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Geschrieben

Hallo ...

ich habe ja nun bestanden und diesen "Facharbeiterbrief" bekommen - oder wie immer man das nennt, habe mir das nämlich anders vorgestellt - und war einfach erstaunt, dass dort zwar die Gesamtnoten der zwei Prüfungsteile aufgeführt sind, aber eben keine Gesamtnote für die bestande AP ?!? :confused:

Also, ich bin des Rechnens mächtig ;) ... allerdings werde ich doch gerade dieses Dokument für zukünftige Bewerbungen nutzen ... abgesehen davon, musste ich dann zunächst meinem Betrieb vorrechnen, was ich nun für eine Gesamtnote habe ... in meinem Fall hätte ich es besonders gut gefunden, da ich Teil A : sehr gut und Teil B : ausreichend habe ... das aber ganz knapp gerade noch eine ZWEI :D ergeben hat (mit knapp über 81 %) ... und das würde einfach besser aussehen, wenn ich nicht noch darauf hinweisen müsste ...

Ist das denn bundeseinheitlich so üblich? :confused:

Geschrieben
Original geschrieben von Gnomeline

Ist das denn bundeseinheitlich so üblich? :confused:

Nein, ist unterschiedlich. Bei uns z. B. steht/stand noch darunter Frau/Herr x hat mit der Gesamtnote x (oder "mit Auszeichnung" bei einer 1) bestanden.

Gruss

bimei

Geschrieben

@bimei

Mmmh, habe ich denn eine Chance, ein - weiss nicht, wie ich das nennen soll?!? - Zusatz-Dokument (eben ein offizielles!!!! ) zu bekommen, um mir weitere Erklärungen bei meinem jetzigen bzw. zukünftigen Arbeitgebern zu ersparen?!? Vielleicht bei meiner zuständigen Handelskammer Hamburg?!? :confused:

Geschrieben
Original geschrieben von Gnomeline

Mmmh, habe ich denn eine Chance, ein - weiss nicht, wie ich das nennen soll?!? - Zusatz-Dokument (eben ein offizielles!!!! ) zu bekommen, um mir weitere Erklärungen bei meinem jetzigen bzw. zukünftigen Arbeitgebern zu ersparen?!? Vielleicht bei meiner zuständigen Handelskammer Hamburg?!? :confused:

Frag doch einfach mal freundlich bei Deiner IHK nach, ob sie Dir soetwas ausstellen.

bimei

Geschrieben

...das ist unwahrscheinlich.

...immerhin kennen die arbeitgeber in deinem kammerbereich ja die gepflogenheiten der kammer.

...wenn du dich ausserhalb bewirbst ist es natürlich nicht so toll.

...vielleicht schreibst du in deinen lebenslauf :

"am blabla ausbildung zur fachinformatikerin/... mit der note gut bestanden.

...dann hättest du es erwähnt, nicht ganz schlimm aufdringlich, aber immerhin

Geschrieben
Original geschrieben von Gnomeline

...., dass dort zwar die Gesamtnoten der zwei Prüfungsteile aufgeführt sind, aber eben keine Gesamtnote für die bestande AP

Auf telefonische Nachfrage bei der örtlichen IHK hat man mir gesagt, die Bescheinigungen werden auch hier so ausgestellt, einen "Gesamtnotensatz" gibt es nur bei Bestehen mit Auszeichnung.

Eine zusätzliche Bescheinigung wird nicht ausgestellt.

Ben's Vorschlag für ein Bewerbungsschreiben hört sich aber doch ganz okay an und ich würde auch erstmal Vetrauen in das Lesen von Zeugnissen bei Arbeitgebern haben. ;)

bimei

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