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Einstellungsuntersuchung


Jul

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Hallo zusammen,

nu hab ich nach viel hin und her endlich eine Zusage für einen Ausbildunsgplatz als FIAE bekommen *freu* *hüpf* :cool:

Dem ganzen steht nur noch eine betriebsärztliche Untersuchung im Wege, wobei ich aber nicht denk, daß es da Probleme gibt.

Meine Frage ist jetzt nur ... was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw.

War heut beim Hausarzt, und der gab mir die Werte einer Blutuntersuchung wegen eines kleinen Schilddrüsenproblems.

Vor längerer Zeit war ich auch beim Orthopäden in Behandlung, zwecks ganz leicht schiefem Kreuz. Muß ich so Sachen - Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule mein ich - auch mitnehmen? Interessiert das bei der Untersuchung?

Ja .. wär nett, wenn mir da jemand Tips geben könnte :)

Merci,

Jul

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Also ich habe meine Ausbildung vor drei Jahren begonnen - das heißt, ich bin demnächst fertig - und war nur zu einer Untersuchung beim Hausarzt. :)

Der mußte dann ein Gutachten für meine Firma ausstellen, dass für mich in diesem Beruf keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und so was...

Und dieses Gutachten, so denke ich, ist auch gesetzlich vorgeschrieben.

Aber ich bin nicht sicher, ob es unbedingt vom Betriebsarzt erstellt werden muß. :confused:

Wie schon gesagt, bei mir hat das der Hausarzt gemacht.

Gruß

rainbow

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Original geschrieben von Mart_simpson

Würde mich mal interessieren ob da gesetzlich was vorgeschrieben ist! Hat da jemand eine Ahnung?

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen.

bimei

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Original geschrieben von rainbow

Der mußte dann ein Gutachten für meine Firma ausstellen, dass für mich in diesem Beruf keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und so was...

Das war vermutlich die sogenannte Vorsorgeuntersuchung nach § 32, Abs 1 ff. JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz).

Diese besagt, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt ihrer Wahl auf Tauglichkeit für die angestrebte Tätigkeit untersucht werden müssen. Das Ergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden.

§ 32

Erstuntersuchung

(1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn

er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und

dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.

(Die Erstuntersuchung insgesamt ist in den §§ 32 bis 46 JArbSchG geregelt)

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Original geschrieben von bimei

Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen.

bimei

...diese vorschriften beziehen sich aber nicht untersuchungen vor aufnahme der ausbildung, oder?

...vor der ausbildung ist doch eigentlich nur die untersuchung nach jaschg (siehe lwp) relevant.

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Hatte ich auch... nicht, weil ich unter 18 war, sondern weil der Betrieb eins wollte...

Mein Hausarzt wusste dann zwar nicht so recht, was er in dieses Attest reinschreiben sollte, hat dann aber was auf die Beine gestellt, was sich wenigstens nicht so blöd angehört hat...

Und ne betriebsärztliche Untersuchung hatten wir hier auch schon... allerdings gings dabei nur um die Augen... von wegen Bildschirmarbeit...

Ich hatte meinen Linsenpass dabei, hab ihn aber nicht gebraucht...

Ich denke also, dass du das Zeug (Röntgenaufnahmen, Befunde, etc.) ruhig mitnehmen kannst... ob dus brauchst, ist ne andere Frage...

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Original geschrieben von BenNebbich

...diese vorschriften beziehen sich aber nicht untersuchungen vor aufnahme der ausbildung, oder?

...vor der ausbildung ist doch eigentlich nur die untersuchung nach jaschg (siehe lwp) relevant.

Die Erstuntersuchung nach JuArbSchG ist für Jugendliche unter 18 zwingend vorgeschrieben.

Allerdings kann ein Betrieb eine Untersuchung in seinen Gesundheistschutzmassnahmen festgeschrieben bekommen (haben). In so einem Fall ist ein Betriebsarzt einzustellen; und Arbeitnehmer müssen vor Antritt auf ihre Eignung hin untersucht werden. Das betrifft dann natürlich auch Auszubildende über 18 Jahre.

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Original geschrieben von Jul

Hallo zusammen,

nu hab ich nach viel hin und her endlich eine Zusage für einen Ausbildunsgplatz als FIAE bekommen *freu* *hüpf* :cool:

Dem ganzen steht nur noch eine betriebsärztliche Untersuchung im Wege, wobei ich aber nicht denk, daß es da Probleme gibt.

Meine Frage ist jetzt nur ... was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw.

War heut beim Hausarzt, und der gab mir die Werte einer Blutuntersuchung wegen eines kleinen Schilddrüsenproblems.

Vor längerer Zeit war ich auch beim Orthopäden in Behandlung, zwecks ganz leicht schiefem Kreuz. Muß ich so Sachen - Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule mein ich - auch mitnehmen? Interessiert das bei der Untersuchung?

Ja .. wär nett, wenn mir da jemand Tips geben könnte :)

Merci,

Jul

zieh einfach nur sportbekleidung an! lass mal die röntgenbilder zuhause! das schiefe kreuz, werden die auch ohne die bilder feststellen! im allgemeinen geht es nur darum, herauszufinden ob du für sitzende tätigkeiten geeignet bist! soll heißen, dass du warscheinlich den blutdruck gemessen bekommst usw.

mach dir mal wegen der untersuchung keinen kopf!

die werden dir schon nicht hinten rein schaun! :D

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Original geschrieben von Jul

was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw.

Selbst das musst du nicht unbedingt, da der Betriebsarzt mit deiner Einverständis befugt ist, die entsprechenden Auskünfte / Atteste / Ergebnisse bei deinem Hausarzt anzufordern.

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Also ich musste erstens hin wg. JArbSchG. Allerdings hätte ich diese Untersuchung auch vom Hausarzt hätte machen lassen können, zum Betriebsarzt hätte ich trotzdem gemusst.

Wie das rechtlich Aussieht weiss ich nicht, allerdings hat der Arzt auch einer gewissen Schweigepflicht. Ist aber halb so wild, zumindest weiss ich nu das ich kerngesund bin :)

Grüße,

HD

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OK, danke erstmal :)

Hm, ich denk, die Telekom ist groß genug, daß die sowas standardmäßig machen *g* und ich bin auch über 18 ...

Und Schweigepflicht hat der Arzt ja sowieso, denk ich? Soweit ich weiß, darf der ja nur mitteilen, ob was gegen die Einstellung spricht, aber nicht, was, oder?

Dann werd ich das mit den Röntgenbildern mal sein lassen, wenn die sie brauchen, werden sie sie wohl schon anfordern. Ist eh schon ein paar Jahre her.

die werden dir schon nicht hinten rein schaun!

Beruhigend :D

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Hehe, ich war auch beim ärztlichen Dienst der Telekom, fange im September bei der DTAG an, ist wirklich standart bei denen.

Ist also alles halb so Wild.

-- Edit --

Nein, dir wird nicht hintenreingeschaut ;)

Dir wird z.B. die Wirbelsäule abgetatstet und Reflexe getestet,

Hörtest, Augentest, Urinprobe, Blut, etc. pp.

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