Saga Geschrieben 18. Juni 2002 Teilen Geschrieben 18. Juni 2002 Hallo zusammen, ich hab jetzt nicht extra die Suche benutzt weil ich in 10 Minuten auf Dienstreise muss und mir die Frage gerade beim Zähneputzen eingefallen ist. Also nicht schimpfen wenn's das Thema schonmal gab. Was passiert eigentlich mit dem Urlaub, den ich bei Ausbildungsende noch übrig habe? Nehme ich den mit zu meinem neuen Arbeitgeber oder kann ich mir den lediglich auszahlen lassen? Bin für kompetente Antworten wie immer dankbar! Bye, Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
mo Geschrieben 18. Juni 2002 Teilen Geschrieben 18. Juni 2002 Ich hätte da auch noch ne Frage zum Thema: Geht das sich den restlichen Urlaub auszahlen zu lassen, und wenn ja: - an was richtet sich die Höhe der Auszahlung - braucht man einen triftigen Grund warum man den Urlaub nicht nehmen kann und - geht das auch im öffentlichen Dienst?? gruss mo Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
McCaffrey Geschrieben 18. Juni 2002 Teilen Geschrieben 18. Juni 2002 Hi Saga, da du ja etwas knapp von der Zeit warst und es hier im Büro gerade noch nichts los ist hab ich mal die Suche für dich benutzt http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=17469&highlight=%2AUrlaub%2A (sogar schon mit Post von dir und hier: http://www.fachinformatiker-world.de/forums/showthread.php?s=&threadid=1120&highlight=%2AUrlaub%2A Dann wünsche ich noch einen heißen Arbeitstag :cool: mfg McCaffrey Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Sasch Geschrieben 19. Juni 2002 Teilen Geschrieben 19. Juni 2002 Hi, hab ein ähnliches Problem, ich mach nach der Ausbildung meinen Zivi und hab noch 11 Tage Urlaub, ein Kollege meinte ich würde diesen Urlaub mit in den Zivildienst übernehmen, oder gibts im Zivi nochmal neuen Urlaub? Falls ich ihn nämlich nicht mitnehme würd ich ihn noch teilweise aufbrauchen und den Rest auszahlen lassen. :confused: :confused: Sasch Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Raving Alien Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von Sasch ..., oder gibts im Zivi nochmal neuen Urlaub? Falls ich ihn nämlich nicht mitnehme würd ich ihn noch teilweise aufbrauchen und den Rest auszahlen lassen. :confused: :confused: Sasch Mein Bekannter macht auch Zivi, der hat noch Urlaub bekommen. Und bei der BW ist es auch so, Du kannst doch nicht die ganzen Monate durcharbeiten, außer Du willst es Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 21. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Original geschrieben von McCaffrey (sogar schon mit Post von dir Danke für's Suchen! Naja, wenigstens war das Posting nur zum Thema "Anteiliger Urlaub in der Ausbildung" und nicht zu der Frage was mit dem restlichen Urlaub passiert. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Nun, eigentlich musst DU den Urlaub nehmen bevor Du eine neue Stelle anfängst. Dein neuer Arbeitgeber ist für Urlaub von Deinem alten Arbeitgeber doch nicht zuständig. Was kann der dafür das Du bei dem vorherigen den Urlaub nicht bekommen hast oder so. Also, entweder nehmen, oder mit dem Chef einigen und Auszahlen lassen. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
remscheider Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 tach ihrs, also 'mitnehmen' kann man in den zivildienst keinen urlaub. das baz (bundesamt für den zivildienst) stellt sich schon an, wenn jemand zusatzurlaub für seine hochzeit haben will. außerdem ist das eine geldfrage, da man im urlaub ja mindestens das normale gehalt bekommt, also weniger arbeitsleistung bei selben kosten. im zivildienst gibt's übrigens 22 tage urlaub (eventuel mehr, für nachtschichten oder 'harte' arbeit). m. ps. wenn noch jemand was zum zivildienst wissen will, ohne gleich beim bundesamt anzurufen, ich habe meinen zivi mit der zivildienstverwaltung verbracht ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Du kannst ja auch nicht hergehen und zu Deinem neuen Arbeitgeber sagen: "Mein alter Arbeitgeber schuldet mir noch 1000 EUR, die hätte ich jetzt gerne von Euch!" Nein, Du musst Deinen Urlaub schon nehmen (dafür ist er ja auch da) oder zur Not auszahlen lassen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gnomeline Geschrieben 22. Juni 2002 Teilen Geschrieben 22. Juni 2002 ... ich will hier ja nicht den "Spalter" spielen, aber ich habe eine andere Info ... oder einfach missverstanden?!? :confused: ... ich habe von meinem Ex-Ausbilder die Info, dass Jahresurlaub mit einem neuen AG "verrechnet" wird ... d.h. der bereits genommene Urlaub wird vom "neuen" Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG abgezogen ... übrig bleibt eben die Differenz. Mmmmh ... sollte ich da etwa eine falsche Info bekommen haben?!? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 22. Juni 2002 Teilen Geschrieben 22. Juni 2002 Vielleicht wollte Dich Dein Ex-Ausbilder auch nur vera..... oder Du hast ihn wirklich falsch verstanden!! Du bekommst bei Deinem neuen Arbeitgeber den für das während der Einstellung laufende Jahr anteilig. Dsa ist aber unabhängig davon, wieviel Urlaub Du bei Deinem alten Arbeitgeber hattest bzw. genommen hattest. Abgesehen davon , dass der alte Arbeitgeber oft gar nicht weiß bzw. wissen soll, wo Du hinwechselst bzw. der neue Arbeitgeber auch gar nicht so genau wissen soll, wo Du her kommst. Und stelle Dir 'mal den Verwaltungsaufwand vor, wenn bei jedem Wechsel geprüft werden müsste, wieviel Urlaub Dir noch zusteht. Und warum soll Dir Dein neuer Arbeitgeber den Urlaub geben, den Du bei Deinem alten nicht genommen hast. Stelle Dir vor, Du wechselst zum 1. Oktober - und hättest noch Deinen gesamten alten Urlaub. Dann müsste Dir Dein neuer AG 3/4 Deines Jahresurlaubes gewähren, obwohl Du in dieser Zeit gar nicht für ihn gearbeitet hast! Ich glaube, Du siehst jetzt ein, dass diese Info eine "Ente" war! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gnomeline Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 ... Danke, Tschi Tschi ... mmmh, ich sehe das ein ... mag aber kaum glauben, dass der mich so verar... hat ... abr gut zu wissen, dann bin ich Zukunft vorsichtiger, was Infos anbelangt und besorge mir - was ja eigentlich in jedem Fall guuut ist - immer noch Zusatz- bzw. "offizielle" Infos von der Personalabteilung, o.ä. ... DANKE. Ist mir jetzt ein wenig peinlich ... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 ...ihr habt beide recht! ...beispiel : urlaubsanspruch 36 tg/jahr, stellenwechsel zum 30.6./1.7. : ...fall1 : bis 30.6. im alten betrieb 10 tg urlaub genommen. folgt : alter ag muss 8 tage auszahlen; neuer ag gibt 18 tage. ...fall2 : bis 30.6. : 20 tage urlaub genommen; neuer ag gibt nurmehr 16 tage urlaub. ...wird natürlich verzwickter, wenn der jahresurlaub bei den verschiedenen ag's unterschiedlich lang ist. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gnomeline Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 ... wenn ich endgültig den AG wechsele ... @Bennebbich so viel Urlaub möchte ich mal haben!!!! Bleibe nach Abschluss meiner Ausbildung ja erstmal in meinem Ausbildungsbetrieb ... aber für die Zukunft einfach guut zu wissen .... Gruss, Gnomeline Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 ...kurzer hinweis : achte darauf dass du keinesfalls mehr urlaub in der ausbildungszeit nimmst, als auf die ausbildungszeit entfällt, da das urlaubsgeld vom jeweiligen grundgehalt berechnet wird. vorteilhaft ist es urlaub aus der ausbildungszeit in das darauffolgende arbeitsverhältnis "mitzunehmen". aber meist lassen das die betriebe nicht zu. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...fall2 : bis 30.6. : 20 tage urlaub genommen; neuer ag gibt nurmehr 16 tage urlaub. Wie kommst Du denn da drauf???? Der neue Arbeitgeber weiß doch gar nicht, wieviel Urlaub Du genommen hattest! Aber der alte wird Dir zwei Urlaubstage vom Gehalt abziehen! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 23. Juni 2002 Teilen Geschrieben 23. Juni 2002 @ gg ....urlaubsbescheinigung Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gealany Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Soweit ich weiß, ist das Firmenabhängig. Jeder firma macht das anders. Die einen sagen, er verfällt, die einen zahlen aus, oder du musst den Urlaub nehmen. Den Urlaub nimmst du aber nie mit in einen anderen Betrieb. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 25. Juni 2002 Teilen Geschrieben 25. Juni 2002 Original geschrieben von Gnomeline ... ich will hier ja nicht den "Spalter" spielen, aber ich habe eine andere Info ... oder einfach missverstanden?!? :confused: ... ich habe von meinem Ex-Ausbilder die Info, dass Jahresurlaub mit einem neuen AG "verrechnet" wird ... d.h. der bereits genommene Urlaub wird vom "neuen" Jahresurlaubsanspruch beim neuen AG abgezogen ... übrig bleibt eben die Differenz. Mmmmh ... sollte ich da etwa eine falsche Info bekommen haben?!? :confused: So ganz falsch ist diese Aussage nicht Bundesurlaubsgesetz: § 3 Dauer des Urlaubs (1) Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage. Das sind dann bei einer 5-Tage-Woche also 20 Arbeitstage... § 6 Ausschluß von Doppelansprüchen (1) Der Anspruch auf Urlaub besteht nicht, soweit dem Arbeitnehmer für das laufende Kalenderjahr bereits von einem früheren Arbeitgeber Urlaub gewährt worden ist. (2) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über den im laufenden Kalenderjahr gewährten oder abgegoltenen Urlaub auszuhändigen. Im Klartext heißt das: wechselst Du z. B. zum 1.7. zu einem Arbeitgeber, der den Urlaub nach Bundesurlaubsgesetz gewährt, hättest Du dort noch 10 Tage Urlaubsanspruch. Hast Du aber von Deinem vorherigen Arbeitgeber bereits 12 Tage erhalten (also 2 mehr als der gesetzliche Anspruch für das erste Halbjahr war), bekommst Du beim neuen Arbeitgeber keine 10 sondern nur 8 Tage. Andersrum funktioniert das ganze allerdings nicht, hat der alte Arbeitgeber zu wenig Urlaub gewährt, kannst Du den nicht vom neuen nachfordern. Allerdings muss der alte Arbeitgeber Dir den Urlaub gewähren bzw. nur wenn er aus dringenden betrieblichen Gründen oder der Beendigung des Arbeitsverhälnisses nicht genommen wird, auszahlen. cu lisa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lisa Geschrieben 25. Juni 2002 Teilen Geschrieben 25. Juni 2002 Original geschrieben von TschiTschi Wie kommst Du denn da drauf???? Der neue Arbeitgeber weiß doch gar nicht, wieviel Urlaub Du genommen hattest! Aber der alte wird Dir zwei Urlaubstage vom Gehalt abziehen! GG Darf er aber im Normalfall nicht ;) § 5 Bundesurlaubsgesetz: Hat der Arbeitnehmer im Falle des Absatzes 1 Buchstabe c bereits Urlaub über den ihm zustehenden Umfang hinaus erhalten, so kann das dafür gezahlte Urlaubsentgelt nicht zurückgefordert werden. Etwas anderes wäre es nur, wenn einzel- oder tarifvertraglich ein Rückforderungsanspruch geregelt wäre, allerdings bin ich mir da nicht so ganz sicher, ob so eine Regelung zuungunsten des Arbeitnehmers überhaupt zulässig wäre.... cu lisa Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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