Harry-Harald Geschrieben 2. Juni 2002 Teilen Geschrieben 2. Juni 2002 hallo leute, mich interessiert, ob jemand von euch die formalen voraussetzungen für vorgezogene prüfung erfüllt (hat), aber vom betrieb keine erlaubnis dafür bekommen hat, vorzuziehen. so etwas bahnt sich nämlich gerade bei uns an. was habt ihr dann unternommen, hat´s letzten endes doch noch geklappt? der betrieb muß das ja ordentlich und ausführlich begründen - was wurde da bei euch genannt, warum ihr nicht vorziehen dürft? danke! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 3. Juni 2002 Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 Original geschrieben von Fachinformatiker/SI ... der betrieb muß das ja ordentlich und ausführlich begründen ... Muß er das? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beebof Geschrieben 3. Juni 2002 Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 Original geschrieben von JayN Muß er das? ja, muss er. wenn du deinen ausbildungsvertrag ändern mäöchtest (wie eben im falle einer verkürzung), geht das halt nur im einverständnis mit dem betrieb. im übrigen muss dann auch dein ausbildungsplan umgeschrieben und von deiner ihk genehmigt werden. (ps. ich verkürze auch, es gab da aber keine probleme mit der firma) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 4. Juni 2002 Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 Original geschrieben von beebof ja, muss er. wenn du deinen ausbildungsvertrag ändern mäöchtest (wie eben im falle einer verkürzung), geht das halt nur im einverständnis mit dem betrieb. im übrigen muss dann auch dein ausbildungsplan umgeschrieben und von deiner ihk genehmigt werden. (ps. ich verkürze auch, es gab da aber keine probleme mit der firma) Ja, ja, dass es nur im Einverständnis mit dem Betrieb geht, ist mir auch klar. Aber soweit ich weiß, muß der Betrieb es nicht großartig begründen, wenn er die Verkürzung nicht zulässt. Er kann sich einfach aus Prinzip querstellen und das war's. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper Geschrieben 4. Juni 2002 Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 Original geschrieben von JayN Ja, ja, dass es nur im Einverständnis mit dem Betrieb geht, ist mir auch klar. Aber soweit ich weiß, muß der Betrieb es nicht großartig begründen, wenn er die Verkürzung nicht zulässt. Er kann sich einfach aus Prinzip querstellen und das war's. Genauso sieht's aus. Bei uns steht die Entscheidung, wer verkürzen "darf" und wer nicht, auch noch aus. Entscheidet sich der Betrieb, den einen vorziehen zu lassen und den anderen nicht oder auch gar keinen, dann muss das nicht begründen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Harry-Harald Geschrieben 4. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 hm, ich habe mir den antrag der ihk zuschicken lassen. die tante dort meinte, der betrieb müsse das begründen - und zwar ordentlich! im antrag auf seite 2 steht denn auch: "der antrag auf vorzeitige zulassung wird vom ausbildungsbetrieb (nicht)befürwortet:" ...blabla (begründung) so einfach mache ich es meinem betrieb dann doch nicht! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gottesgeschenk Geschrieben 4. Juni 2002 Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 ich versteh das nicht! wenn man die voraussetzungen erfüllt, um die prüfung vorzuziehen, dann sollte man das auch machen, wenn man will! ich hab meine prüfung auch um ein halbes jahr vorgezogen, als einziger unserer firma (wir waren 5 mann) und hab mit 86% bestanden! sollte es um das geld für die prüfung gehn, dann glaube ich mich erinnern zu können, dass man den betrag auch selbst bezahlen kann! (anmelde- und prüfungsgebühr) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 9. Juni 2002 Teilen Geschrieben 9. Juni 2002 ...wenn der betrieb dich nicht zur vorgezogenen prüfung zulassen will, reicht doch als ablehnungsgrund, dass die praktischen leistungen eine verkürzung nicht zulassen. ...gut begründet für die kammer oder nicht? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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