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Geschrieben

Hi ...

normalerweise bezahlt man doch als Azubi keine Lohnsteuer ? Weil wir uns neulich über dieses Thema unterhalten hatten habe ich heute mal auf meine Abrechnung geschaut. Also bei mir wird die Lohnsteuer in den Abzügen aufgezeigt !?!

Bin seit letztes Jahr Dezember verheiratet ... hat das damit zu tun ? Deswegen muß man doch nicht dann trotzdem Lohnsteuer bezahlen ??? Oder ???

Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte.

Danke

Julia

Geschrieben

Lohnsteuer zahlst Du dann, wenn Dein Gehalt über einem gewissen Betrag liegt. Das hat nichts damit zu tun ob Du verheiratet bist oder nicht. Wenn Du verheiratet bist, dann kannst Du nur die Lohnsteuerklasse wechseln.

Bine

Geschrieben
Original geschrieben von JulchenSG

Und, gilt das für eine Ausbildungsvergütung von 664,68 brutto ?

Du darfst bist 7.188,00 Euro Brutto im Jahr verdienen.

(EStG, § 32 Abs. 4, Satz 2)

Geschrieben

Also, ich habe folgendes gefunden:

Lohnsteuer

Auch als Azubi mußt du Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer wird dir monatlich abgezogen. Wieviel das ist, siehst du auf deiner Lohnabrechnung. Diese Summe ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die insgesamt jedoch erst am Jahresende vom Finanzamt berechnet wird.

Es lohnt sich fast immer, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Es ist nämlich möglich, daß du zuviel Steuern gezahlt hast, weil du

sehr weit zur Arbeit fahren mußt,

teure Arbeitskleidung gekauft hast oder

nur einen Teil des Jahres beschäftigst warst.

Verdienst du weniger als 7.188,00 Euro (Butto) im Jahr, brauchst du überhaupt keine Lohnsteuer zahlen.

Bine

Geschrieben

Du liegst also mit Deinem Gehalt über der Grenze. Demnach mußt Du Steuern zahlen. Und da ist es schon besser wenn Du sie vorzahlst, und eventuell zurück bekommst, als sie nachzahlen zu müssen!!! Oder???

Bine

Geschrieben

Unterscheiden muss man natürlich zwischen Lohn- und Einkommenssteuer.

Wenn man mehr als o.g. Betrag verdient, muss man Lohnsteuern zahlen (sollte abgezogen werden). Neben dem normalen Gehalt zählen auch das sog. 13. / 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), und vermögenswirksame Leistungen.

Ob man tatsächlich Einkommensteuern zahlen muss, stellt sich dann am Jahresende heraus. Bleiben nach Abzug aller möglichen Abschreibungen und Posten, die du absetzen kannst (Zum Beispiel VWL, Fahrtkosten, Berufsbedingte Anschaffungen), unterm Strich weniger als o.g. Summe, erhälst du eine vollständige Lohnsteuerrückzahlung; ansonsten eine teilweise Rückzahlung.

Geschrieben

Hallo,

wenn du verheiratet bist und auf Lohnsteuerklasse V arbeitest,

musst du erst mal Lohsteuer zahlen.

Ob und wieviel du davon wiederbekommst kann ich dir nicht sagen.

Gruß Jaraz

Geschrieben
Original geschrieben von lwp

Du darfst bist 7.188,00 Euro Brutto im Jahr verdienen.

(EStG, § 32 Abs. 4, Satz 2)

ich verdiene mehr und muss keine lohnsteuer zahlen... :confused:
Geschrieben
Original geschrieben von Jaraz

7188 Euro ist das nicht die Kindergeld Grenze?

Lohnsteuer muss meiner Meinung nach ab 10.367,00 Euro Jahres Bruttolohn gezahlt werden (STK 1).

Gruß Jaraz

das kann sein, weil kindergeld bekomme ich nicht mehr :(

und über 10.367 Euro lieg ich auch nicht

btw. ich mach ne jährliche steuererklärung wg. Sparzulage VL

Geschrieben

also ich kann mich da nur noch dunkel dran erinnern *g*.... aber ich habe in meiner ausbildung auch lohnsteuer gezahlt. die ausbidlungsvergütung lag allerdings auch bei ca. 1400 DM im monat.... und wie gesagt, es ist ne weile her:)

ich würde mir darüber aber keinen großen kopf machen. du bekommst den großteil eh wieder zurück... gesetzt den fall, du machst eine steuererklärung:)

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