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Frage zu § 14 BBiG


sheep

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Hallo,

im § 14 BBiG steht:

(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit.

(2) Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlußprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlußprüfung.

(3) Besteht der Auszubildende die Abschlußprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Wie ist das mit Punkt 2 - ist die Ausbildung dann beendet, wenn man von dem PA die Info bekommt bestanden oder erst dann, wenn man offziell sein Abschlusszeugnis / Facharbeiterbrief bekommt ?

Wenn man von letzterem ausgeht, das würde bedeuten, die Ausbildung ist dann beendet, wenn man sein Zeugnis bekommt und somit einen Nachweis hat, das man die Prüfungen bestanden hat. Das wäre dann gleichzeitig der letzte Arbeitstag und man müsste am nächsten Tag nicht mehr arbeiten, richtig ? D.h. wenn man an den folgenden Tagen wieder arbeiten sollte, müsste erst ein neuer Arbeitsvertrag ausgehandelt werden.

Es gibt zwar schon viele Threads zu diesem Thema, allerdings werde ich aus den Antworten (von bimei) nicht so recht schlau... ;)

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...mit dem bestehen des letzten teils der prüfung endet das ausbildungsverhältnis. also am tag der präsentation. bei manchen kammern erhältst du das zeugnis sofort; ansonsten erhältst du eine bestätigung über die bestandene mündl. prüfung.

..also ist die lehrzeit zuende. gehst du am nächsten tag zur arbeit und der betrieb widersetzt sich nicht ist ein unbefristeter arbeitsvertrag geschlossen.

...teilt der betrieb dir aber bereits vorher mit, dass er keine übernahmemöglichkeit sieht, nutzt es nichts zur arbeit zu schleichen.

...der königsweg ist es aber immer mit dem betrieb vorher zu klären ob und zu welchen bedingungen eine übernahme möglich ist.

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Original geschrieben von sheep

Wie ist das mit Punkt 2 - ist die Ausbildung dann beendet, wenn man von dem PA die Info bekommt bestanden ....

Genau dann ist die Ausbildung beendet.

D.h. wenn man an den folgenden Tagen wieder arbeiten sollte, müsste erst ein neuer Arbeitsvertrag ausgehandelt werden.

Nein, ist nicht zwingend erforderlich, aber sinnvoll.

D. h. aber vor allem, wenn Du am Folgetag arbeiten gehst und Dein AG nicht vorher gesagt hat, Du brauchst nicht mehr erscheinen, ist ein unbefristetes Arbeitsverhältnis begründet, egal, ob ein Vertrag vorhanden ist oder nicht.

...allerdings werde ich aus den Antworten (von bimei) nicht so recht schlau...

Da ist ja.... :D

Gruss

bimei

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