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Was passiert mit restlichem Urlaub?


Saga

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Hallo zusammen,

ich hab jetzt nicht extra die Suche benutzt weil ich in 10 Minuten auf Dienstreise muss und mir die Frage gerade beim Zähneputzen eingefallen ist. Also nicht schimpfen wenn's das Thema schonmal gab. :D

Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den ich bei Ausbildungsende noch übrig habe? Nehme ich den mit zu meinem neuen Arbeitgeber oder kann ich mir den lediglich auszahlen lassen?

Bin für kompetente Antworten wie immer dankbar! :)

Bye,

Saga

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Ich hätte da auch noch ne Frage zum Thema:

Geht das sich den restlichen Urlaub auszahlen zu lassen, und wenn ja:

- an was richtet sich die Höhe der Auszahlung

- braucht man einen triftigen Grund warum man den Urlaub nicht nehmen kann und

- geht das auch im öffentlichen Dienst??

gruss mo

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Hi Saga,

da du ja etwas knapp von der Zeit warst und es hier im Büro gerade noch nichts los ist hab ich mal die Suche für dich benutzt :D

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=17469&highlight=%2AUrlaub%2A

(sogar schon mit Post von dir :)

und hier:

http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=1120&highlight=%2AUrlaub%2A

Dann wünsche ich noch einen heißen Arbeitstag :cool:

mfg

McCaffrey

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Hi,

hab ein ähnliches Problem, ich mach nach der Ausbildung meinen Zivi und hab noch 11 Tage Urlaub, ein Kollege meinte ich würde diesen Urlaub mit in den Zivildienst übernehmen, oder gibts im Zivi nochmal neuen Urlaub? Falls ich ihn nämlich nicht mitnehme würd ich ihn noch teilweise aufbrauchen und den Rest auszahlen lassen. :confused: :confused:

Sasch

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Original geschrieben von Sasch

..., oder gibts im Zivi nochmal neuen Urlaub? Falls ich ihn nämlich nicht mitnehme würd ich ihn noch teilweise aufbrauchen und den Rest auszahlen lassen. :confused: :confused:

Sasch

Mein Bekannter macht auch Zivi, der hat noch Urlaub bekommen. Und bei der BW ist es auch so, Du kannst doch nicht die ganzen Monate durcharbeiten, außer Du willst es ;)

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Nun, eigentlich musst DU den Urlaub nehmen bevor Du eine neue Stelle anfängst. Dein neuer Arbeitgeber ist für Urlaub von Deinem alten Arbeitgeber doch nicht zuständig. Was kann der dafür das Du bei dem vorherigen den Urlaub nicht bekommen hast oder so. Also, entweder nehmen, oder mit dem Chef einigen und Auszahlen lassen.

Bine

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tach ihrs,

also 'mitnehmen' kann man in den zivildienst keinen urlaub. das baz (bundesamt für den zivildienst) stellt sich schon an, wenn jemand zusatzurlaub für seine hochzeit haben will.

außerdem ist das eine geldfrage, da man im urlaub ja mindestens das normale gehalt bekommt, also weniger arbeitsleistung bei selben kosten.

im zivildienst gibt's übrigens 22 tage urlaub (eventuel mehr, für nachtschichten oder 'harte' arbeit).

m.

ps. wenn noch jemand was zum zivildienst wissen will, ohne gleich beim bundesamt anzurufen, ich habe meinen zivi mit der zivildienstverwaltung verbracht ...

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... ich will hier ja nicht den "Spalter" spielen, aber ich habe eine andere Info ... oder einfach missverstanden?!? :confused:

... ich habe von meinem Ex-Ausbilder die Info, dass Jahresurlaub mit einem neuen AG "verrechnet" wird ... d.h. der bereits genommene Urlaub wird vom "neuen" Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG abgezogen ... übrig bleibt eben die Differenz.

Mmmmh ... sollte ich da etwa eine falsche Info bekommen haben?!? :confused: :D

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Vielleicht wollte Dich Dein Ex-Ausbilder auch nur vera..... oder Du hast ihn wirklich falsch verstanden!!

Du bekommst bei Deinem neuen Arbeitgeber den für das während der Einstellung laufende Jahr anteilig. Dsa ist aber unabhängig davon, wieviel Urlaub Du bei Deinem alten Arbeitgeber hattest bzw. genommen hattest. Abgesehen davon , dass der alte Arbeitgeber oft gar nicht weiß bzw. wissen soll, wo Du hinwechselst bzw. der neue Arbeitgeber auch gar nicht so genau wissen soll, wo Du her kommst. Und stelle Dir 'mal den Verwaltungsaufwand vor, wenn bei jedem Wechsel geprüft werden müsste, wieviel Urlaub Dir noch zusteht.

Und warum soll Dir Dein neuer Arbeitgeber den Urlaub geben, den Du bei Deinem alten nicht genommen hast. Stelle Dir vor, Du wechselst zum 1. Oktober - und hättest noch Deinen gesamten alten Urlaub. Dann müsste Dir Dein neuer AG 3/4 Deines Jahresurlaubes gewähren, obwohl Du in dieser Zeit gar nicht für ihn gearbeitet hast!

Ich glaube, Du siehst jetzt ein, dass diese Info eine "Ente" war!

GG

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... Danke, Tschi Tschi ... mmmh, ich sehe das ein ... mag aber kaum glauben, dass der mich so verar... hat ... abr gut zu wissen, dann bin ich Zukunft vorsichtiger, was Infos anbelangt und besorge mir - was ja eigentlich in jedem Fall guuut ist - immer noch Zusatz- bzw. "offizielle" Infos von der Personalabteilung, o.ä. ... DANKE.

Ist mir jetzt ein wenig peinlich ... :(

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...ihr habt beide recht!

...beispiel : urlaubsanspruch 36 tg/jahr, stellenwechsel zum 30.6./1.7. :

...fall1 : bis 30.6. im alten betrieb 10 tg urlaub genommen. folgt : alter ag muss 8 tage auszahlen; neuer ag gibt 18 tage.

...fall2 : bis 30.6. : 20 tage urlaub genommen; neuer ag gibt nurmehr 16 tage urlaub.

...wird natürlich verzwickter, wenn der jahresurlaub bei den verschiedenen ag's unterschiedlich lang ist.

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...kurzer hinweis : achte darauf dass du keinesfalls mehr urlaub in der ausbildungszeit nimmst, als auf die ausbildungszeit entfällt, da das urlaubsgeld vom jeweiligen grundgehalt berechnet wird. vorteilhaft ist es urlaub aus der ausbildungszeit in das darauffolgende arbeitsverhältnis "mitzunehmen". aber meist lassen das die betriebe nicht zu.

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Original geschrieben von BenNebbich

...fall2 : bis 30.6. : 20 tage urlaub genommen; neuer ag gibt nurmehr 16 tage urlaub.

Wie kommst Du denn da drauf????

Der neue Arbeitgeber weiß doch gar nicht, wieviel Urlaub Du genommen hattest! Aber der alte wird Dir zwei Urlaubstage vom Gehalt abziehen!

GG

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Original geschrieben von Gnomeline

... ich will hier ja nicht den "Spalter" spielen, aber ich habe eine andere Info ... oder einfach missverstanden?!? :confused:

... ich habe von meinem Ex-Ausbilder die Info, dass Jahresurlaub mit einem neuen AG "verrechnet" wird ... d.h. der bereits genommene Urlaub wird vom "neuen" Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG abgezogen ... übrig bleibt eben die Differenz.

Mmmmh ... sollte ich da etwa eine falsche Info bekommen haben?!? :confused: :D

So ganz falsch ist diese Aussage nicht ;)

Bundesurlaubsgesetz:

§ 3 Dauer des Urlaubs

(1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.

Das sind dann bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage...

§ 6 Ausschluß von Doppelansprüchen

(1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist.

(2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen.

Im Klartext heißt das: wechselst Du z. B. zum 1.7. zu einem Arbeitgeber, der den Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz gewährt, hättest Du dort noch 10 Tage Urlaubsanspruch. Hast Du aber von Deinem vorherigen Arbeitgeber bereits 12 Tage erhalten (also 2 mehr als der gesetzliche Anspruch für das erste Halbjahr war), bekommst Du beim neuen Arbeitgeber keine 10 sondern nur 8 Tage. :(

Andersrum funktioniert das ganze allerdings nicht, hat der alte Arbeitgeber zu wenig Urlaub gewährt, kannst Du den nicht vom neuen nachfordern. Allerdings muss der alte Arbeitgeber Dir den Urlaub gewähren bzw. nur wenn er aus dringenden betrieblichen Gründen oder der Beendigung des Arbeitsverhälnisses nicht genommen wird, auszahlen.

cu

lisa

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Original geschrieben von TschiTschi

Wie kommst Du denn da drauf????

Der neue Arbeitgeber weiß doch gar nicht, wieviel Urlaub Du genommen hattest! Aber der alte wird Dir zwei Urlaubstage vom Gehalt abziehen!

GG

Darf er aber im Normalfall nicht ;) ;) ;)

§ 5 Bundesurlaubsgesetz:

Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden.

Etwas anderes wäre es nur, wenn einzel- oder tarifvertraglich ein Rückforderungsanspruch geregelt wäre, allerdings bin ich mir da nicht so ganz sicher, ob so eine Regelung zuungunsten des Arbeitnehmers überhaupt zulässig wäre.... :(

cu

lisa

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