Saga Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Kennt sich jemand damit aus und kann mir mal die genauen gesetzlichen Regelungen dazu nennen? Muss einem Mitarbeiter Urlaub gewährt werden (ich meine damit nicht zwangsläufig Sonderurlaub) wenn man zur Beerdigung einer Tante geht oder ist der Verschwandschaftsgrad zu weit entfernt? Kann sich der Betrieb da weigern? Am liebsten wäre mir ein kompletter Überblick, wann man bei welchem Todesfall (Eltern, Mann, Frau, Kind etc.) Anspruch auf welchen Urlaub hat bzw. ab wann der Betrieb nicht mehr verpflichtet wäre einem MA Urlaub zu gewähren um zu einer Beerdigung zu gehen. Bin für sachdienliche Hinweise wie immer dankbar. Greetz, Saga Zitieren
BenNebbich Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 ...wenn ich im büro bin, werfe ich mal nen blick in die gesetze. aus dem stand würde ich sagen, dass aber im regelfall eine tarifvertragliche regelung vorliegen wird. ...anspruch auf regulären urlaub aus einem bestimmten grund wirst du nicht haben. ...es wäre aber schon ausgesprochen hartherzig, ihn dir nicht zu geben. Zitieren
AVEN Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Moin... Also bei einer Tante gibt es zumindest keinen Sonderurlaub... aber es sollte dir freistehen Urlaub für diese Zeit zu nehmen... wobei der Urlaub nicht Zwingend genehmigt werden muss, da es sich hier um einen regulären Urlaubantrag handelt und das im Ermessen des Betriebes liegt... Sonderurlaub steht jemandem zu, beim Tod des (der) Ehegatten (-gattin) 3 Tage beim Tod des (der) Lebensgefährten (Lebensgefährtin), wenn er (sie) mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage beim Tod eines Elternteiles 3 Tage beim Tod eines leiblichen Kindes, das mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage beim Tod der leiblichen Kinder, die mit dem Arbeitnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt lebten, sowie beim Ableben von Geschwistern, Schwiegereltern und Großeltern 1 Tag Ich hoffe dass dir das hilft... Zitieren
lpd Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Bei Verwandten ist es zumindest so, dass man sich für die Beerdigung freistellen lassen kann. Ich hatte vor ca. 1 1/2 Jahren einen ähnlichen Fall, da mein Onkel verstarb. Ich selber bekam - da mein Betrieb sehr großzügig ist - drei Tage Sonderurlaub. Meine Schwester hingegen wurde nur vor, während und nach der Beerdigung freigestellt. Sie musste morgens um 7 reglulär zur Rabeit erscheinen, durfte um 11 Uhr gehen, um 13 Uhr war die Beerdigung, und um 15:30 musste sie wieder an ihrem Arbeitsplatz sitzen. Ob das ganze auf einer rechtlichen Grundlage basiert, oder ob es sich um eine Gepflogenheit handelt, weiß ich leider momentan nicht. Zitieren
Jaraz Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Hallo, beim Tod des (der) Ehegatten (-gattin) 3 Tage beim Tod des (der) Lebensgefährten (Lebensgefährtin), wenn er (sie) mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage beim Tod eines Elternteiles 3 Tage beim Tod eines leiblichen Kindes, das mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte 3 Tage beim Tod der leiblichen Kinder, die mit dem Arbeitnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt lebten, sowie beim Ableben von Geschwistern, Schwiegereltern und Großeltern 1 Tag Diese Angaben stehen dir aber mit Sicherheit nicht gesetzlich, sondern höchstens als Betriebs- oder Tarifsvereinbarung zu. Gruß Jaraz Zitieren
AVEN Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Hast recht, das sind tarifliche Einigungen... hab ich leider erst zu spät gesehen:rolleyes: Aber wie gesagt, bei einer Tante steht dir keinerlei Recht auf Freistellung oder Sonderurlaub zu... da must du dich schon mit deinem Betreib einigen... Zitieren
TschiTschi Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 Da steht alles für BAT-Angestellte: http://www.uni-tuebingen.de/uni/qqp/BAT/BAT52.htm und hier für IG Metaller GG Zitieren
BenNebbich Geschrieben 27. Juni 2002 Geschrieben 27. Juni 2002 ...das ist der BAT. zweifelhaft ob der in der fraglichen situation gilt. Zitieren
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