JulchenSG Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Hi ... normalerweise bezahlt man doch als Azubi keine Lohnsteuer ? Weil wir uns neulich über dieses Thema unterhalten hatten habe ich heute mal auf meine Abrechnung geschaut. Also bei mir wird die Lohnsteuer in den Abzügen aufgezeigt !?! Bin seit letztes Jahr Dezember verheiratet ... hat das damit zu tun ? Deswegen muß man doch nicht dann trotzdem Lohnsteuer bezahlen ??? Oder ??? Wäre nett wenn mir jemand Auskunft geben könnte. Danke Julia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Lohnsteuer zahlst Du dann, wenn Dein Gehalt über einem gewissen Betrag liegt. Das hat nichts damit zu tun ob Du verheiratet bist oder nicht. Wenn Du verheiratet bist, dann kannst Du nur die Lohnsteuerklasse wechseln. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JulchenSG Geschrieben 5. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Und, gilt das für eine Ausbildungsvergütung von 664,68 brutto ? Also ich kenne es eigentlich nur so das man in der Ausbildung keine Lohnsteuer bezahlt. Julia Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Doch, ab einem gewissen Betrag schon. Wie hoch der ist, weiß ich gerade nicht, ich schaue gleich mal, ob ich was dazu finde, und melde mich noch mal! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Nixaja Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Hallo Julia! Sieh mal unter http://www.jobware.de/ra/gs/ nach. Normalerweise werden bei diesem Betrag noch keine Steuern abgezogen. Nixaja Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JulchenSG Geschrieben 5. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Ich danke euch schon mal ... nett von euch ! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Original geschrieben von JulchenSG Und, gilt das für eine Ausbildungsvergütung von 664,68 brutto ? Du darfst bist 7.188,00 Euro Brutto im Jahr verdienen. (EStG, § 32 Abs. 4, Satz 2) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Also, ich habe folgendes gefunden: Lohnsteuer Auch als Azubi mußt du Lohnsteuer zahlen. Die Lohnsteuer wird dir monatlich abgezogen. Wieviel das ist, siehst du auf deiner Lohnabrechnung. Diese Summe ist eine Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer, die insgesamt jedoch erst am Jahresende vom Finanzamt berechnet wird. Es lohnt sich fast immer, eine Steuererklärung beim Finanzamt abzugeben. Es ist nämlich möglich, daß du zuviel Steuern gezahlt hast, weil du sehr weit zur Arbeit fahren mußt, teure Arbeitskleidung gekauft hast oder nur einen Teil des Jahres beschäftigst warst. Verdienst du weniger als 7.188,00 Euro (Butto) im Jahr, brauchst du überhaupt keine Lohnsteuer zahlen. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JulchenSG Geschrieben 5. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Du liegst also mit Deinem Gehalt über der Grenze. Demnach mußt Du Steuern zahlen. Und da ist es schon besser wenn Du sie vorzahlst, und eventuell zurück bekommst, als sie nachzahlen zu müssen!!! Oder??? Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Unterscheiden muss man natürlich zwischen Lohn- und Einkommenssteuer. Wenn man mehr als o.g. Betrag verdient, muss man Lohnsteuern zahlen (sollte abgezogen werden). Neben dem normalen Gehalt zählen auch das sog. 13. / 14. Monatsgehalt (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld), und vermögenswirksame Leistungen. Ob man tatsächlich Einkommensteuern zahlen muss, stellt sich dann am Jahresende heraus. Bleiben nach Abzug aller möglichen Abschreibungen und Posten, die du absetzen kannst (Zum Beispiel VWL, Fahrtkosten, Berufsbedingte Anschaffungen), unterm Strich weniger als o.g. Summe, erhälst du eine vollständige Lohnsteuerrückzahlung; ansonsten eine teilweise Rückzahlung. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Hallo, wenn du verheiratet bist und auf Lohnsteuerklasse V arbeitest, musst du erst mal Lohsteuer zahlen. Ob und wieviel du davon wiederbekommst kann ich dir nicht sagen. Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beebof Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Original geschrieben von lwp Du darfst bist 7.188,00 Euro Brutto im Jahr verdienen. (EStG, § 32 Abs. 4, Satz 2) ich verdiene mehr und muss keine lohnsteuer zahlen... :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Dann hoff das Du nicht irgendwann aufgefordert wirst eine Stuererklärung zu machen! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jaraz Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 7188 Euro ist das nicht die Kindergeld Grenze? Lohnsteuer muss meiner Meinung nach ab 10.367,00 Euro Jahres Bruttolohn gezahlt werden (STK 1). Gruß Jaraz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
beebof Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Original geschrieben von Jaraz 7188 Euro ist das nicht die Kindergeld Grenze? Lohnsteuer muss meiner Meinung nach ab 10.367,00 Euro Jahres Bruttolohn gezahlt werden (STK 1). Gruß Jaraz das kann sein, weil kindergeld bekomme ich nicht mehr und über 10.367 Euro lieg ich auch nicht btw. ich mach ne jährliche steuererklärung wg. Sparzulage VL Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
toc Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 also ich kann mich da nur noch dunkel dran erinnern *g*.... aber ich habe in meiner ausbildung auch lohnsteuer gezahlt. die ausbidlungsvergütung lag allerdings auch bei ca. 1400 DM im monat.... und wie gesagt, es ist ne weile her:) ich würde mir darüber aber keinen großen kopf machen. du bekommst den großteil eh wieder zurück... gesetzt den fall, du machst eine steuererklärung:) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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