ldr Geschrieben 27. Juni 2002 Teilen Geschrieben 27. Juni 2002 Hallo zusammen, ich möchte hier mal was loswerden: Ich hatte am 24.6. meine Projektpräsentation. (Fachinformatiker/Systemintegration). Ich hab mich richtig darauf gefreut, weil ich dachte, dass ich damit ordentlich Punkte sammeln kann. Schließlich halte ich pro Woche mindestens 3 Schulungen und mache auch sonst eine menge Präsentationen vor großem Puplikum. Meine 7 Rhetorik-Kurse hab ich auch hinter mir und ich kann von mir behaupten, dass ich einigermaßen gut präsentieren kann. Zumindest wurde mir das mehrfach bestätigt. Scheint die IHK aber nicht zu interessieren... Ich hatte also meine Prüfung und habe meine Präsentation mit allem rhetorischen Tricks gehalten. Wirklich klasse gelaufen. Ich hab nur das Beste erwartet. Leider kam dann die ernüchterung: "Ihre Präsentaion hat nicht überzeugt. 65 Punkte. Aber sie haben bestanden" Was soll das? Das kann doch nicht wahr sein? Wer bitte setzt denn den Maßstab für das ganze? In diesem Sinne Lars Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 27. Juni 2002 Teilen Geschrieben 27. Juni 2002 Original geschrieben von ldr Was soll das? Das kann doch nicht wahr sein? Wer bitte setzt denn den Maßstab für das ganze? Zu 1: Die Frage macht hier wenig Sinn; besser Deinen Pruefungsausschuss zu fragen. Zu 2: Das kann schon wahr sein und ist auch gar nicht so selten. Viele Praesentationserfahrene neigen dazu, sich zu sehr auf Aeusserlichkeiten zu konzentrieren, produzieren aber inhaltlich zuviel heisse Luft. (Pauschaler Erfahrungswert, wie es bei Dir war, kann ich natuerlich nicht beurteilen.) Zu 3: Dein PA. Wenn es Dich wirklich interessiert, lege Widerspruch ein. Die sind dann verpflichtet, eine detaillierte Begruendung abzugeben. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 27. Juni 2002 Teilen Geschrieben 27. Juni 2002 ...vielleicht doch ein kurzer hinweis darauf, dass die form nicht das ausschlaggebende ist sondern der inhalt. ich denke wenn du den pa nochmal ins kreuzverhör nimmst, wirst du erfahren, dass sie inhaltliche mängel festgestellt haben und deswegen eine schlechte bewertung erfolgte. ... diese aussage ist natürlich ohne kenntnisse des konkreten sachverhaltes getroffen, da ich nicht in der prüfung war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Empfohlene Beiträge
Dein Kommentar
Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.