MatZe20 Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 Hallo zusammen, ich habe vor in nächster Zeit um zuziehen. Nun habe ich gehört das der Arbeitgeber seinen Azubis für solche Anlässe Sonderurlaub von 1 - 2 Tagen Gewähren muss!? 1 Tag bei InnerStadt Umzug 2 Tage bei AußerStadt Umzug Stimmt das!? Vielen Dank für Eure Hilfe Greetz Matze
BenNebbich Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 ...ich tipp mal dass es keinen gesetzlichen anspruch gibt; möglicherweise gibt aber der tarifvertrag sonderurlaub her? wenn vorhanden - betriebsrat fragen.
Woodstock Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 Zwei Tage gibt es per Gesetz nicht. Wenn, dann ist der zweite Tag eine Tarifangelegenheit. Bine
BenNebbich Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 ...kurze frage : aus welchem gesetz ist der erste tag?
Woodstock Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 Ich suche noch, aber ich kann mich erinnern das mein Cousin mir gesagt hat es gäbe per Gesetz einen, und der ist Jurist (müsste es also wissen). Aber ein bestätigung habe ich noch nicht! Bine
-=-WD-=- !nTen-0 Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 AM besten den Betriebsrat fragen...wenn viorhanden oder einfach mal die personalabteilung, die weiss des am besten! Die muss den urlaub ja auch bestätigen!
beebof Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 bei uns gibs einen tag sonderurlaub fürn umzug
bimei Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...kurze frage : aus welchem gesetz ist der erste tag? Es gibt keine gesetzliche Regelung für Sonderurlaub, tarifvertragliche, betriebsinterne eventuell.
Gnomeline Geschrieben 12. Juni 2002 Geschrieben 12. Juni 2002 ... ich würde, wie die anderen schon betonten, wenn vorhanden, den Betriebsrat fragen oder eben die Personalabteilung direkt ... bei uns gibt es Sonderurlaub, allerdings - und das ist einem Azubi passiert - gilt dies nur , wenn man bereits eine eigene Wohnung besitzt und sozusagen von eigenem Heim zu einem anderen eigenen Heim zieht!! Das soll heissen, als der eine Azubi von zuhause in seine erste, eigene Wohnung gezogen ist, bekam er den Sonderurlaub nicht !!! Fragt mich nicht, warum es diese Einschränkung - bei uns, oder generell?!? - gibt ...
Empfohlene Beiträge
Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren
Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können
Benutzerkonto erstellen
Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!
Neues Benutzerkonto erstellenAnmelden
Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.
Jetzt anmelden