killme Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Hallo, ich habe heute einen Wisch auf den Tisch geknallt gekriegt in dem steht dass ich ab sofort nach der Schule wieder ins Büro kommen soll. Meine Frage ist das zulässig bzw. rechtlich ok? Ich habe eigentlich keine Lust nach der Schule in den Betrieb zu kommen! Auch denke ich, dass mein 2 Wochen Block so gedacht ist dass man genug Zeit fürs lernen und Schularbeiten machen hat. Ich habe immer in 2 Wochen Blocks Schule, meine Azubi-Kollegen haben aber jede Woche 1 oder 2 Tage Schule. Bitte sagt mir ob ich wirklich täglich nach der Schule ins Geschäft kommen muss!!!! PLZ!!! greetingz killme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Also meines Wissens musst Du nach der Schule nicht mehr in den Betrieb. Eine Schulstunde entspricht einer Arbeitsstunde! Rechne das mal die Woche auf! Wenn Du 8 Std. Schule am Tag hast musst Du auf keinen Fall mehr in die Schule. Wenn Du aber nur 6 Stunden hast könnte es möglich sein, glaube aber nicht. Ich such mal was im Gesetz! Das habe ich gefunden ist zwar noch nicht der Hit, aber suche weiter: Aus dem Berufsausbildungsgesetz! (6) Wenn an ganzjährig und saisonmäßigen Berufsschulen einzelne Unterrichtsstunden an einem Schultag entfallen oder wenn an lehrgangsmäßigen Berufsschulen während des Lehrganges der Unterricht an bis zu zwei aneinanderfolgenden Werktagen entfällt und es in jedem dieser Fälle wegen des Verhältnisses zwischen der im Betrieb zu verbringenden Zeit und der Wegzeit nicht zumutbar ist, daß der Lehrling wärend dieser unterrichtsfreien Zeit den Betrieb aufsucht, hat der Lehrberechtigte dem Lehrling diese Zeit unter Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung frei zu geben. Gruß, Christian Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Ist (leider) rechtlich vollkommen ok, sofern Du volljährig bist. Allerdings gab es hierzu im März ein Urteil vom BAG. Alles zu diesem Urteil kannst Du hier (Thema: Freistellung für Berufsschulunterricht, Pausen und Wegzeiten) nachlesen. Gruß, Uncle Reaper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von Containy Das habe ich gefunden ist zwar noch nicht der Hit, aber suche weiter: Hör besser mit der Suche auf... ist verschwendete Zeit. Der entsprechende Paragraph wurde aus dem BBiG ersatzlos gestrichen. Deswegen ja auch die Klage (siehe oben). Gruß, Uncle Reaper Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 @UncleReaper, man lernt immer wieder Neues! :eek: Gruß Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Original geschrieben von killme Bitte sagt mir ob ich wirklich täglich nach der Schule ins Geschäft kommen muss!!!! PLZ!!! § 7. Der Ausbildende hat den Auszubildenden für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind Ich gehe mal davon aus, dass du volljährig bist. Das bedeutet, dass du für die Zeit des Unterrichtes freigestellt bist, nicht aber danach. Berechnet wird Schulzeit, und zwar auf die minute genau. Die Pausen werden mit deiner täglichen Pause verrechnet, und das bedeutet, dass nach 6 Stunden Schule noch ein Defizit zur normalen täglichen Arbeitszeit besteht, das der Arbeitgeber einfordern kann. Auch Blockunterricht ändert nichts daran. Auszug aus der von Reaper verlinkten Seite : Eine Anrechnung von Berufsschulzeiten auf die Ausbildungszeit mit einem festgeschriebenen Zeitumfang, wie es zum Beispiel das Gesetz für jugendliche Auszubildende anordnet, ist künftig nur zulässig, wenn einzelvertragliche oder tarifvertragliche Regelungen (wie zum Beispiel im bayerischen Friseurhandwerk) eine Anrechnung vorschreiben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Chipie Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 Bei uns ist das so geregelt das wir nicht in die Firma kommen müssen, sondern schreiben einfach ins Berichtsheft das wir berichtsfheft geschrieben haben oder hausaufgaben und füllen so die 8 Stunden auf.. Schlag das doch mal deinem Ausbilder vor.. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
killme Geschrieben 20. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 bisher war das auch so...... bisher..... Wo bleibt dann der Sinn vom Blockunterricht???? Warum gehe ich 2 Wochen am Stück in die Schule??? Dann könnte ich doch auch vormittags in die Schule und immer nachmittags arbeiten..... Was ist das nur für eine Welt??? Ich fange an meine Ausbildung zu hassen. Da ist 2 Jahre lang alles cool und wie man sich seine Ausbildung wünscht und dann sowas..... *grrrr* ich weiß schon dass es wegen dem Wisch nochmal ordentlich ärger gibt (spätestens wenn die anderen AZUBIS wieder im Hause sind....) Wenn euch noch irgendein Schlupfwinkel einfällt teilt mir diesen bitte mit... (es könnte meine Arbeitsmoral retten) :-) greetingz killme PS: Ja ich bin 18 wenn auch erst seit kurzem aber diese Regelung ist bei uns im Betrieb neu (life suxx) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 20. Juni 2002 Teilen Geschrieben 20. Juni 2002 ...wieso ist der sinn von blockunterricht, dass du zusätzliche freizeit bekommst? ...ansonsten, hast du recht es tut schon weh wenn einem ein privileg gestrichen wird. ...ich würd nochmal in verhandlungen treten, ob berichtsheft schreiben in dieser zeit kein angebot für den betrieb ist. ..betriebsrat/jav fragen? aber rechtlich (siehe oben) geht wahrscheinlich nichts. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
killme Geschrieben 21. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 ich meine mit dem Blockunterricht ist doch wohl bezweckt, dass man genug Zeit zum lernen und arbeiten hat. Dass so die ganze Energie in diesen 2 Wochen in die Schule geht. Wenn man allerdings nach der Schule noch bis um 5 Uhr im Betrieb ist und man kommt total ausgelaugt nach Hause dann braucht sich mein Lehrherr ja nicht wundern dass mein Notendurchschnitt fällt und ich öfter fehle, etc. by killme Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Das eine hat mit dem anderen doch nichts zu tun. In Deinem Vertrag stehen so und so viel WOchenstunden als Arbeitszeit (oder tägliche). Und Da kann Dich der Arbeitgeber zwingen nach der Schule nochmal zu kommen. Anders sieht es aus bei Minderjährigen. Wenn die an einem Tag mehr als 5 Stunden Unterricht haben, dann darf der Arbeitgeber sie danach nicht mehr beschäftigen. Das heißt aber auch nicht das die Stunden dann einfach wegfallen. Die sind dann zu einem anderen Zeitpunkt nachzuholen. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
rainbow Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Also ich würde sagen, dass es auch darauf ankommt, wo deine Berufsschule ist. Wir hatten zum Beispiel auch Blockunterricht. Die Berufsschule lag aber ca. 50 km (eine Strecke) vom Ausbildungsbetrieb entfernt. Folglich gab es bei uns Azubis, die im Lehrhotel gewohnt haben. Und von denen kann man wohl schlecht erwarten, dass sie nach der Schule noch zur Arbeit gehen. Somit mussten auch die nicht mehr arbeiten, die jeden Tag nach hause gefahren sind. Das zählt natürlich nicht, wenn deine Berufsschule im gleichen Ort wie dein Ausbildungsbetrieb ist... Gruß rainbow Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Der Weg von der Schule zum Betrieb wird zur Arbeitszeit addiert, also so: restliche Arbeitszeit = Arbeitszeit - (Schulzeit + Weg von der Schule zum Betrieb) Da darf man dann aber natprlich nicht noch zwischendurch was essen gehen. Das zählt dann nicht! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 @Woodstock Nach Deiner Formel her müsste mann aber dann echt lange arbeiten. Du meinst doch: restliche Arbeit = Normalarbeitszeit - Schulzeit - Weg zur Arbeit oder? Gruß Containy Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Ok, gebe ich zu, hab ich schon geändert! Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Original geschrieben von killme Wenn man allerdings nach der Schule noch bis um 5 Uhr im Betrieb ist und man kommt total ausgelaugt nach Hause dann braucht sich mein Lehrherr ja nicht wundern dass mein Notendurchschnitt fällt und ich öfter fehle, etc. Ähm, Du übertreibst die Auswirkungen aber doch etwas ... da kommen dann schnell Zweifel auf, ob Du Dich für die richtige Ausbildung/Beruf entschieden hast. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 @Woodstock & Containy Be all eurer Rechnerei habt ihr es vielleicht vergessen oder wisst es nicht : Der Anfahrtsweg zur Berufsschule ist ebenfalls Arbeitszeit. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Containy Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Okay, okay, dann ist: Restarbeitszeit = Arbeitszeit - Weg zur Arbeit - Weg zur Schule - Schulzeit Nochwas!!! ABER: Der Weg zur Arbeit ist doch auch keine Arbeitszeit?? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Original geschrieben von Containy ABER: Der Weg zur Arbeit ist doch auch keine Arbeitszeit?? Zunächst einmal : Du arbeitest nicht, du wirst ausgebildet. An- und Abfahrt sind Arbeitszeit. Und auch in einem normalen Arbeitsverhältnis sollte das so sein; ob das beachtet wird, ist eine andere Frage. Wer sich mit Statistiken auskennt, kann vielleicht bestätigen, dass das Arbeitsrecht der Gesetzesteil ist, gegen den die meisten Verstöße begangen werden. Aber weißt du, mein Vater beispielsweise ist Monteur und braucht manchmal 2 oder mehr Stunden, um von Zuhause zu einer Baustelle zu gelangen. Diese beiden Stunden werden ihm als Arbeitszeit angerechnet, und auch der Kunde bezahlt dafür. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JeanLucPicard Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Also ich weiss ja nicht wie es bei Dir gewertet wurde, aber bei mir hat man das während der Ausbildung durchaus auch als Arbeit bezeichnet. Wäre ja auch schlimm wenn es kein Arbeiten wäre. Ansonsten wird bei mir nicht der Weg von zu Hause mit S-Bahn oder weiss ich was zur Arbeit nicht als Arbeitszeit gesehen. Andersrum auch nicht. Arbeitszeit ist die Zeit, wo ich auf Arbeit bin und arbeite. Wenn ich mal zum Seminar fahre usw. dann ist das alles Arbeitszeit, die Zeit im Flieger, im Seminar usw usw. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Original geschrieben von JeanLucPicard Wäre ja auch schlimm wenn es kein Arbeiten wäre. Von der rechtlichen Seite betrachtet ist dem aber nunmal so. Dass du oder ich das als Arbeit bezeichnen, spielt da keine Rolle. Ansonsten wird bei mir nicht der Weg von zu Hause mit S-Bahn oder weiss ich was zur Arbeit nicht als Arbeitszeit gesehen. Andersrum auch nicht. Arbeitszeit ist die Zeit, wo ich auf Arbeit bin und arbeite. Wenn ich mal zum Seminar fahre usw. dann ist das alles Arbeitszeit, die Zeit im Flieger, im Seminar usw usw. Das ist vermutlich bei den allermeisten Arbeitnehmern so. Selbst ich bekomme die Anfahrtszeit gesondert angerechnet. Ca. 20 Minuten meiner regulären Arbeitszeit verbringe ich noch im Bus; zusätzlich bekomme ich eine finanzielle Aufwandsentschädigung für Fahrten zur Arbeit & Berufsschule. Ich hätte auch darauf bestehen können, dass mir die Fahrtzeiten angerechnet werden - aber das Leben ist teuer und ein paar Euro mehr in der Tasche sind mir da natürlich lieber. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Also das der Weg zur Arbeit, und wieder nach Hause auch Arbeitszeit ist habe ich noch nie gehört. Wohl aber der Weg zwischen Schule und Betrieb, weil eben nicht zwei Mal Weg aufgelastet werden kann! Hast Du für die Sache mit dem Weg zu Arbeit eine Gesetzesstelle die das hinterlegt? Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Original geschrieben von Woodstock Hast Du für die Sache mit dem Weg zu Arbeit eine Gesetzesstelle die das hinterlegt? Was den Weg zur Berufsschule betrifft : Auch Berufsschulunterricht ist , Arbeitszeit – Die Zeit, in der Auszubildende in der Berufsschule sind, muss vom Arbeitgeber, voll auf die wöchentlich zu leistende Arbeitszeit im Betrieb angerechnet werden ‑ einschließlich der Berufsschulpausen und der An‑ und Abfahrten (Bundesarbeitsgericht, 5 AZR 413/99). Ein entsprechendes Urteil zum Thema "An- und Abfahrt = Arbeitszeit" habe ich im Moment nicht parat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JeanLucPicard Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Beachte das Gesetz und du wirst in Städten wie Berlin, wo du manchmal mit dem Auto 1 Stunde für einen Kilometer (oder 3 wenn Bush da ist) brauchst, deine gesamte Arbeitszeit für An- und Abfahrt berechnen können. Das eine Beteiligung an den fahrtkosten besteht ist normal und ok. Aber der Weg zur und von der Arbeit als Arbeitszeit. Mein Gott wäre das schön. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 21. Juni 2002 Teilen Geschrieben 21. Juni 2002 Picard, Der Gesetzgeber definiert normalerweise einen Grundsatz und listet dann sämtliche Ausnahmen auf. Soweit ich mich zurückerinnere, war das, was ich darüber gelesen habe, nur ein Urteil, und kein Gesetz. Vielleicht auch eine Tarifvereinbarung; ich weiß es momentan wirklich nicht. Ich weiß aber, dass es solche Vereinbarungen gibt, insbesondere im Außen- und Kundendienst, da hier An- und Abfahrten dem Kunden oft angerechnet werden, und zwar auch dann, wenn der Außendienstmitarbeiter von zuhause aus startet und anschließend wieder zurück nach Hause fährt. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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