Jigga99 Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Hallo zusammen, ich bin in einer Ausbildung zum FI / SI aber mein Betrieb ist das letzte! Ich bin momentan so weit das ich absolut kein Bock mehr hab! Ich würde gerne mein Ausbildungsvertrag zu einem Praktikumsvertrag umschreiben lassen! Wer weiß wie das abläuft und wer kann mir da weiter helfen! Gruß und Danke Jigga99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 ...du kannst kündigen wegen aufgabe der ausbildung (schriftlich, frist 2 wochen(?)) ...ob eine uni, ein umschulungsträger, oder irgendein betrieb die abgebrochene ausbildung als praktikum anerkennt, hängt von der uni, usw. ab. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Woodstock Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Aber wenn Du die Ausbildung kündigst, dann darfst Du nicht mehr in dem Bruf eine Ausbildung anfangen. Es sei denn Du kündigst mit gutem Grund. Dann hast Du auch keine Kündigungsfrist. Bine Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Original geschrieben von Woodstock Aber wenn Du die Ausbildung kündigst, dann darfst Du nicht mehr in dem Bruf eine Ausbildung anfangen. Es sei denn Du kündigst mit gutem Grund. Dann hast Du auch keine Kündigungsfrist. Bine Du meinst, aus wichtigen Grund. Ist jetzt auch egal; Jigga99, wenn du deine Ausbildung in diesem Betrieb abbrechen willst, kannst du das tun. Der wichtige Grund wäre in deinem Fall dann Vernachlässigung oder Nichtbeachtung der Ausbilderpflichten seitens des Betriebes. Nachweisen kannst du das durch die Einträge in deinem Berichtsheft. Kannst du das nicht, bleibt dir nur eine Kündigung wg. Berufsaufgabe; wie Ben & Woodstock es schon sagten. @Ben In den Bundesländern NRW, Niedersachsen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Rheinland-Pfalz werden abgebrochene Ausbildungen als Praktika anerkannt, wenn es sich um einen staatlich anerkannten Ausbildungsberuf handelt und die Ausbildung mindestens ein Jahr gedauert hat. Das würde beispielsweise reichen, wenn man Klasse 12, gymnasiale Oberstufe, abgeschlossen hat, um das Fachabitur zu erhalten. Bei Abschluss Klasse 11 müsste noch ein weiteres Praktikum über ein Jahr gemacht werden, um das Fachabitur zu bekommen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jigga99 Geschrieben 24. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Also verstehe ich das richtig: Ich hab die zwölfte aber auf der Höheren Handelsschule. meine Ausbildung dauert nun ca 1,5 jahre. Wenn ich sie jetzt abbreche hab ich die FHSR? Ich komme aus NRW! Jigga99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Original geschrieben von Jigga99 Also verstehe ich das richtig: Ich hab die zwölfte aber auf der Höheren Handelsschule. meine Ausbildung dauert nun ca 1,5 jahre. Wenn ich sie jetzt abbreche hab ich die FHSR? Ich komme aus NRW! Ganz genau. Du hast damit die Fachhochschulreife. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Jigga99 Geschrieben 24. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Wenn das so ist? Was muß ich tun! einfach kündigen? Habe ich das dann auch schriftlich? Jigga99 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Original geschrieben von Jigga99 Wenn das so ist? Was muß ich tun! einfach kündigen? Habe ich das dann auch schriftlich? Jigga99 Lass´ dir die Zeit im Betrieb schriftlich bescheinigen. Als Praktikumszeit wird dir der Betrieb das wohl nicht anrechnen, da Praktika zum Beispiel i.d.R. unbezahlt sind. Kündigen kannst du, wichtiger Grund Berufsaufgabe, fertig. Wenn du dich dann an einer Fachhochschule bewirbst, schreibst du eben dazu, dass du mehr als 12 Monate in einem Ausbildungsverhältnis warst und dementsprechend die Voraussetzungen für dein Fachabitur erfüllt hast. Desweiteren benötigst du ein Schreiben deiner (ehemaligen) Schule, in der dir bescheinigt wird, dass du die schulischen Voraussetzungen für das Fachabitur erfüllt hast (Ich bekam so etwas von meinem ehemaligen Gymnasium). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 24. Juni 2002 Teilen Geschrieben 24. Juni 2002 Original geschrieben von lwp Wenn du dich dann an einer Fachhochschule bewirbst, schreibst du eben dazu, dass du mehr als 12 Monate in einem Ausbildungsverhältnis warst und dementsprechend die Voraussetzungen für dein Fachabitur erfüllt hast. Nachtrag hierzu : Wenn das nicht genügt, musst du diese Zeit möglicherweise noch staatlich anerkennen lassen. Leider kann ich dir im Moment nicht sagen, wer dafür zuständig ist; ich würde hier entweder deine Kammer, deine ehemalige Schule oder die Fachhochschule fragen, die du besuchen willst. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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