Gabiii Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Hi Leute In der schriftlichen Prüfung bin ich in GH1 ja mit unter 30 punkten durchgeracuht (GH2 und Wiso hatte ich bestanden) nun endet ja mit der Projektverteidigung am 26.7 mein Ausbildungsvertrag mit meiner Firma. Am 3.9 fängt meine Zivildiensstelle an. Nun wollt ich mal wissen wie das eigentlich mit der anmeldung als externer bei der IHK zur schriftlichen Winterprüfung läuft? Muss ich mich da extra anmelden oder wenn mein Ausbildungsvertrag zuende ist werd ich da sowieso als externer von der IHK angeschrieben zur wiederholung des schriftlichen teils? Kann mir da jemand helfen? thx Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
AVEN Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Häh, wieso endet ein Ausbildungsvertrag? Es ist doch so das der Vertrag mit bestandener Prüfung endet. Und da du nicht bestanden hast (Sorry), muss deine Firma dir noch ein halbes Jahr gewähren, um eine Wiederholung durchzuführen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Original geschrieben von AVEN Und da du nicht bestanden hast (Sorry), muss deine Firma dir noch ein halbes Jahr gewähren, um eine Wiederholung durchzuführen... Richtig, aber wenn er nicht will, muss er nicht bleiben. Du hast eine Anspruch auf diese Wiederholung, musst sie aber nicht machen. Deswegen musst du dich selbst anmelden, wenn du daran teilnehmen möchtest. Ob du angeschrieben wirst, weiß ich nicht; allerdings könntest du natürlich auch deinen Ausbildungsvertrag verlängern und deine Zivistelle nach der Wiederholungsprüfung antreten, d.h. dich nochmal zurückstellen lassen. In dem Fall würde dein Betrieb benachrichtigt werden, wenn die Anmeldefristen ablaufen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Spike Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Wenn du dich als externer Anmeldest, musst du meines Wissens nach auch die Prüfungsgebühr selber bezahlen. Hast du dich überhaupt schon bei deiner örtlichen IHK informiert? Ein Telefonanruf bewirkt manchmal Wunder Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Original geschrieben von Spike Wenn du dich als externer Anmeldest, musst du meines Wissens nach auch die Prüfungsgebühr selber bezahlen. Da er eine Ausbildung gemacht hat, ist die Prüfung für ihn kostenfrei, zumal er einen Rechtsanspruch auf eine (kostenlose) Wiederholungsprüfung hat. Dein Beispiel gilt, wenn er zum Beispiel andere Zulassungskriterien, als eine Ausbildung erfüllt hätte (Berufsausübung, Studium). Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gabiii Geschrieben 1. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Ich hatte bei der IHK schon angerufen und ich weis das die dich dann automatisch anschreiben wenn du noch in der Firma bist. Mir war das nur wenn ich das als externer machen möchte unklar ob das dann auch so geht. Zivistelle verschieben geht net wenn ich die Stelle fest fürn 3.9 habe. Jedenfals glaub ich kaum das ich dann noch in dieser Stelle genommen werden würde. und ich will in Dresden bleiben. Man wird kaum noch in Dresden für in nem knappen halben jahr ne Stelle als Zivi finden. Waren schon vor nem halben jahr alle guten Plätze weg. Drum wollt ich wie gesagt gern als externer die prüfung machen um die Zivistelle zu sichern. ich ruf gleich nochmal an Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lola Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Soweit ich weiss MUSS man die Prüfungsgebühr, wenn man die Prüfung extern macht, selber zahlen. Und zwar liegt die Gebühr für eine zweite Prüfung (laut meinem Umschulungsträger) bei (ohne Gewähr) ca. 150 €. Ich bin mir eigentlich ziemlich sicher dass es nicht stimmt, dass die Wiederholungsprüfung kostenlos ist. Bin nämlich gerade in der selben Situation.... bin Umschülerin und durch die Prüfung FiAn gerauscht und spiele mit dem Gedanken, mir einen Job zu suchen und mich somit als externer Prüfling anzumelden. Viele Grüße aus Hannover -Lola- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
pepper Geschrieben 2. Juli 2002 Teilen Geschrieben 2. Juli 2002 Original geschrieben von Lola Soweit ich weiss MUSS man die Prüfungsgebühr, wenn man die Prüfung extern macht, selber zahlen. Und zwar liegt die Gebühr für eine zweite Prüfung (laut meinem Umschulungsträger) bei (ohne Gewähr) ca. 150 €. Mods sind zwar nicht unfehlbar, aber eigentlich sollte diese Aussage völlig ausreichen oder soll er's selbst nochmal posten??? Da er eine Ausbildung gemacht hat, ist die Prüfung für ihn kostenfrei, zumal er einen Rechtsanspruch auf eine (kostenlose) Wiederholungsprüfung hat. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
BenNebbich Geschrieben 2. Juli 2002 Teilen Geschrieben 2. Juli 2002 ...so ne art zusammenfasung für die prüfungsgebühren: ...umschüler zahlen meist für ihren zweiten anlauf selbst, ausser der kostenträger spendiert einen zweiten anlauf. ...azubis, die bei ihrer ausbildungsfirma das ausbildungverhältnis verlängern zahlen nichts; da zahlt der betrieb. ...azubis die ihre ausbildungsverlängerung bei einer dritten firma absolvieren zahlen auch nichts, da zahlt der dritte betrieb. ...azubis die trotz durchfallens ein arbeitsverhältnis beginnen zahlen selbst, unabhängig ob diese arbeitstätigkeit im lehrbetrieb oder einem dritten betrieb stattfindet. ...bei der zweiten verlängerung gibt es keine verpflichtung füpr den betrieb die prüfungsgebühren zu bezahlen. ..so hälts die ihk passau. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Lola Geschrieben 2. Juli 2002 Teilen Geschrieben 2. Juli 2002 Ich muss mich da meinem Vorgänger anschliessen.... genauso ist es lt. Information von meinem Ex-Umschulungsträger. Die IHK knöpft so oder so Gebühren für eine Wiederholungsprüfung ab. Kommt halt drauf an, ob man die Prüfung extern (und das war ja die ursprüngliche Frage!) oder aber in einem Ausbildungsverhältnis macht. Im Ausbildungsverhältnis ist GANZ KLAR, dass der Betrieb bzw. der Umschulungsträger die Gebühr zahlt und sich der Azubi bzw. Umschüler keine Gedanken darum machen brauch. Aber wie gesagt... es ging hier ja um die externe Prüfung und da muss man die Gebühr ganz klar selber zahlen. Grüße -Lola- Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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