BlearSun Geschrieben 5. Juni 2002 Teilen Geschrieben 5. Juni 2002 Kann ich schon meinen neuen Ausbildunsvertrag unterschreiben, bevor ich bei meine alte Firma gekündigt habe, oder muss ich zuerst kündigen und dann den neuen Vertrag unterschreiben? Dürfte doch nicht so wichtig sein oder? Wer hat da schon Erfahrungen? Danke Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Beagol Geschrieben 6. Juni 2002 Teilen Geschrieben 6. Juni 2002 Wäre schön, wenn Du näheres dazu erzählst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipie Geschrieben 6. Juni 2002 Teilen Geschrieben 6. Juni 2002 Hallo, bei mir war das so, das ich bei meiner alten Firma das Schreiben unterschrieben habe das ab 31.10. das Ausbildungsverhältnis beendet ist. Und dann bin ich zur neuen Firma und habe dort den Vertrag unterschrieben. Natürlich hab ich bei meiner alten Firma erst unterschrieben als ich die sicherheit hatte das es auch wirklich klappt bei der neuen. Denn wenn du nicht zu erst bei deiner alten firma unterschreibst kann der neue Vertrag irgendwie abgelehnt werden, da du den Vertrag unterschrieben hast, während du ja noch einen anderen Vertrag hattest. Verstehst?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fenris Geschrieben 10. Juni 2002 Teilen Geschrieben 10. Juni 2002 kommt ganz drauf an.... passiert das ganze während deiner ausbildung? dann viel spass, habe den sch... auchs chon mitmachen dürfen... also, zunächst mal: du kannst in deinem alten betrieb jederzeit mit 1-monatiger frist kündigen, darfst dann aber nicht in einem beruf der selben sparte wieder anfangen (sprich, einmal IT, danach kannst du bäcker oder so lernen...) anders ist das, wenn du aus wichtigem grund kündigst, das geht dann ohne frist und du kannst in einem anderen betrieb weitermachen (auch in der sparte). wobei "wichtiger grund" wahrlich schwer zu begründen ist, und glaub mir, die kammer hakt nach... *seufz* am besten kommst du aus einer ausbildung raus, wenn du mit deinem arbeitgeber einem aufhebungsvertrag machst und vorher mit der kammer abklärst, das die bereits verstrichene zeit der ausbildung anerkannt wird. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BlearSun Geschrieben 11. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 11. Juni 2002 hmmm. ich habe bei ihk angerufen. Denen war so ziemlich alles *******egal, wenn ich das mal so sagen darf. Ich soll mich bewerbern. mich bei alte Firma kündigen und die neue Stelle und Ausbildungsvertrag unterschreiben. Naja. Gibt es bei einem Wechsel auch Probezeit? wenn ja, sind es drei monate, oder gibt es da ne grenze? danke blear Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 11. Juni 2002 Teilen Geschrieben 11. Juni 2002 Ob und wenn wie lange Du Probezeit hast hängt von Deiner neuen Firma ab, und steht im Vertrag. Aber kündige nicht einfach bei Deiner alten Firma. Mach eine Aufhebungsvertrag, sonst kannst Du Probleme bekommen. Du darfst nicht kündigen und danach nocheinmal (oder weiter) eine Ausbildung in dem selben Beruf machen! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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