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Ausbildungsplatzwechsel


Mr Pink

Empfohlene Beiträge

Hi Leute,

das Thema ist zwar schon ziemlich durchgekaut worden, aber ich habe trotzdem noch einige Frage bezüglich des Ausbildungsplatzwechsels.

Derzeit sieht es so aus, als würde es meine Firma nicht mehr lange machen und deswegen ziehe ich es in Betracht meine Ausbildungsstelle zu wechseln.

Was ich nun wissen möchte ist, wie ich das am besten angehe.

Diesem Forum habe ich bereits entnommen, daß man sich besser nicht auf die IHK verlässt und sich selber eine Stelle sucht.

Ruft man am besten bei diversen Firmen an oder bewirbt man sich schriftlich?Muß ich zum 1.9. wechseln oder ist das egal wann? Sind um diese Zeit nicht schon alle Stellen vergeben?

Sind die Firmen verpflichtet Wechsler anzunehmen?

Wäre dankbar, wenn ihr mir bald antworten könnt.

Tschausn!

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Original geschrieben von BenNebbich

...generalvorbehalt : bei wechsel zum gleichen oder ähnlichen ausbildungsberuf muss der gegenwärtige betrieb mitspielen.

Hi!

wieso muss da der Betrieb mitspielen? Ich denke, das muss von der IHK genehmigt werden, oder lieg ich da falsch?

Wenn der Betrieb das genehmigen müsste könnte er ja dem Azubi, der nicht zufrieden mit der Firma ist oder streit mit dem Chef hat einen Strich durch die Rechnung machen...

Gruss

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Das von wegen der Betrieb müsse mitspielen bei einem Wechsel ist Blödsinn.

Ich habe selbst gewechselt, auch weil ich persönlich mit dem Chef nen Problem hatte.

Dir kann niemand vorschreiben, ob Du wechseln darfst oder nicht. Du hättest mal meinen Chef sehen sollen als ich ihm sagte, dass mich nichts mehr in seiner Firma hält. Hätte er nicht meinen Auflösungsvertrag unterzeichnet, dann hätte ich ihm eine Kündigung aus wichtigem Grunde reingewürgt, in der dann solche Haarspaltereien wie (nicht pünktlich Gehalt gezahlt) drinnen gestanden hätten.

Allerdings wenn Dein Ausbildungsbetrieb Dich nicht gehen lassen willst und Du hast nichts gegen die in der Hand, dann könnte es evtl. Probleme geben. Denn Du hast mit dem Betrieb einen Vetrag und musst ihm einen Vertragsbruch nachweisen können, wenn Du Schadensersatzansprüche vermeiden willst. Näheres kannst Du im Berufsbildungsgesetz nachlesen.

Außerdem ist die IHK da normalerweise auch echt hilfsbereit.

Schöne Grüße

Ben

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