xcvbm Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Ich hoffe auf eure Hilfe. Ich habe seit dem vorletzen und letzten Monat kein Lohn mehr bekommen. Jetzt ist mein Dispo ausgereizt. Und ich auch Da ich in meiner eigenen Wohnung wohne und auch Miete zu bezahlen habe ist alles kacke. Mein Kühlschrank ist leer. usw. Mein ***** von Chef redet sich damit raus das die Auftragslage schlecht ist, und er einfach nichts hat. Er selber lebt aber ganz gut - kann immer noch mit dem BMW rumfahren und Essen gehen usw. Da dies nicht das erste mal so ist habe ich mir auch schon eine neue Firma gesucht, bei der ich am 1.8.02 meine Ausbildung weitermache. Also ist die Frage: WIE KANN ICH MEINEN CHEF ZWINGEN mir den Lohn zu geben. Ich will nicht verhungern. Bitte helft mir. Danke Christoph Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hades Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Wende Dich an Deine zustaendige IHK. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheep Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Hast du mal mit jemanden deiner zuständigen IHK gesprochen ? Eventuell kann das Arbeitsamt bei so etwas weiterhelfen bzw. verweist die IHK auf entsprechende Stellen. Da das bei dir, wie du schreibst wohl schon öfters vorgekommen ist, ist es auf jeden Fall richtig den Betrieb zu wechseln. Übrigens, falls du solche Probleme bei der IHK meldest wird man dort evtl. hellhörig und achtet genauer darauf, wenn dieser Betrieb in Zukunft Auszubildende einstellen möchte. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fightz Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Wenn du willst kannst du jederzeit fristlos kündigen. Nichtzahlung des Gehalts ist ein Grund zu einer fristlosen Kündigung von deiner Seite her. Das selbe würde bei Dienstunfähigkeit, Verletzung der Fürsorgepflicht und Tätlichkeiten oder Ehrverletzungen des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer gelten. MfG Fightz Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Original geschrieben von Christoph F. Also ist die Frage: WIE KANN ICH MEINEN CHEF ZWINGEN mir den Lohn zu geben. Erster Schritt : Schriftlich zur Lohnauszahlung auffordern & Frist setzen ( 1 Woche ). Wenn das nicht hillft : Zweiter Schritt : zuständige IHK. Wenn das nicht hilft : Dritter Schritt : Arbeitsgericht & Kündigung. Ein Arbeitsgericht würde deinen Chef / deine Firma dazu verurteilen, dir den Lohn auszuzahlen. Das kann er nur umgehen, indem er Insolvenz anmeldet. Aber selbst dann bekommst du deinen Lohn - nur später. Andere Möglichkeiten sehe ich nicht. PS: Nicht vergessen : Auf jeden FAll von der Bank bestätigen lassen, dass innerhalb dieser 6 Wochen keine Zahlung seitens der Firma eingegangen ist. PPSS: Auf keinen Fall solche Geschichten wie "Ich kriege kein Geld, also bleibe ich zuhause" oder in der Art. Nachtrag : Wenn es knapp wird mit dem Geld, kannst du am besten zum Sozialamt gehen; die können (müssen ?) einspringen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xcvbm Geschrieben 7. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 na das ich nich selber auf die Idee mit der IHK gekommen bin... da zweifle ich schon an meiner Intelligenz Das ist ne Super Idee, weil ich nich der einzige bin der kein Geld kriegt. Dem anderen Azubi gehts genauso. Der hat sich auch schon um ne andere Firma gekümmert. Und das schönste ist das ich schon Bewerbungen für dieses Jahr um einen Ausbildungsplatz gefunden habe. Ich möchte keinem zumuten in dieser Firma anzufangen. Mein Chef will wohl irgendwie die Leute für n Jahr ausnutzen, wenn Sie blöd genug sind... Ich werde gleich ne Zahlungsaufforderung schreiben und mich nächste Woche mal bei der IHK melden und die Jungs dort vor meiner Firma warnen. Schönen Dank und n gutes Wochenende Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Original geschrieben von Christoph F. Ich werde gleich ne Zahlungsaufforderung schreiben und mich nächste Woche mal bei der IHK melden und die Jungs dort vor meiner Firma warnen. Nicht vergessen, das gehört zu deiner Zahlungsaufforderung dazu; dass du anführst, welche Schritte du als nächstes unternehmen wirst. Schönes Wochenende. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xcvbm Geschrieben 7. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 < Betreff: Aufforderung zur Lohnauszahlung Sehr geehrter Herr ******, ich fordere Sie hiermit auf mir meine Ausbildungsvergütung auszuzahlen. Es stehen noch folgende Beträge aus: Restgehalt vom April 116 Euro Gehalt vom Mai 416 Euro Bitte überweisen Sie mir den Betrag von 532 Euro innerhalb von einer Woche auf mein Konto der Stadtsparkasse Hameln. > Kann man das so machen, fehlt noch was oder ist das falsch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xcvbm Geschrieben 7. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Ansonsten werde ich diesen Zahlungsverzug bei der IHK Hameln melden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Okay, machen wir das ein bischen schöner. Angaben wie Ort & Datum nicht vergessen. ==== Nach BBiG, § 10, 11 sind Sie verpflichtet, mir eine regelmäßige Vergütung in Höhe von [summe] bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats zu zahlen. Dem sind Sie seit dem [Datum] nicht mehr nachgekommen. Daher fordere ich Sie auf, den noch austehenden Betrag von [summe] (Hier dann einzeln aufzählen, bsp. 222 EUR April, 345 EUR Mai) zu begleichen. Sollte der Betrag bis zum [Datum] meinem Konto nicht gutgeschrieben worden sein, werde ich weitere rechtliche Maßnahmen einleiten und dies zunächst der [zuständige IHK] melden. Mit freundlichen Grüßen, [unterschrift] Nachtrag: Es ist wichtig, dass du mit deiner Aufforderung überzeugend wirkst, deswegen schlage ich vor, dass du deine Formulierungen anpasst. Und was noch wichtig ist : Gesprächsversuche seitens deines Chefs möglichst abblocken, indem du ihm schlicht sagst, dass alles in deinem Schreiben steht, was du dazu zu sagen hast. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
xcvbm Geschrieben 7. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Christoph F**** ************ 31787 Hameln An Fa. ******* Herr ***** *********** 31785 Hameln Betreff: Aufforderung zur Lohnauszahlung Sehr geehrter Herr *******, nach BBiG, § 10, 11 sind Sie verpflichtet, mir eine regelmäßige Vergütung in Höhe von 416,76 Euro bis zum letzten Tag des jeweiligen Monats zu zahlen. Dem sind Sie seit dem 30.April nicht mehr nachgekommen. Daher fordere ich Sie auf, den noch ausstehenden Betrag von 533,52 Euro ( 116,76 EUR April, 416,76 EUR Mai) zu begleichen. Sollte der Betrag bis zum 14.6.2002 meinem Konto nicht gutgeschrieben worden sein, werde ich weitere rechtliche Maßnahmen einleiten und dies zunächst der IHK Hameln melden. Kontonummer: ********* Bankleitzahl: ********* Mit freundlichen Grüßen Hameln der 7.6.2002 -> ich danke dir für die Tatkräftige Hilfe. SUPER Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Juni 2002 Teilen Geschrieben 7. Juni 2002 Fast perfekt. Das "rechtliche" solltest du besser noch in Klammern setzen : "[..] werde ich weitere (ggf. rechtliche)..." Macht den Eindruck "Ich will keinen Streit, aber wenn Sie nicht wollen - ich will auf jeden Fall mein Geld." Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
toc Geschrieben 8. Juni 2002 Teilen Geschrieben 8. Juni 2002 was das "einspringen" anbelangt.... geh mal zum arbeitsamt und schildere denen die lage. bring gleich alle unterlagen mit, also auch kontoauszüge und so. ich bin mir zwar nicht ganz sicher, ob die auch bei auszubildenden einspringen und dem arbeitgeber dann auf´s dach steigen, aber normal schon. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Polli Geschrieben 9. Juni 2002 Teilen Geschrieben 9. Juni 2002 Geht noch viel schneller: Geh zum Arbeitsamt, erkläre die Lage. Die sind verpflichtet den ausstehenden Lohn erst mal zu zahlen. Des weiteren kannst Du danach zum Arbeitsgericht und Dir SOFORT einen Titel holen. (Das sagt die das Arbeitsamt wie das geht, die wollen ihr Geld ja auch wieder) Bei ausbleibenden Lohnzahlungen versteht das Arbeitsgericht keinen Spass und legt OHNE Manungen und Fristen sofort los. Soll heissen der Arbeitgeber wird zur sofortigen Zahlung gezwungen, kann er das nicht, kommt der Insolvenzverwalter und dann wirds haarig. Sowas habe ich auch schon mal durch gemacht, im übrigen wurde der Arbeitgeber auch noch angezeigt wegen Konkursverschleppung. Mit Arbeitsamt und Arbeitsgericht sollte man sich als Arbeitgeber nunmal nicht anlegen. Weitere Tipps gebe ich Dir gerne via Email Gruss Polli Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 9. Juni 2002 Teilen Geschrieben 9. Juni 2002 Original geschrieben von Polli Bei ausbleibenden Lohnzahlungen versteht das Arbeitsgericht keinen Spass und legt OHNE Manungen und Fristen sofort los. Hm... dass das Arbeitsgericht nicht mehr abmahnt & Fristen setzt, stimmt wohl, ich weiß allerdings nicht, ob sich das geänderte Schuldrecht auch hier anwenden lässt. Im Normalfall muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeger in Verzug setzen und ihm eine Frist setzen (schriftlich). Vorher hat der Arbeitnehmer keine Chance, vor Gericht gehen zu können (und wenn doch, wird es wohl zuerst abmahnen). Das geänderte Schuldrecht besagt, dass bei Nichteinhaltung von Bedingungen automatisch in Verzug gesetzt wird. Ob das auch für Arbeits- bzw. Ausbildungsverträge gilt, weiß ich nicht. Ist nur eine formelle Geschichte; zur eigenen Absicherung würde ich meinen Arbeitgeber aber auf jeden Fall vorher abmahnen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipie Geschrieben 9. Juni 2002 Teilen Geschrieben 9. Juni 2002 Dat kommt mir doch alles sehr bekannt vor.. Bei mir lief das alles ganz anders.. Die IHK hat bei mir nicht sehr viel gemacht, wir sind dann rechtlich mit einem Anwalt vorgegangen.. Das war vor etwas über 2 Jahren und ich warte immer noch auf mein Geld, da das gericht Bankfändung angewiesen hat.. ja super... Ich hätte mal auch zum Arbeitsamt gehen sollen, dann hätte ich mein geld schon, aber das ist ja jetzt wohl zu spät... Ich wünsch dir viel Erfolg, das das alles bei dir klappt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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