themaster Geschrieben 29. Juni 2002 Geschrieben 29. Juni 2002 Hallo, weiß jemand hier, ob es verboten ist, dass Lehrer die Noten nach unten ändern, weil im Vergleich aufgefallen ist, dass bei der gleichen Antwort ein anderer Schüler einen Punktabzug bekommen hat. Jahrelang haben die Lehrer immer gesagt, dass man nur nach oben also zu gunsten der Schüler im Nachhinein ändern dürfte. Gibt es da eine Regelung z.B. in der ASCHO?
gotcha Geschrieben 29. Juni 2002 Geschrieben 29. Juni 2002 hallo, soweit mir bekannt ist dürfen noten nur zugunsten des schülers verändert werden, eine korrektur zuungunsten des schülers ist soweit ich weiss verboten.
Fightz Geschrieben 29. Juni 2002 Geschrieben 29. Juni 2002 Original geschrieben von gotcha hallo, soweit mir bekannt ist dürfen noten nur zugunsten des schülers verändert werden, eine korrektur zuungunsten des schülers ist soweit ich weiss verboten. Ich kenn das auch nur so (wurde von den Lehrern so bestädigt). Allerdings wurde mal bei einem Klassenkameraden von mir die Noten aufgrund eines übersehenen Fehlers um eine Stufe gesenkt. Er hat darauf haber nicht mehr reagiert. Ich hätte mich beschwert und stress gemacht aber es is ja jedem seins... MfG Fightz
themaster Geschrieben 29. Juni 2002 Autor Geschrieben 29. Juni 2002 Kennt jemand dafür die Verordnung in der das steht, damit man das dem Lehrer vorzeigen kann? Uli, du bist doch Lehrer. Weißt du da mehr?
HohesDitt Geschrieben 30. Juni 2002 Geschrieben 30. Juni 2002 Schau mal in die ASchO (Allgemeine Schulordnung) darin sollte sowas stehen.
lpd Geschrieben 1. Juli 2002 Geschrieben 1. Juli 2002 In der ASchO wirst du einen entsprechenden Paragraphen nicht finden. Eine Herauf- oder Herabsetzung der Note im Nachhinein ist eine Grauzone und liegt in der Entscheidungsgewalt des Lehrkörpers. Das bedeutet, dass Noten - die im übrigen den tatsächlichen Leistungsstand nachweisen sollen - auch im Nachhinein noch herauf- oder herabgesetzt werden können. Im Klartext : Rechtlich ist es zulässig. Nachtrag: Es gibt allerdings ergänzend für ASchO noch die Länderspezifischen Verwaltungsvorschriften zur ASchO. Das würde bedeuten, dass derartige Kriterien Ländersache sind; du müsstest in den für dein Bundeslang gültigen Verwaltungsvorschriften entsprechend der Schulform nachschauen, ob es dort Richtlinien für die Notenvergabe gibt.
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