Therapy Geschrieben 11. Juni 2002 Teilen Geschrieben 11. Juni 2002 Nabend, ich stehe vor einem ziemlich großen Problem, ich habe am 31.01.2001 mit meiner Ausbildung zum ITSE angefagen. Jetzt, im 2ten Lehrjahr, geht es der Firma leider finanziell sehr schlecht darum kann mein Chef uns keine Vergütung mehr zahlen. Wenn ich es könnte würde ich auch auf das Geld verzichten bis es der Firma wieder besser geht, leider kann ich das absolut nicht. Ich wohne zwar noch zuhause, aber ich bin dennoch nicht mit Geld gestraft. Und wie jeder weiß hat man nunmal monatliche Ausgaben. Ganz zu schweigen von der Ausblidung die einem dann verloren geht..... Er wird mit einer anderen Firma fusionieren und dort dann als Angestellter arbeiten. "Seine" Firma wird in die andere als Produktlinie integriert, der Name etc. bleibst bestehen, nur wir nicht. Die "neue" Firma mag aber die Azubis (2) wahrscheinlich nicht übernehmen (wenn ich die Andeutungen richtig interpretiert habe, aber 100%iges weiß ich am Donnerstag) darum ist mir jetzt im moment ziemlich schlecht. Da mein Chef keine Insolvenz angemeldethat und dies auch nicht tuen wird, kann ich von der IHK kein "Überbrückungsgeld" bekommen, bis ich eine Firma gefunden habe die mich übernimmt. Die IHK sagte mir ich solle mich ans Arbeitsamt wenden, das Arbeitsamt sagte ich solle mich einmal an die IHK wenden.... Vielleicht weiß hier einer hoffentlich mehr. Falls es damit etwas zu tuen hat was die Situation betrifft, ich bin aus Berlin und 19. Besten Dank schonmal. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Schledo Geschrieben 12. Juni 2002 Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 Zu dem Gehalt könnte ich sagen, das Du wenn Du nachweislich auf weitere Gehälter verzichten musst, wiedr Kindergeld beantragen kannst, weil Du dann wieder unter den entspr. Freibetrag im Jahr kommst, ist zwar nicht viel, aber reicht evtl. für monatliche Zahlungen. Natürlich ist das schon eine blöde Situation ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
nine Geschrieben 12. Juni 2002 Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 Hi, ich würde mir an deiner Stelle ein Ausbildungsverzeichnis (Arbeitsamt) holen und mich bei allen Adressen bewerben, die in deiner Nähe liegen. Das habe ich auf jeden Fall so gemacht. Von IHK und Arbeitsamt kam überhauptkeine Hilfe und da hab ich mich lieber auch nicht drauf verlassen. Mit dem Geld ist echt blöd. Ich würde mich aber dennoch nochmal ans Arbeitsamt wenden, weil du ja nachweislich kein Geld bekommst. Irgendeine Unterstützung müssen die einem doch bieten. Man kann doch nicht einfach sagen "Naja, Arbeitgeber zahlt nicht, will aber auch keine Insolvenz beantragen, also Pech gehabt!" Also da muss dann meiner Meinung nach der Arbeitgeber irgendwie bezahlen und wenn das echt nichtmehr geht, dann muss die Übernahme-Firma für die ausstehenden Zahlungen geradestehen. Du hast ja nun dafür gearbeitet... Naja, ist alles nur meine Meinung, wie das gesetzlich ist, weiss ich nicht sicher. Aber bei mir wars so, dass die Firma, die uns vorübergehend (bis die auch pleite war) übernommen hatte, auch die Gehälter weiterbezahlt hatte... Ich wünsche dir auf jeden Fall viel Glück. Ist echt ne blöde Situation, aber lass den Kopf nicht hängen und bewerb dich auf Eigeninitative, bring echt am Meisten... Liebe Grüße Nine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 12. Juni 2002 Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 Falls die dich nicht mit in die neue Firma übernehmen (dürfen die dich bei einer Fusion überhaupt über Bord werfen?) MÜSSEN sie dir eine andere Lehrstelle vermitteln, oder wende dich in dem Falle an das Arbeitsamt mit dem Hinweis das du dringend eine neue Ausbildungsstelle brauchst. Auch müssten deine Gehälter eigentlich noch nachbezahlt werden ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 12. Juni 2002 Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 Auch eine Fusion ist erstmal ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB, d. h. auch alle Arbeitsverhältnisse gehen in den neuen Betrieb über. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 12. Juni 2002 Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 ...auf alle fälle nicht vergessen den betrieb schriftlich zur zahlung der noch ausstehenden ausbildungsvergütung aufzufordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Therapy Geschrieben 12. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 12. Juni 2002 Danke für die vielen Infos, ich kann irgendwie gar nicht schlafen, morgen (nachher) weiß ich Definitv mehr, wenn es schiefgeht kann ich gleich zum Arbeitsamt durchfahren, liegt sogar aufn weg. Bis dann Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 13. Juni 2002 Teilen Geschrieben 13. Juni 2002 ...wie's der teufel will haben wir einen ähnlichen fall bei uns in der region : ...bei tatsächlicher übernahme deines betriebes durch den anderen betrieb, ist der zwerite betrieb zur weiterführung der ausbildungsverhältnisse verpflichtet. (siehe auch bimei-post). ...macht dein betrieb insolvenz und nach abgeschlossenem insolvenzverfahren werden teile des alten betriebes vom neuen gekauft, ist es essig für dich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 13. Juni 2002 Teilen Geschrieben 13. Juni 2002 Original geschrieben von bimei Auch eine Fusion ist erstmal ein Betriebsübergang nach § 613 a BGB, d. h. auch alle Arbeitsverhältnisse gehen in den neuen Betrieb über. Gleichzeitig gilt in einem solchen Fall natürlich auch der besondere Kündigungsschutz für Auszubildende, das heißt, die dürfen nicht aus Rationalisierungsgründen oder ähnlichem gekündigt werden. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 13. Juni 2002 Teilen Geschrieben 13. Juni 2002 Aus meiner Klasse sind insgesamt sechs Azubis davon betroffen gewesen. Nur zwei mussten einen anderen Beruf erlernen, haben aber gleich was gefunden. Bei den anderen hat es immer geklappt. Haben sich auch teilweise selbst kümmern müssen, weil die IHK oder das Arbeitsamt nicht schnell genug waren. Einige haben ihr Geld vom Ausbildungsring bekommen, so dass den Firmen nicht allzu große Last aufgetragen wurde. So haben sie eher zugesagt. Naja egal wie, hauptsache ein Betrieb, so dass man die Lehre beenden kann. Grade im zweiten Lehrjahr wäre es echt ärgerlich. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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