JayN Geschrieben 26. Juni 2002 Teilen Geschrieben 26. Juni 2002 Hallo zusammen, meine Situation sieht folgendermaßen aus: Ich wurde im Januar 2001 gemustert und habe sofort den Wehrdienst verweigert. Die Verweigerung wurde akzeptiert und mein Zivildienst wurde bis Juli 2003 zurückgestellt (Ende der Ausbildung). Nun habe ich aber meine Ausbildungsdauer auf 2,5 Jahre verkürzt. Muß ich das dem Bundesamt für Zivildienst melden? Gibt es evtl. Konsequenzen, wenn ich das nicht tue? Gruß JayN Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 26. Juni 2002 Teilen Geschrieben 26. Juni 2002 Du musst dem Bundesamt für Zivildienst diese Änderung mitteilen, da der Zusrückstellungsgrund des letzten halben Jahres wegfällt. ZDG (Zivildienstgesetz) § 13 Verfahren bei der Zurückstellung (3) Zurückstellungen sind zu widerrufen, wenn der Zurückstellungsgrund weggefallen ist; der anerkannte Kriegsdienstverweigerer ist vorher zu hören. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
JayN Geschrieben 26. Juni 2002 Autor Teilen Geschrieben 26. Juni 2002 OK, danke für die schnelle Antwort. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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