-TP-Hawk274 Geschrieben 1. Juni 2002 Teilen Geschrieben 1. Juni 2002 Ich schreibe Dienstag eine Klausur in BP und diese beinhaltet u.a. das Thema Körperschafts- und Einkommenssteuer. Ich habe dieses Thema leider nicht so richtig verstanden. Kann mir vielleicht die beide Begriffe einmal kurz erklären? THX Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 1. Juni 2002 Teilen Geschrieben 1. Juni 2002 Dazu vielleicht kurz Auszüge aus den Gesetzen: § 1 Einkommensteuergesetz (EStG) [Einkommensteuerpflicht] (1) Natürliche Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden. und § 1 Körperschaftsteuergesetz (KStG) [unbeschränkte Steuerpflicht] (1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben: 1. Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung); 2. Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften; 3. Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit; 4. sonstige juristische Personen des privaten Rechts; 5. nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts; 6. Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts. (2) Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte. (3) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil am Festlandsockel, soweit dort Naturschätze des Meeresgrundes und des Meeresuntergrundes erforscht oder ausgebeutet werden. D. h. einkommensteuerpflichtig ist erstmal jeder. Bei der Körperschaftsteuer gibt es noch einige Einschränkungen bei Betrieben, die Gemeinnützig sind usw. Weiss nicht, ob Dir das als Erklärung schon ausreicht, sonst frag bitte nochmal, was genau Du wissen willst. Am Rande bemerkt, beide Steuerarten schreibt man mit einem "s" Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 4. Juni 2002 Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 ...einkommensteuer wird bei "natürlichen personen" (=menschen) erhoben. grundlage sind einkünfte aus arbeitnehmertätigkeit, kapitaleinkommen (=zinsen), spekulationsgeschäfte, vermietung, landwirtschaft , gewerbebetrieben und freiberuflicher tätigkeit. ...die est hat einen verlauf aus nullzone, progressivem teil und linearem teil. ...bei der est werden teilweise die privaten lebensumstäönde des steuerpflichtigen berücksichtigt. ...die kst ist das äquivalent der est für die juristischen personen. (im wesentlichen : gmbh + ag). sie hat einen durchgehend linearen verlauf und private lebensumstände werden naturgemäss nicht berücksichtigt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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