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Wochenarbeitszeit im Vertrag??


MichBeck

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Hi,

ich habe vorvor gestern meinen Ausbildungsvertrag bekommen und wollte mal fragen, wie das mit der Wochenarbeitszeit steht.

Im Vertrag steht dass ich täglich 8 Std. Arbeiten muss, muss ich das auch Samstags und Sonntags?

Z.B. Ein Kunde will dass sein Netzwerk Montags steht die PC´s Freitags angeliefert werden. Kann mich mein Arbeitgeber verpflichten SA. und So. die PC´s einzurichten und mir Überstunden berechnen. Oder müssen die 8 Std in der normalen Arbeitswoche (Mo-Fr) liegen?:confused:

Nächstes Thema:

Wie sieht das mit Weihnachtsgeld aus. Muss das gesondert im Vertrag stehen oder versteht sich das von selbst. Auch mit den Fahrtkosten. Steht das im Vertrag oder nicht.

Ich hoffe ich überfordere euch nicht damit.

Gruß MichBeck

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Also, mit den Zuschüssen (Fahrkosten , Weihnachsgeld), kann ich nur sagen, das da kein Arbeitgeber zu verpflichtet ist, es sei denn er hat Tarifverträge in denen das geregelt ist.

Zu den Arbeitstagen:

Es kann auch sein (wenn es nicht anders im Vertrag steht), das Du mal Samstag arbeiten musst, allerdings würde ich davon ausgehen das Du dann einen anderen Tag dafür frei hast. Grundsätzlich ist aber der Samstag ein Werktag (auch wenn in unserer Branche, speziell Azubis nicht oft an Samstagen arbeiten). Du solltest da noch mal im Betrieb nachfragen.

Bine

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hallo,

also rechne mal 8*7, das wären dann 56 stunden pro woche, ein wenig viel. das mit den 8std gilt in der regel von montags bis freitags, kommt auf die firma an. --> 40std/woche

in dem beispiel was du anführst, kann es allerdings schon mal dazu kommen, das ihr am wochenende arbeitet, dabei kommt es allerdings auch darauf an wie es deine firma handhabt. ausserdem wird das, wenn es denn mal vokommt die ausnahme bleiben. ich denke auch, das du dann an zwei anderen tagen dafür zu hause bleiben darfst.

das mit dem weihnachtsgeld und den fahrtkosten sind kein muss für jede firma, also taucht es auch nicht im standard-ausbildungsvertrag auf. bei mir sind diese dinge dennoch geregelt und zwar in einer anlage "sondervereinbarungen zum azubi-vertrag". also musst du es aushandeln, aber in der regel weisen die ausbildungs-betriebe daraf hin.

hoffe konnte dir helfen...

gruß naster

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@ MichBeck

ich sehe das ähnlich wie die anderen und zwar das sich die Arbeitszeit von 8 Stunden auf Montag bis Freitag bezieht. Wenn man mal Samstag arbeiten muss, dann würde ich das jeweils mit dem Betrieb ausmachen, das man dafür einen anderen Tag freibekommt). Sonntags würde ich gründsätzlich nicht arbeiten, Samstags nur, wenn es unbedingt notwendig wäre.

Ob du Samstags arbeiten musst, hängt natürlich auch von den Geschäftszeiten (Öffnungszeiten) deines Betriebes ab. Falls ihr überhaupt Samstags geöffnet habt, dann wird dich dein Arbeitgeber sicherlich darauf hinweisen, falls du auch Samstags arbeiten musst.

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Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und fuer Jugendliche zusaetzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG):

Es besteht fuer Jugendliche eine allgemeine Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§16ff JArbSchG).

Fuer Erwachsene gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe (§9 ArbZG).

Falls aus dringenden, betrieblichen Gruenden an Wochenenden und einigen Feiertagen gearbeitet werden muss, dann ist dem Jugendlichen dafuer ein Ausgleich in Form von Freizeit zu gewaehren, fuer Jugendliche gilt nach §15 JArbSchG die 5-Tage Woche mit maximal 8 Arbeitsstunden taeglich und nicht mehr als 40 Stunden woechentlich (§8 JArbSchG).

Fuer Erwachsene betraegt die Arbeitszeit maximal 8 Stunden (§3 ArbZG) und es muessen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben (§11 ArbZG).

Die Arbeitszeit von Jugendlichen darf nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr liegen (§14 JArbSchG).

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Zwei der Absätze waren auf Erwachsene (= du) bezogen. Darauf wollte er hinaus.

40 std Wochenarbeitszeit bedeutet, dass du in der Werktag-Woche (von Mo bis Sa) die 40 Stunden arbeiten mußt. Ab einer bestimmten Zeit beginnend ab Samstag zählt das dann aber gesondert als Überstunden wegen der Vergütung.

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