben 26. Mai 2002 Teilen Geschrieben 26. Mai 2002 ich hab im vergangenen jahr, 3 monate lang, geld vom arbeitsamt bezogen! hab mich nach meiner ausbildung als "arbeitssuchend" gemeldet, um die zeit bis zum studium zu überbrücken! meine ausbildungsvergütung lag bei knapp 1000 DM im monat (netto)! vom A-TEAM hab ich dann ungefähr 860 DM bekommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
GCRACK Geschrieben 9. August 2002 Teilen Geschrieben 9. August 2002 Hallo, ich glaube ihr müsst mir mal ein bisschen helfen! Hab nämlich heut den Bewilligungsbescheid bekommen und musste echt 2x hinschauen weil ich als wöchentliche Leistung nur ~93€ bekomme. Wie kann das sein?? Ich hatte während der Ausbildung ~570€ netto pro Monat verdient. In den Wisch vom Arbeitsamt hat mir der Ausbildungsbetrieb ein Anfangsgehalt von 2600€ eingetragen. Wenn die Formel oben noch korrekt ist (was sich in D ja leider zu oft ändert! ), dann müsst ich doch 50% vom Anfangsgehalt bekommen (1300€) und davon 60%, was nach Adam Riese 780€ pro Monat wären, das auf Wochen umgelegt und abzüglich Krankenversicherung, Pflegeversicherung etc. müssten dann ~155€ wöchentlich sein. Oder hab ich nen Fehler gemacht und die 93€ sind wirklich korrekt?? :eek: schon ma thx für eure Hilfe Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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