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Ausbildungsvertrag aber kein Arbeitsvertrag?


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Hidiho

Weiss jemand bescheid, wo und wie Sachen geregelt sind, die einen Azubi betreffen der nur einen Ausbildungsvertrag unterschrieben hat, aber keinen Arbeitsvertrag?

Wie sieht es da mit dem geistigen Eigentum aus und welchen

Bestimmungen muss sich dann der Azubi "unterwerfen"?

Beispiel:

Firma verbietet in den Arbeitsverträgen das private Surfen, gilt dies dann auch für einen Azubi der keinen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, sondern nur einen Ausbildungsvertrag? :confused:

Gruß DelphiGreenHorn

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Hm... Ausbildungsvertrag könnte eigentlich auch der Arbeitsvertrag sein. Dann hättest du sowieso schon einen unterschrieben. Bin mir ziemlich sicher, dass das so ist. Mir wäre aber wohler, wenn das jemand bestätigen könnte.

Was in deinem Vertrag drinne steht, daran mußt du dich halten. Theoretisch könnte priv. Surfen erlaubt sein - praktisch würde ich aber lieber nachfragen, da es ja für die anderen verboten ist.

Außerdem kannst du ja auch beruflich surfen (Infos über deine IHK, die Prüfungen, Online-Seminare/Tutorials usw.). Frag am besten nach, für Fragen wird man nicht geschlagen.

CU

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Hi Tachyoon...

Im Ausbildungsvertrag wird eigentlich nur festgehalten mit bei welcher Firma man die Ausbildung macht und wie hoch die Ausbildungsvergütung ist... und bis wann die Ausbildung geht.

Mehr steht im Ausbildungsvertrag nicht drin.

Zumindest nicht das ich wüsste...

Moment haben wir eine schlechte Stimmung in der Firma, deshalb kann und will ich da nicht nachfragen und weden mich aus dem Grund an das Forum hier.

Gruß DelphiGreenHorn

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Es gelten für dich die Regelungen des Azubivertrages.

In der Regel werden solche Dinge wie privates Surfen in einer Anlage zum Azubivertrag geregelt. Was das geistige Eigentum betrifft hast du KEINS!!! Alles was du in / für die Firma entwickelst ist Eigentum der Firma, da kannst du NICHTS gegen tun, ausser es vertraglich regeln.

Du bist als Azubi verpflichtet deinem GANZE Aufmerksamkeit und Arbeitskraft der Ausbildung und dem Unternehmen zu widmen ( privates Surfen lenkt nur ab), und alles zu unterlassen, was dem erreichen deines Ausbildungsziels schaden kann.

Solltest du trotzdem privat im Internet surfen, so muss dich dein AG erst darauf hinweisen, dass dies im Unternehmen verboten ist,

dies kann er auch schon bei der Einstellung sagen. Sobald du es "offiziell" mitgeteilt bekommen hast, kannst du im Wiederholungsfall eine Abmahnung bekommen.

Insofern informiere dich vorher über die Gepflogenheiten in der Firma, bevor du immer wieder unangenhem auffällst.

P.S.: Das Surfen im Net zu Ausbildungszwecken kann dir dein Ausbilder nur dann verbieten, wenn er für gleiwertige Informationsquellen sorgt!

I hopy a could help you

HangManAtWork

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Hi

Also wir haben keinen Zusatz zum Ausbildungvertrag unterschrieben.

Die normalen Arbeitnehmer unterschreiben hier im Haus eine "Geheimhaltungsklausel" und einen Arbeitsvertrag der sowas regelt. Sowas wie eine Geheimhaltungsklausel haben wir auch nicht unterschrieben.

Gibt es Quellen, wo man sowas nachlesen kann?

Gruß DelphiGreenHorn

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hmmm...

Und wo stehen so Sachen wie das private Surfen?

Unter welche Auflagen fällt das?

Noch ein Beispiel...

Die Firma schreibt alle Daten mit die beim Surfen entstehen.

Was ja eigentlich legitim ist, wenn man davon ausgeht, das privates Surfen nicht erlaubt ist.

Die Azubis haben aber mündlich eine Zusage bekommen, das Surfen wärend der Mittagszeit und nach Arbeitsende erlaub ist.

Da wird aber auch mitgeschrieben.

Aber das mitgelogged wird, wurde uns erst die Tage gesagt.

Gruß DelphiGreenHorn

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Das Problem "Privates Surfen" war jahrelang ein heißes Thema vor diversen Arbeitsgerichten. Mittlerweile gibt es folgende, noch nicht festgeschriebene Regelung : Privates Surfen während der Arbeitszeiten ist generell verboten, es sei denn, dies wird ausdrücklich vom Arbeitgeber gestattet (auch hier genügt eine mündliche Mitteilung).

Was das Protokollieren des Surfverhaltens von Arbeitsnehmern betrifft; dies ist grundsätzlich erlaubt, allerdings bedarf es einer (mündlichen) Mitteilung, wenn diese Daten zu anderen, als netzwerktechnischen Zwecken (beispielsweise Proxys) verwendet werden; insbesondere dann, wenn diese Daten ggf. zur Abmahnung, bzw. Kündigung führen können.

Insofern gilt, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer wg. verbotenem Surfverhaltens erst ab dem Zeitpunkt belangen kann, an dem er ausdrücklich darauf hingewiesen hat, dass Logaten gespeichert und kontrolliert werden.

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