hannesf Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Hallo, hat jemand eine Ahnung wie oft man die Abschlussprüfung wiederholen darf??? Hab irgendwo mal gelesen, dass man 2 mal wiederholen darf. Demnach könnte ich also die AP 3 mal insgesamt schreiben, oder??? Bitte schreibt, ob diese Vermutung richtig ist. Vielen Dank! Zitieren
4Wheeler Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Soweit ich weiß, darfst du die AP ein zweites Mal schreiben. Fällst du wieder durch, musst du diese dann alleine bezahlen und der Betrieb ist nicht verpflichtet, dich bis dahin weiter zu beschäftigen. Bin mir aber nicht ganz so sicher, ob man die AP wirklich noch ein drittes Mal schreiben darf (unabhängig von der Bezahlung dieser). Zitieren
Jestertales Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Doch, man darf die Prüfung ein drittes mal wiederholen. Bereits bestandene Prüfungsteile muß man nicht mehr wiederholen (also wenn einer WISO über 80% hat, muß er beim nächsten Versuch nur GH1 und GH2 neu schreiben). Der Arbeitgeber muß den Azubi übrigens noch ein ganzes Jahr beschäftigen, nachdem dieser das erstemal durchgefallen ist. (Wenn man also immer zum nächsten Termin wiederholt, dann hat man bis dahin auch noch eine Ausbildungsstelle). Zitieren
lpd Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von Jestertales Der Arbeitgeber muß den Azubi übrigens noch ein ganzes Jahr beschäftigen, nachdem dieser das erstemal durchgefallen ist. Nein, das ist nicht richtig. Der Arbeitgeber muss den Azubi nur bis zur ersten Widerholung beschäftigen (Also ein halbes Jahr). Füge später den entsprechenden BBiG-Auszug an. Zitieren
Jestertales Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Oh, Entschuldigung, dann ziehe ich das zurück... Hatte diesen Abschnitt dann falsch in Erinnerung: Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr. Wichtig ist wohl, daß der Azubi selber sagen muß, daß er gerne weiterbeschäftigt werden möchte... Zitieren
lpd Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von Jestertales Er gilt nicht automatisch als weiterbeschäftigt, sondern muß das seinem Chef mitteilen (vorzugsweise schriftlich). Die Verlängerung ist unter Dach und Fach, wenn der Auszubildende am nächsten Arbeitstag nach der Beendigung seines Ausbildungsvertrages erscheint und den ganzen Tag arbeitet. Dann gilt der Vertrag als automatisch verlängert. Beispiel : Dienstag, 31. 7. läuft dein Vertrag aus. Am Mittwoch, den 1.8. erscheinst du pünktlich um 8 Uhr morgens und arbeitest wie sonst auch bis 17 Uhr. Das genügt. Übrigens, wenn du dasselbe tust, obwohl du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast (Achtung, das kann je nach dem Zeitpunkt des Bestehens auch früher sein), bist du automatisch auf unbefristete Zeit eingestellt, wobei du hier natürlich ungehindert 8 Stunden arbeiten musst (Beispielzeit; abhängig von deiner normalen täglichen Arbeitszeit). Zitieren
lpd Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von Jestertales Hatte diesen Abschnitt dann falsch in Erinnerung: Nein, du hattest ihn lediglich falsch ausgelegt. Der Satz "höchstens um ein Jahr" bedeutet halt, dass die nächste Wiederholungsprüfung innerhalb eines Jahres erfolgen muss. Da wir aber seit einigen Jahren Sommer- und Winterabschlussprüfungen in den meisten Ausbildungsberufen haben, ist der Paragraph nicht mehr ganz zeitgemäß. Zitieren
Smeagol Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von lwp Übrigens, wenn du dasselbe tust, obwohl du deine Ausbildung erfolgreich bestanden hast (Achtung, das kann je nach dem Zeitpunkt des Bestehens auch früher sein), bist du automatisch auf unbefristete Zeit eingestellt, wobei du hier natürlich ungehindert 8 Stunden arbeiten musst (Beispielzeit; abhängig von deiner normalen täglichen Arbeitszeit). Jetzt ganz ohne Witz? Alles was ich machen muß ist am nächsten Tag zur Arbeit kommen (und 8 Stunden bleiben)? Wenn das so stimmt, wie wird die Sache mit dem Arbeitsvertrag denn dann gehandhabt? Oder heißt das nur das ich dann zum Azubi-Gehalt eingestellt bin? Bin grad total verwirrt.... Gruß, Smeagol Zitieren
lpd Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von Smeagol Jetzt ganz ohne Witz? Alles was ich machen muß ist am nächsten Tag zur Arbeit kommen (und 8 Stunden bleiben)? Wenn das so stimmt, wie wird die Sache mit dem Arbeitsvertrag denn dann gehandhabt? Oder heißt das nur das ich dann zum Azubi-Gehalt eingestellt bin? Bin grad total verwirrt.... Jupp (Nicht unbedingt 8 Stunden; kommt darauf an, wie lange du normalerweise arbeiten würdest). Der gilt als abgeschlossen; Details müssen natürlich noch schriftlich festgelegt werden. Aber wenn dein Chef dich nächsten Tag nicht mehr haben will, muss er dich kündigen (Und dafür braucht er einen schriftlichen Arbeitsvertrag). Was viele vielleicht nicht wissen : Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Es muss zwar ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, aber angenommen, du wärst jetzt bei mir und wir würden vereinbaren, dass du am 1.8 bei mir anfängst, wäre das ein rechtskräftig wirksames Arbeitsverhältnis. Leider habe ich mein BBiG-Büchlein nicht hier, deswegen morgen mehr. Da steht nämlich die genaue Formulierung drin. Zitieren
Smeagol Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Original geschrieben von lwp Was viele vielleicht nicht wissen : Arbeitsverträge können auch mündlich abgeschlossen werden. Es muss zwar ein schriftlicher Vertrag ausgearbeitet werden, aber angenommen, du wärst jetzt bei mir und wir würden vereinbaren, dass du am 1.8 bei mir anfängst, wäre das ein rechtskräftig wirksames Arbeitsverhältnis. Leider habe ich mein BBiG-Büchlein nicht hier, deswegen morgen mehr. Da steht nämlich die genaue Formulierung drin. Das Arbeitsverträge (und Verträge generell) auch mündlich geschlossen werden können habe ich gewußt aber was mich interressiert ob das auch für den Fall gilt, das gar kein Arbeitsvertrag ausgemacht wurde. Wenn Du da den genauen Text findest und hier posten könntest wäre das echt super. Gruß, Smeagol Zitieren
bimei Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 § 17 BBiG Weiterarbeit Wird der Auszubildende im Anschluß an das Berufsausbildungsverhältnis beschäftigt, ohne dass hierüber ausdrücklich etwas vereinbart worden ist, so gilt ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit als begründet. Zitieren
Smeagol Geschrieben 28. Mai 2002 Geschrieben 28. Mai 2002 Tausend Dank! Ihr habt einen Azubi sehr glücklich gemacht ! Gruß, Smeagol Zitieren
f1h9ha Geschrieben 30. Mai 2002 Geschrieben 30. Mai 2002 HI LEute .... hab mal eben euern Text überflogen. Also wenn ich am nächsten Tag nach der beendeten Prüfung ! Ich nehm mal an das wird am Tag der Präsentation mit Fachgespräch sein ! am Arbeitsplatz erscheine und 8 Stunden durcharbeite (Arbeitstag) bin ich für unbefristete Zeit eingestellt ! ... Frage: Wie sieht das mit dem Gehalt aus !? Ist ja nicht geregelt ! Wird das dann nach ermessen des Arbeitgebers gezahlt !? Gruß Tobi Zitieren
Eathen Geschrieben 30. Mai 2002 Geschrieben 30. Mai 2002 Kann der Betrieb sich durch ein Schreiben was vor Ende der Ausbildung an den Lehrling geschickt wird absichern? Also wenn da quasi drin steht, das das Ausbildungsverhältnis mit dem letzten Tag der Prüfung beendet ist. Wenn ich nun so ein Schreiben bekomme, aber am nächsten Tag trotzdem 8 Stunden arbeiten gehe, entsteht so ein unbefristeter Arbeitsvertrag? Gruß Heiko Zitieren
bimei Geschrieben 30. Mai 2002 Geschrieben 30. Mai 2002 Ohne jetzt auf eine der offenen Fragen einzugehen würde mich mal folgendes interessieren: - Wollt ihr euch ein Arbeitsverhältnis erschleichen? - ... erzwingen? Und, meint ihr, damit glücklich zu werden? :confused: Zitieren
Eathen Geschrieben 30. Mai 2002 Geschrieben 30. Mai 2002 Nee erschleichen möcht ich gar nix! Aber Bescheid wissen möcht ich! Man lernt doch nie aus.. Glaub auch nicht das ein "so" entstandenes Arbeitsverhältnis sehr schön sein wird. Naja vielleicht täusch ich mich da auch.. Heiko Zitieren
Christian444@gmx.net Geschrieben 3. Juni 2002 Geschrieben 3. Juni 2002 Hallo, weiß auch jemand wie es aussieht, wenn man die AP wiederholen muss, aber garnicht weiter im Betrieb beschäftigt bleiben WILL? Kann man dann woanders weiterarbeiten (oder Zivi machen o.ä.) und trotzdem zur Prüfung antreten? Gruss, Christian Zitieren
BenNebbich Geschrieben 3. Juni 2002 Geschrieben 3. Juni 2002 ... ja, aber im regelfall musst du die prüfungsgebür bei der kammer selbst zahlen. Zitieren
Christian444@gmx.net Geschrieben 3. Juni 2002 Geschrieben 3. Juni 2002 weißt Du wie hoch die ungefähr ist? Zitieren
BenNebbich Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 ...hängt wahrscheinlich von der lokalen kammer ab. ...nach meiner erinnerung im bereich von 150 - 250 €. Zitieren
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