Jul Geschrieben 19. Juni 2002 Teilen Geschrieben 19. Juni 2002 Hallo zusammen, nu hab ich nach viel hin und her endlich eine Zusage für einen Ausbildunsgplatz als FIAE bekommen *freu* *hüpf* :cool: Dem ganzen steht nur noch eine betriebsärztliche Untersuchung im Wege, wobei ich aber nicht denk, daß es da Probleme gibt. Meine Frage ist jetzt nur ... was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw. War heut beim Hausarzt, und der gab mir die Werte einer Blutuntersuchung wegen eines kleinen Schilddrüsenproblems. Vor längerer Zeit war ich auch beim Orthopäden in Behandlung, zwecks ganz leicht schiefem Kreuz. Muß ich so Sachen - Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule mein ich - auch mitnehmen? Interessiert das bei der Untersuchung? Ja .. wär nett, wenn mir da jemand Tips geben könnte Merci, Jul Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 19. Juni 2002 Teilen Geschrieben 19. Juni 2002 Hallo, also zu meiner Untersuchung - (letzen November) allerdings IT SK spielt aber hier keine Rolle - habe ich nur Brillenpass mitgenommen, mehr nicht. Aber nehm ruhig was mit, schaden kann es nicht. Grüße, HD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mart_simpson Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Eine betriebsärztliche Untersuchung? Ist das normal? Also ich hab mein Ausbildungsplatz bei einer Krankenkasse, aber ne Untersuchung? Die haben keine Anstalten gemacht. Würde mich mal interessieren ob da gesetzlich was vorgeschrieben ist! Hat da jemand eine Ahnung? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rainbow Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Also ich habe meine Ausbildung vor drei Jahren begonnen - das heißt, ich bin demnächst fertig - und war nur zu einer Untersuchung beim Hausarzt. Der mußte dann ein Gutachten für meine Firma ausstellen, dass für mich in diesem Beruf keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und so was... Und dieses Gutachten, so denke ich, ist auch gesetzlich vorgeschrieben. Aber ich bin nicht sicher, ob es unbedingt vom Betriebsarzt erstellt werden muß. :confused: Wie schon gesagt, bei mir hat das der Hausarzt gemacht. Gruß rainbow Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Mart_simpson Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Beim Hausarzt war ich allerdings auch, aber mehr oder weniger routinemäßig. Und ich glaube nicht, dass es meinen Betrieb so sonderlich interessiert hat. Kann ich aber auch nicht genau sagen, als Krankenkasse hat man ja Einsicht in die Versicherten-Unterlagen beim Arzt! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von Mart_simpson Würde mich mal interessieren ob da gesetzlich was vorgeschrieben ist! Hat da jemand eine Ahnung? Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von rainbow Der mußte dann ein Gutachten für meine Firma ausstellen, dass für mich in diesem Beruf keine gesundheitlichen Bedenken vorliegen und so was... Das war vermutlich die sogenannte Vorsorgeuntersuchung nach § 32, Abs 1 ff. JArbSchG (Jugendarbeitsschutzgesetz). Diese besagt, dass Jugendliche unter 18 Jahren bei Eintritt in das Berufsleben von einem Arzt ihrer Wahl auf Tauglichkeit für die angestrebte Tätigkeit untersucht werden müssen. Das Ergebnis muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. § 32 Erstuntersuchung (1) Ein Jugendlicher, der in das Berufsleben eintritt, darf nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten vierzehn Monate von einem Arzt untersucht worden ist (Erstuntersuchung) und dem Arbeitgeber eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt. (Die Erstuntersuchung insgesamt ist in den §§ 32 bis 46 JArbSchG geregelt) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von bimei Gesetzlich vorgeschrieben ist ein betriebsärztlicher Dienst oder Einstellung eines Betriebsarztes im Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), ab einer bestimmten Betriebsgrösse, die Gesundheitsschutzmassnahmen im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Arten der Untersuchungen richten sich nach den Unfallverhütungsvorschriften (z. B. VGB 100), die wiederum von den Unfallversicherungsträgern, also BGen, überwacht werden sollen. bimei ...diese vorschriften beziehen sich aber nicht untersuchungen vor aufnahme der ausbildung, oder? ...vor der ausbildung ist doch eigentlich nur die untersuchung nach jaschg (siehe lwp) relevant. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
DonMaro Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Hatte ich auch... nicht, weil ich unter 18 war, sondern weil der Betrieb eins wollte... Mein Hausarzt wusste dann zwar nicht so recht, was er in dieses Attest reinschreiben sollte, hat dann aber was auf die Beine gestellt, was sich wenigstens nicht so blöd angehört hat... Und ne betriebsärztliche Untersuchung hatten wir hier auch schon... allerdings gings dabei nur um die Augen... von wegen Bildschirmarbeit... Ich hatte meinen Linsenpass dabei, hab ihn aber nicht gebraucht... Ich denke also, dass du das Zeug (Röntgenaufnahmen, Befunde, etc.) ruhig mitnehmen kannst... ob dus brauchst, ist ne andere Frage... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von BenNebbich ...diese vorschriften beziehen sich aber nicht untersuchungen vor aufnahme der ausbildung, oder? ...vor der ausbildung ist doch eigentlich nur die untersuchung nach jaschg (siehe lwp) relevant. Die Erstuntersuchung nach JuArbSchG ist für Jugendliche unter 18 zwingend vorgeschrieben. Allerdings kann ein Betrieb eine Untersuchung in seinen Gesundheistschutzmassnahmen festgeschrieben bekommen (haben). In so einem Fall ist ein Betriebsarzt einzustellen; und Arbeitnehmer müssen vor Antritt auf ihre Eignung hin untersucht werden. Das betrifft dann natürlich auch Auszubildende über 18 Jahre. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gottesgeschenk Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von Jul Hallo zusammen, nu hab ich nach viel hin und her endlich eine Zusage für einen Ausbildunsgplatz als FIAE bekommen *freu* *hüpf* :cool: Dem ganzen steht nur noch eine betriebsärztliche Untersuchung im Wege, wobei ich aber nicht denk, daß es da Probleme gibt. Meine Frage ist jetzt nur ... was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw. War heut beim Hausarzt, und der gab mir die Werte einer Blutuntersuchung wegen eines kleinen Schilddrüsenproblems. Vor längerer Zeit war ich auch beim Orthopäden in Behandlung, zwecks ganz leicht schiefem Kreuz. Muß ich so Sachen - Röntgenaufnahmen der Wirbelsäule mein ich - auch mitnehmen? Interessiert das bei der Untersuchung? Ja .. wär nett, wenn mir da jemand Tips geben könnte Merci, Jul zieh einfach nur sportbekleidung an! lass mal die röntgenbilder zuhause! das schiefe kreuz, werden die auch ohne die bilder feststellen! im allgemeinen geht es nur darum, herauszufinden ob du für sitzende tätigkeiten geeignet bist! soll heißen, dass du warscheinlich den blutdruck gemessen bekommst usw. mach dir mal wegen der untersuchung keinen kopf! die werden dir schon nicht hinten rein schaun! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von Jul was soll ich da alles mitbringen? Im Anschreiben stehen so Sachen wie Laborwerte, EKG usw. Selbst das musst du nicht unbedingt, da der Betriebsarzt mit deiner Einverständis befugt ist, die entsprechenden Auskünfte / Atteste / Ergebnisse bei deinem Hausarzt anzufordern. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Also ich musste erstens hin wg. JArbSchG. Allerdings hätte ich diese Untersuchung auch vom Hausarzt hätte machen lassen können, zum Betriebsarzt hätte ich trotzdem gemusst. Wie das rechtlich Aussieht weiss ich nicht, allerdings hat der Arzt auch einer gewissen Schweigepflicht. Ist aber halb so wild, zumindest weiss ich nu das ich kerngesund bin Grüße, HD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jul Geschrieben 20. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 OK, danke erstmal Hm, ich denk, die Telekom ist groß genug, daß die sowas standardmäßig machen *g* und ich bin auch über 18 ... Und Schweigepflicht hat der Arzt ja sowieso, denk ich? Soweit ich weiß, darf der ja nur mitteilen, ob was gegen die Einstellung spricht, aber nicht, was, oder? Dann werd ich das mit den Röntgenbildern mal sein lassen, wenn die sie brauchen, werden sie sie wohl schon anfordern. Ist eh schon ein paar Jahre her. die werden dir schon nicht hinten rein schaun! Beruhigend Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Hehe, ich war auch beim ärztlichen Dienst der Telekom, fange im September bei der DTAG an, ist wirklich standart bei denen. Ist also alles halb so Wild. -- Edit -- Nein, dir wird nicht hintenreingeschaut Dir wird z.B. die Wirbelsäule abgetatstet und Reflexe getestet, Hörtest, Augentest, Urinprobe, Blut, etc. pp. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
fk_as_Rattenstaedter Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 laboruntersuchungen deines blutes dürfen nicht älter als 7 tage sein! für solche untersuchungen sind sie generell nicht notwendig, da du schreibtischtäter wirst. blutuntersuchungen werden nur im produzierenden gewerbe gemacht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Die DTAG macht trotzdem Blutuntersuchung, bei mir auch (ITSK). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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