gaggi7 Geschrieben 3. Juni 2002 Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 Hallo Leute! Wann muss/kann man jetzt zur mündlichen Nachprüfung für den Theorieteil?? Wenn ich etwa in GA1 nur 38% habe, kann ich dann in die mündliche um mich zu verbessern. :confused: Gruss an alle Leidensgenossen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Juni 2002 Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 Siehe Notenrechner, dann weisst Du es ganz genau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gaggi7 Geschrieben 3. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 na dann zeig mir mal einen Fall, wo man in die mündliche Nachprüfung gehen muss/kann. Eine unter 30 durchgefallen. 3 unter 50 durchgefallen. also muss ich nur zur Nachprüfung wenn ich bei 2 oder 1 unter 50 bin und durch die anderen Teile insgesamt nicht auf 50 komm. Aber kann ich freiwilich Nachprüfung machen wenn ich etwa in GA1 38% hab aber durch die anderen Teile insgesamt über 50 komme???? :confused: :confused: :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 3. Juni 2002 Teilen Geschrieben 3. Juni 2002 Auch auf der Prüfungs-Supportseite: Ergänzungsprüfung: Unter bestimmten Bedingungen können Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung machen. Dazu muss folgendes erfüllt sein: Sie haben insgesamt weniger als 49.5% in der schriftlichen Prüfung erzielt. Sie liegen in keinem Prüfungsbereich unter 30 Punkten. Es existiert eine rechnerische Chance, die Prüfung insgesamt noch zu bestehen. Sind diese Bedingungen erfüllt, so können Sie eine Ergänzungsprüfung verlangen oder Ihr Prüfungsausschuss sie anordnen. Die Ergänzungsprüfung kann nur in einem einzigen der mit mangelhaft vorbenoteten Prüfungsbereiche abgelegt werden. Welcher Prüfungsbereich für Sie am sinnvollsten ist, können Sie mit dem Notenrechner ermitteln. Die Ergänzungsprüfung dauert 15 Minuten und wird mit dem Faktor 1/2 gewichtet. Warum gibst Du nicht einfach Zahlen in den Notenrechner ein? Du bekommst alles ausführlich erklärt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gaggi7 Geschrieben 4. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 Danke für diese Aufklärung! Meine frage war unter anderem, ob ich auch freiwillig die mündliche Nachprüfung machen kann. Wenn ich etwa in einem Teil unter 50 bin, die Prüfung aber durch die anderen Teile besteh, mich aber in dem schlechten Teil verpessern möchte. Aber einscheinend geht das ja nicht. Der Notenrechner konnte mir auch kein Aufschluss darüber geben. Gruss gaggi7 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 4. Juni 2002 Teilen Geschrieben 4. Juni 2002 Hast Recht, geht net! Du kannst/musst nur in die Ergänzungsprüfung, wenn Du ein Gesamtergebnis von unter 50% hast, keinen der 3 Prüfungsteile unter 30% abschließt und das Erreichen von insgesamt 50% durch die Nachprüfung theorethisch möglich ist. Beispiel: GH1: 45% GH2: 45% WISO: 70% => insgesamt: 50% = bestanden, keine Nachprüfung möglich (nötig). Gruß, Uncle Reaper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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