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Arbeitsschutzgesetz: Pausen


Woodstock

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Morgen!!!

Ich suche Gesetzestexte zum Arbeitschutz. Habe über eine Suchmaschine auch schon was gefunden, aber nicht so wirklich was. Hat jemand von Euch vielleicht etwas was er mir mailen kann, oder kann mir was dazu sagen? Es geht in dem aktuellen Fall darum das mein bester Freund im Kino arbeitet. Jeden Tag von 14 bis 23.30 Uhr, am Freitag und Samstag sogar bis um 3 Uhr nachts. Jetzt geht es darum das der Chef meint, ja, das wäre ja nicht alles Arbeitszeit. Wie viel darf er hier an Pause abziehen, und unter welcher Vorraussetzung?

Bine

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Ein Gesetzestext habe ich leider nicht für dich, aber vielleicht kann ich dir dennoch helfen.

Also es kommt drauf an was dein Freund die ganze Zeit über macht.

Wird z.B. ein Film gezeigt und das Kinopersonal hat in dieser Zeit NICHTS zu tun, sitzt also rum und beschäftigt sich selbst, dann darf diese Zeit als Bereitschaftszeit abgerechnet werden, ABER NICHT ALS PAUSE!

Wo jetzt genau der Unterschied ist, kann ich dir nicht sagen, aber wärend der Bereitschaftszeit wird natürlich weniger Geld gezahlt als wärend der normalen Zeit.

Was die Anwesenheitszeit von tägl. über 9 Std. angeht...wie alt ist denn dein Freund? Ist er noch unter 18 ist es verboten einen jugentlichen so lange arbeiten zu lassen, soviel ich weiss.

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Hallo Woodstock,

gibt es keine anderen Regelungen, greift hier das Arbeitszeitgesetz:

§ 4 Ruhepausen

Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen. Die Ruhepausen nach Satz 1 können in Zeitabschnitte von jeweils mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepause beschäftigt werden.

Hoffe, das hilft Dir weiter ...

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Nicht wirklich. Erstmal, er ist älter als achtzehn (wird Freitag 25). Und es geht mir ja nicht darum wieviel er mindestens Pause geben muss, sondern wieviel er in der Zeit höchstens abrechnen kann. Es ist so, das er vorführt. Er legt also die Filme ein, kontrolliert Ton etc.! Und wie ist das mit der Bereitschaft. Gilt das nicht für Zeit die man zu Hause ist und eventuell gerufen werden kann. Weil der Arbeitgeben einen doch nicht arbeiten kommen lassen kann, und dann sagen kann, so, im Moment ist nichts, warte hier mal zwanzig Minuten, dann kannst Du eventuell arbeiten, und nach zwanzig Minuten sagt er dann, nee, immer noch nicht, vielleicht in einer halben Stunden. Das kann doch nicht angehen. Der Arbeitgeber ist auch nicht an einen Tarifvertrag gebunden (sein Kommentar: 'Nö, in so etwas bin ich nicht Mitglied, geht bei mir auch ohne'). Ab wann muss er sich an Tarifverträge halten?

Bine

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Necro2K:

So, muss jetz auch mal was zu diesem Streitgespräch loslassen! Mag vielleicht nicht wirklich was bringen, aber bitte..... biiiiiiiiiiiiiittte schmeißt diesen mod raus, der hat ja echt einen anner klatsche! Ich weiß, das du das jetz wieder als persönlichen Angriff siehst... aber is mir egal, soll es auch sein! Deine Äußerungen hier sind nämlich unter aller Sau!

Häh? Was meinst Du? :confused:

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Woodstock:

Und es geht mir ja nicht darum wieviel er mindestens Pause geben muss, sondern wieviel er in der Zeit höchstens abrechnen kann.

So hab ichs auch verstanden, werd nochmal genauer gucken, aber die Zeiten, die als Pause gewährt werden müssen, sind eigentlich auch die Höchstzeiten, die abgezogen werden könnén. Dazu gabs aber mal ein Urteil, muss ich allerdings etwas suchen.

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><HR>Der Arbeitgeber ist auch nicht an einen Tarifvertrag gebunden (sein Kommentar: 'Nö, in so etwas bin ich nicht Mitglied, geht bei mir auch ohne'). Ab wann muss er sich an Tarifverträge halten?

Wenn er keinem Verband angeschlossen ist, muss er sich nur an die bestehenden Gesetze, eben Arbeitszeitgesetz, Arbeitsstättenverordnung usw. halten.

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-Wenn man Zuhause auf Abruf sitzt, ist das keine Arbeitszeit

-Wenn man auf Arbeit auf Abruf sitzt, ist das Bereitschaft und damit Arbeitszeit. Ob sich dadurch die Mindestpausen verkürzen, keine Ahnung. Aber es ist Arbeitszeit, keine Pausenzeit

-Die Mindestzeiten sind das Maximum, was abgezogen werden darf, es sei denn, es wird noch eine Extra-Pause genommen. Das ist dann zu der Zeit keine Bereitschaft, sondern echte Pause.

-Eine echte Pause erkennt man dann daran, dass man auch den Arbeitsplatz verlassen darf und nicht sofort, sondern erst nach der Pause wieder zur Verfügung steht.

Heißt: Wenn dein Freund keine Extra-Pausen einlegt, kann der Arbeitgeber nur die Mindestpausen von der Gesamtarbeitszeit abziehen. Egal, ob Bereitschaft oder nicht. Mehr als 45 Minuten dürfen es jedenfall nicht sein ( es sei denn: Extra-Pause)

cu

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Kannst Du das irgendwie belegen? Nicht das ich Dir nicht glaube, aber wenn es hart auf hart kommt, dann brauche ich das schriftlich. Wie ist das mit der Bereitschaftszeit. Ist sie vom Verdienst, sofern nicht anders geregelt, gleich wie die Arbeitszeit, und nur Rufbereitschaft wird geringer bezahlt?

Bine

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Hi Woodstock,

sorry, die Veröffentlichung des Urteil hatte auf sich warten lassen ... und enttäuscht auch in der Aussage, denn bei dem Verfahren um eine geforderte höhere Eingruppierung. Es ist daraus aber nicht klar ableitbar, wie Bereitschaftsdienst zu vergüten ist und wieviel Zeit abziehbar ist, nur, dass es um tatsächlich geleistete Zeit geht.

Nachfrage bei einem Arbeitgeber (Lichtspielhäuser in ganz Norddeutschland) vor Ort ergab, dass die immer die Zeit zahlen, die derjenige vor Ort zur Verfügung steht, abzüglich gesetzlicher Pausen (Arbeitszeitgesetz).

Mehr kann ich bisher nicht sagen, werd aber noch weiter suchen, weil mir etwas anderes im Hinterkopf war ...

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