MasterSy Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Bei uns in der Schule wurde gesagt das mit bestehen der Abschlussprüfung das Ausbildungsverhältnis beendet ist, das währe dann so ca. mitte Juli bei mir, mein Ausbildungsvertrag läuft allerdings bis mitte August, der Vertrag gilt oder? Lasst euch mal dazu aus
Schledo Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Vertrag ist Vertrag ! Vertragsgehalt aber auch Da kann sich die Firma noch einem Monat an einem Facharbeiter mit Azubigehalt erfreuen
bimei Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Original geschrieben von MasterSy .... der Vertrag gilt oder? Nein. § 14 BBiG (1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. (2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.
Woodstock Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Nun, auch wenn bei mir steht das mein Vertrag bis Ende Juli 2004 geht, steht da auch das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Prüfung ändet. Damit auch der Vertrag. Ist für mich vorllame wichtig, weil ich ja verkürzen will!! Bine
JayN Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Original geschrieben von Woodstock Nun, auch wenn bei mir steht das mein Vertrag bis Ende Juli 2004 geht, steht da auch das das Ausbildungsverhältnis mit bestehen der Prüfung ändet. Damit auch der Vertrag. Ist für mich vorllame wichtig, weil ich ja verkürzen will!! Bine Wenn Du verkürzt, wird der Vertrag doch eh geändert. War zumindest bei mir so.
Schledo Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Wenn Du verkürzt, wird der Vertrag doch eh geändert Das schon !
MasterSy Geschrieben 4. Juni 2002 Autor Geschrieben 4. Juni 2002 Danke Also falls im Vertrag nicht anders erwähnt gilt der Gesetzkram oben sprich mit bestandener Prüfung bin ich fertig richtig?
MasterSy Geschrieben 4. Juni 2002 Autor Geschrieben 4. Juni 2002 Fein fein das heißt ich kann noch nen Monat schmarotzend bei meinen Eltern frei machen hrhr :bimei
Schledo Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Könntest aberauch noch fragen, ob Du ne Woche normal im Betrieb arbeiten kannst um nochmal ein kräftiges Gehalt zu bekommen. Andererseits würde ich das aber auch nur machen, wenn Du danach nich sowieso anfängst zu arbeiten
lpd Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 Original geschrieben von MasterSy Also falls im Vertrag nicht anders erwähnt gilt der Gesetzkram oben sprich mit bestandener Prüfung bin ich fertig richtig? Nein. Wenn etwas anderes im Vetrag stehen sollte (tut es aber mit großer Wahrscheinlichkeit nicht, weil er sonst nicht anerkannt worden wäre), ist das nichtig.
Gottesgeschenk Geschrieben 4. Juni 2002 Geschrieben 4. Juni 2002 an dem tag, an dem du deine ergebnisse bekommst, bist du fertig! der facharbeiter brief, oder wie er auch immer beim FI heißt, wird dir erst ein paar wochen später von der IHK geschickt!
Cyclops Geschrieben 5. Juni 2002 Geschrieben 5. Juni 2002 Du hast sogar den ganzen Urlaubsanspruch so wie er im Vertrag steht!!
rreineker Geschrieben 5. Juni 2002 Geschrieben 5. Juni 2002 wie, wenn ich im Juli fertig bin und mein Urlaub für dieses Jahr auf 24 Tage angesetzt war, darf ich in den 7 Monaten allen Urlaub nehmen??
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Geschrieben 5. Juni 2002 Nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Höchstens das Du den kompletten Urlaub hast bis zu Deinem Vertragsende (also z.B. 31.07.), auch wenn Du schon Ende Mai fertig bist. Und selbst da habe ich Bedenken! Bine
rreineker Geschrieben 5. Juni 2002 Geschrieben 5. Juni 2002 ich rechne einfach für jeden angebrochenen Monat die 2 Urlaubstage die mir zustehen, also 14Tage Urlaub bis zum 31.07. in diesem Fall!!
Schledo Geschrieben 6. Juni 2002 Geschrieben 6. Juni 2002 Der Urlaub wird natürlich entsprechend relativiert
Phi1 Geschrieben 7. Juni 2002 Geschrieben 7. Juni 2002 Im Normalfall bekommst du die Prüfungsergebnisse erst am Tag, an dem dein Vertrag ausläuft. Deshalb kann man diesen Vorteil eigentlich nicht nutzen, dass man früher gehen kann, obwohl der Vertrag noch läuft.
lpd Geschrieben 7. Juni 2002 Geschrieben 7. Juni 2002 Original geschrieben von Phi1 Im Normalfall bekommst du die Prüfungsergebnisse erst am Tag, an dem dein Vertrag ausläuft. Deshalb kann man diesen Vorteil eigentlich nicht nutzen, dass man früher gehen kann, obwohl der Vertrag noch läuft. Nee, das ist nicht richtig. Die allermeisten Ausbildunsgverträge enden zum 1.8. (31.1., wenn Verkürzer). Deine Ergebnisse bekommst du allerdings schon zur / nach der Projektpräsentation; und die findet in den allermeisten Fällen in der ersten Juni-Häfte statt.
Hasi Geschrieben 10. Juni 2002 Geschrieben 10. Juni 2002 Original geschrieben von lwp Nee, das ist nicht richtig. Die allermeisten Ausbildunsgverträge enden zum 1.8. (31.1., wenn Verkürzer). Deine Ergebnisse bekommst du allerdings schon zur / nach der Projektpräsentation; und die findet in den allermeisten Fällen in der ersten Juni-Häfte statt. ich denke das ist auch Bundesland abhängig, hier im Süden starten alle Ausbildungsverträge um den 1.9. und enden dementsprechend zum 31.08.
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