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Orginal Text der IHK :

Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung (gilt nur für Auszubildende)

Gemäß Â§40 BBiG in Verbindung mit §9 Absatz 1 unserer z. Zt. geltenden Prüfungsordnung für die Durchführung von Abschlussprüfungen in anerkannten Ausbildungsberufen können Auszubildende nach Anhören des Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf der Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistung dies rechtfertigen.

Bei der Beurteilung der betrieblichen Leistung sind entsprechend der Ausbildungsordnung der Ausbildungsgang, der Leistungsstand und die in der bis zur Prüfung noch verbleibenden Zeit zu berücksichtigen.

Auch in der Beurteilung durch die Berufsschule ist davon auszugehen, dass wesentlich über dem Durchschnitt liegende Leistungen Voraussetzung für eine vorzeitige Zulassung sind.

Eine entsprechende Leistung liegt vor, wenn - bezogen auf die Fächer (Lernfelder) des berufsbezogenen Bereiches in der Berufsschule - im Durchschnitt mindestens die Gesamtnote "gut" erreicht wird.

Über den Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung kann in der Regel frühestens 6 Monate vor Beginn der Prüfung entschieden werden.

Wir bitten daher alle Interessierten sich frühzeitig - s. nachfolgende Terminplanung - mit uns in Verbindung zu setzen.

Sommerprüfung: September

Winterprüfung : März

Der Antrag kann formlos oder per E-Mail gestellt werden.

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  • 3 Wochen später...

auf dem blatt was bei uns in der schule rumhängt ist der letzte termin zur verkürzung der 2. august.

und es gab schon genug fälle wo auch nach dem termin noch zugelassen wird.

ich schicke den antrag auch die woche noch weg.

was mich interessiert ist jetz in bayern der gewünschte durch schitt 2,5 oder 2,0 ??

und in wieweit zählen auserordentliche gründe wie z.B schlechte wirtschaftliche lage der firma (evtl. konkurs) oder schlechte ausbildung?

kann man sowas im antrag mit angeben ?

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