MichBeck Geschrieben 27. Mai 2002 Teilen Geschrieben 27. Mai 2002 Hi, ich habe vorvor gestern meinen Ausbildungsvertrag bekommen und wollte mal fragen, wie das mit der Wochenarbeitszeit steht. Im Vertrag steht dass ich täglich 8 Std. Arbeiten muss, muss ich das auch Samstags und Sonntags? Z.B. Ein Kunde will dass sein Netzwerk Montags steht die PC´s Freitags angeliefert werden. Kann mich mein Arbeitgeber verpflichten SA. und So. die PC´s einzurichten und mir Überstunden berechnen. Oder müssen die 8 Std in der normalen Arbeitswoche (Mo-Fr) liegen?:confused: Nächstes Thema: Wie sieht das mit Weihnachtsgeld aus. Muss das gesondert im Vertrag stehen oder versteht sich das von selbst. Auch mit den Fahrtkosten. Steht das im Vertrag oder nicht. Ich hoffe ich überfordere euch nicht damit. Gruß MichBeck Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 28. Mai 2002 Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 die acht stunden dürften sich auf mo-fr, also 40 wochenstunden beziehen. weihnachtsgeld und fahrtenzuschüsse stehen normal nicht im vertrag, sondern sind in betriebsvereinbarungen geregelt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 28. Mai 2002 Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 Also, mit den Zuschüssen (Fahrkosten , Weihnachsgeld), kann ich nur sagen, das da kein Arbeitgeber zu verpflichtet ist, es sei denn er hat Tarifverträge in denen das geregelt ist. Zu den Arbeitstagen: Es kann auch sein (wenn es nicht anders im Vertrag steht), das Du mal Samstag arbeiten musst, allerdings würde ich davon ausgehen das Du dann einen anderen Tag dafür frei hast. Grundsätzlich ist aber der Samstag ein Werktag (auch wenn in unserer Branche, speziell Azubis nicht oft an Samstagen arbeiten). Du solltest da noch mal im Betrieb nachfragen. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
naster Geschrieben 28. Mai 2002 Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 hallo, also rechne mal 8*7, das wären dann 56 stunden pro woche, ein wenig viel. das mit den 8std gilt in der regel von montags bis freitags, kommt auf die firma an. --> 40std/woche in dem beispiel was du anführst, kann es allerdings schon mal dazu kommen, das ihr am wochenende arbeitet, dabei kommt es allerdings auch darauf an wie es deine firma handhabt. ausserdem wird das, wenn es denn mal vokommt die ausnahme bleiben. ich denke auch, das du dann an zwei anderen tagen dafür zu hause bleiben darfst. das mit dem weihnachtsgeld und den fahrtkosten sind kein muss für jede firma, also taucht es auch nicht im standard-ausbildungsvertrag auf. bei mir sind diese dinge dennoch geregelt und zwar in einer anlage "sondervereinbarungen zum azubi-vertrag". also musst du es aushandeln, aber in der regel weisen die ausbildungs-betriebe daraf hin. hoffe konnte dir helfen... gruß naster Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheep Geschrieben 28. Mai 2002 Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 @ MichBeck ich sehe das ähnlich wie die anderen und zwar das sich die Arbeitszeit von 8 Stunden auf Montag bis Freitag bezieht. Wenn man mal Samstag arbeiten muss, dann würde ich das jeweils mit dem Betrieb ausmachen, das man dafür einen anderen Tag freibekommt). Sonntags würde ich gründsätzlich nicht arbeiten, Samstags nur, wenn es unbedingt notwendig wäre. Ob du Samstags arbeiten musst, hängt natürlich auch von den Geschäftszeiten (Öffnungszeiten) deines Betriebes ab. Falls ihr überhaupt Samstags geöffnet habt, dann wird dich dein Arbeitgeber sicherlich darauf hinweisen, falls du auch Samstags arbeiten musst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 28. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 Ist halt ein Dienstleistungsunternehmen das Netzwerke aufbaut und betreibt da kann es schon vorkommen das es bissl stressig wird. DAnke für die antworten. Gruss MichBeck Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 28. Mai 2002 Teilen Geschrieben 28. Mai 2002 Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) und fuer Jugendliche zusaetzlich noch das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG): Es besteht fuer Jugendliche eine allgemeine Samstags-, Sonntags- und Feiertagsruhe (§16ff JArbSchG). Fuer Erwachsene gilt eine allgemeine Sonn- und Feiertagsruhe (§9 ArbZG). Falls aus dringenden, betrieblichen Gruenden an Wochenenden und einigen Feiertagen gearbeitet werden muss, dann ist dem Jugendlichen dafuer ein Ausgleich in Form von Freizeit zu gewaehren, fuer Jugendliche gilt nach §15 JArbSchG die 5-Tage Woche mit maximal 8 Arbeitsstunden taeglich und nicht mehr als 40 Stunden woechentlich (§8 JArbSchG). Fuer Erwachsene betraegt die Arbeitszeit maximal 8 Stunden (§3 ArbZG) und es muessen mindestens 15 Sonntage im Jahr frei bleiben (§11 ArbZG). Die Arbeitszeit von Jugendlichen darf nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr liegen (§14 JArbSchG). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 29. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 29. Mai 2002 Problem nur ist das ich nicht mehr Jugendlicher bin bei Beginn der Ausbildung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 29. Mai 2002 Teilen Geschrieben 29. Mai 2002 @MichBeck: Hast Du mein Posting richtig durchgelesen? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 31. Mai 2002 Autor Teilen Geschrieben 31. Mai 2002 ich weis nicht auf was du gerade hinauswillst??? Eigentlich hab ichs schon gelesen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Tachyoon Geschrieben 31. Mai 2002 Teilen Geschrieben 31. Mai 2002 Zwei der Absätze waren auf Erwachsene (= du) bezogen. Darauf wollte er hinaus. 40 std Wochenarbeitszeit bedeutet, dass du in der Werktag-Woche (von Mo bis Sa) die 40 Stunden arbeiten mußt. Ab einer bestimmten Zeit beginnend ab Samstag zählt das dann aber gesondert als Überstunden wegen der Vergütung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
MichBeck Geschrieben 1. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 1. Juni 2002 Ahso, klar jetzt.......Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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