V-Again Geschrieben 18. Juni 2002 Teilen Geschrieben 18. Juni 2002 Der Zeitpunkt der Beendigung der Umschulungsmaßnahme (und damit die Bewilligung von Unterhaltsgeld) geht in den meisten Fällen nicht konform nicht mit dem Zeitpunkt der mündlichen Prüfung (Projektpräsentation) - und diese ist der eigentliche Endpunkt für die Zahlung des Unterhaltgeldes. Aus diesem Grund sollte man schon jetzt zum Arbeitsamt gehen und 1. Die Einladung zur mündlichen Prüfung mitbringen, damit die die Umschulungsmaßnahme verlängert wird - und 2. Den Antrag auf Anschlussunterhaltsgeldsgeld beantragen, und zwar ab dem 1. Tag nach der Projektpräsentation Man bekommt dann auch, i.d.R., einen Termin bei dem zuständigen Arbeitsberater, der Einem (wenn man Glück hat....smile) schon s o f o r t Vermittlungsvorschläge unterbreitet Liebe Grüße Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.