Cultich Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 HELP! Wie viele Prüfer sitzen da eigendlich vor einem (Wgn den Handouts) ??? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Fraggel Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 IMHO verschieden. Normalerweise (glaube ich) bis zu 5 Prüfer. Ich hatte nur 3 Prüfer von meiner heiligen Kraft zu überzeugen... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 Es sitzen da immer 2*n+1 Prüfer, n=[1,2,3] (das Zeichen für "Element von" finde ich auf die Schnelle nicht) Üblich sind 3er PAs, wobei da auch noch Gäste sitzen können, die nicht an der Notenfindung teilnehmen. Also zur Sicherheit würde ich, wenn nötig, 5 Handouts anfertigen. JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
sheep Geschrieben 1. Juli 2002 Teilen Geschrieben 1. Juli 2002 @ Cultich schau mal auf deine Einladung zur Präsentation. Bei einigen IHK's sind die PA-Mitglieder dort gelistet, dann sieht man ja wie viele es sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
luettmatten Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Nicht auf jeder Einladung stehen die Namen der Prüfer. Ich habe auch sicherheitshalber 5 Handouts angefertigt. Drei davon brauchte ich nur Austeilen. ABER, Sicher ist Sicher! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Andie2409 Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Bei mir waren es 4 Leute. Aber alle waren recht locker, da hat man die Nervousität schnell vergessen und der rest läuft von alleine. Zur Aufteilung 1 PA = Fragen direkt zum Projekt und dessen entwicklung 2 PA = Fragen zu Protokollen 3 PA = Fragen zu theoretischen Softwareentwicklung 4 PA = Fragen zur Datensicherung Mach dich nicht selbst verrückt, so schwer ist das nicht Und viel Glück Andie2409 http://strikeforce.xl6.de Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
roter-stern Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Also, offiziell sollten es bei uns sieben Prüfer sein, anwesend waren aber auch nur fünf. Die haben wohl auch manchmal besseres zu tun... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Dragan Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Also bei unserer IHK waren es um die 4-6 Prüfer je nach Fachbereich.... Gruss Dragan Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
4Wheeler Geschrieben 8. Juli 2002 Teilen Geschrieben 8. Juli 2002 Also bei mir waren es auch nur 3 Prüfer. Darunter mein Lehrer. Die anderen kannte ich nicht. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Felicie Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 Bei mir fünf Prüfre, aber nur einer hat Fragen gestellt... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
ibw99 Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 bei mir in köln fisi waren es 6 davon haben 3 fragen gestellt. war aber klasse!!! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
timmi-bonn Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von ibw99 bei mir in köln fisi waren es 6 davon haben 3 fragen gestellt. [...] Huch?!? Ich lese hier doch immer, daß die Kölner Kollegen so überaus genau und streng sind. Wie kommen die denn dann auf einen 6-er Ausschuß? Btw., wir halten es hier in Bonn bei den FISIs immer so, daß die beiden Mitglieder des PA, die die Projektarbeit benotet haben, auch die Fragen im Fachgespräch stellen. Wir sprechen und dazu vorher immer genau ab. Sollte dann noch Zeit sein, so haben die restlichen PA-Mitglieder danach noch die Möglichkeit, auch Fragen zu stellen. Aber das passiert eher selten. Die Fragen selbst sind immer ein Mix aus gezielten Fragen zum Projekt und allgemeineren Fragen zum Umfeld, zu den Schnittstellen (Datensicherheit, Datenschutz, Backup, neue Technologien, Trends, Testszenarien ...). Und wenn ein Prüfling wirklich gar nix weiß, dann kommen halt die Standard-Fragen nach den IP-Grundlagen. gruß, timmi Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michi.LG Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Also uns wurde auch immer gesagt wir sollen vorbereiten für 3 bis 5 Leute. Die Kosten sind ja nicht gravierend aber die peinliche Situation eventuell jemanden vertrösten zu müssen könnte (Noten-)kostspielig sein... Viel Glück uns allen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Michi.LG Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Ein Kollege erzählte gerade, daß bei ihm 5 kommen sollten und nur 3 erschienen wovon einer aus der Schule bekannt war. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 15. Juli 2002 Teilen Geschrieben 15. Juli 2002 Original geschrieben von Michi.LG Ein Kollege erzählte gerade, daß bei ihm 5 kommen sollten und nur 3 erschienen wovon einer aus der Schule bekannt war. a) Es ist grundsätzlich ein 3er Ausschuß mit 2 Stellvertretern (rotierend), dann geht das Wenn es wirklich ein 5er Ausschuß war, ist der mit 3 Mann nicht beschlußfähig, und damit ist das Ergebnis sofort anfechtbar. Ich gehe von a) aus! JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ghost4711 Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Hallo Leute, die Zusammensetzung des Aussschusses kann aus beliebig vielen Prüfern und / oder Zuhörern bestehen. Zur Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 3 Prüfern erforderlich. Für alle die es ganz genau wollen: Es kann in der Prüfungsordnung nachgelesen werden, zu bekommen bei der IHK. Ghost4711 PS: Die Informationen gelten für die IHK Pfalz, ich denke aber das sie bundesweit gültig sind. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von Ghost4711 die Zusammensetzung des Aussschusses kann aus beliebig vielen Prüfern und / oder Zuhörern bestehen. Zur Beschlussfähigkeit des Prüfungsausschusses ist jedoch die Anwesenheit von mindestens 3 Prüfern erforderlich. Für alle die es ganz genau wollen: Es kann in der Prüfungsordnung nachgelesen werden, zu bekommen bei der IHK. Das ist so nicht ganz korrekt. Ein Prüfungsausschuß besteht aus 2xn+1 Mitgliedern. Der Grund dafür ist, daß damit bei Abstimmungen keine Patt-Situation entstehen soll. Ein Ausschuß ist auch nur dann beschlußfähig, wenn mindestens 75% der Mitglieder anwesend sind. D. h. daß bei 5er PAs mindestens 4 Mitglieder anwesend sein müssen. Gibt es doch Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende. Zuschauer, stellvertretende Prüfer usw. gehören _nicht_ dem Ausschuß an, und dürfen nur bei der Präs./Fachg. dabei sein, wenn der Prüfling keinen Einspruch einlegt. Der Prüfling ist dazu vorher zu befragen. Bei der Notenfindung darf kein Zuschauer, kein stellvertretender Prüfer oder andere Leute dabei sein! Alles andere wäre ein Formfehler, der die Prüfung sofort angreifbar macht... Bei unserem Ausschuß (3er mit 1 rotierenden Stellvertreter z.Z.) muß der Stellvertreter aus dem Zimmer, wenn der PA die Noten beschließt, und bei der Begrüßung des Prüflings wird der jeweilige Stellvertreter als Gast bezeichnet und erst die Zustimmung des Prüflings eingeholt, ob er zuhören darf. Das ist lt. unserem Rechtsassessor die juristisch korrekte Vorgehensweise... JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Ghost4711 Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von joderbaer [in Prüfungsausschuß besteht aus 2xn+1 Mitgliedern. Der Grund dafür ist, daß damit bei Abstimmungen keine Patt-Situation entstehen soll. Ein Ausschuß ist auch nur dann beschlußfähig, wenn mindestens 75% der Mitglieder anwesend sind. D. h. daß bei 5er PAs mindestens 4 Mitglieder anwesend sein müssen. Gibt es doch Stimmengleichheit, entscheidet der Vorsitzende. Zuschauer, stellvertretende Prüfer usw. gehören _nicht_ dem Ausschuß an, und dürfen nur bei der Präs./Fachg. dabei sein, wenn der Prüfling keinen Einspruch einlegt. Der Prüfling ist dazu vorher zu befragen. Bei der Notenfindung darf kein Zuschauer, kein stellvertretender Prüfer oder andere Leute dabei sein! Alles andere wäre ein Formfehler, der die Prüfung sofort angreifbar macht... Bei unserem Ausschuß (3er mit 1 rotierenden Stellvertreter z.Z.) muß der Stellvertreter aus dem Zimmer, wenn der PA die Noten beschließt, und bei der Begrüßung des Prüflings wird der jeweilige Stellvertreter als Gast bezeichnet und erst die Zustimmung des Prüflings eingeholt, ob er zuhören darf. Das ist lt. unserem Rechtsassessor die juristisch korrekte Vorgehensweise... JDB Hmmm, interessant. Also entweder sind die Regelungen der einzelnen Bundesländer sehr unterschiedlich oder ich weiss auch nicht. In unserem Ausschuss müssen, wie gesagt, 3 Mitglieder zur Beschlussfähigkeit anwesend sein (gemäß Prüfungsordnung). Eine Begrenzung nach oben gibt es nicht. Ebensowenig die Regelung der ungeraden Anzahl von Prüfern. An der Notenfindung können alle Mitglieder des Prüfungsausschusses teilnehmen, sofern Sie auch bereits die Projektarbeit bewertet haben, oder stellvertretend für ein ausgefallenes Mitglied teilnehmen. "Zuhörer" dürfen natürlich nicht an der Notenfindung teilhaben, wie bereits von Dir erwähnt. PS: Wäre interessant auch von anderen Regionen einmal die Vorgehensweise zu Hören. Ghost4711 Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Leute, es ist allmaehlich zum Haareraufen! Die Zusammensetzung von PAs ist weder Laendersache noch lokale IHK-Sache, sondern Bundesrecht (BBiG, Suchmaschine!). Ein PA besteht aus Arbeitnehmer-, Arbeitgebervertretern und Lehrern. Ausserdem gilt: AN+AG+L >= 3 AN == AG 1 <= L<= AN Daraus folgt, ein Pruefungsausschuss kann an Mitgliedern haben: 3, 5, 6, 7, 8, 9... Personen, nur nicht 4. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
hart Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Daraus folgt, ein Pruefungsausschuss kann an Mitgliedern haben: 3, 5, 6, 7, 8, 9... Personen, nur nicht 4. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Uncle Reaper Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 So steht es nun mal im Gesetz (§ 37 BBiG): (1) Der Prüfungsausschuß besteht aus mindestens drei Mitgliedern. Die Mitglieder müssen für die Prüfungsgebiete sachkundig und für die Mitwirkung im Prüfungswesen geeignet sein. (2) Dem Prüfungsausschuß müssen als Mitglieder Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer in gleicher Zahl sowie mindestens ein Lehrer einer berufsbildenden Schule angehören. Mindestens zwei Drittel der Gesamtzahl der Mitglieder müssen Beauftragte der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer sein. Die Mitglieder haben Stellvertreter. Vielleicht war das ja ein Prüfer in Ausbildung? :confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
goepp Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von Uncle Reaper Vielleicht war das ja ein Prüfer in Ausbildung? :confused: dies ist gar nicht mal so unüblich. bei pa´s der ihk-frankfurt hat man die möglichkeit als "prüferfrischling" prüfungen beizusitzen. man kann natürlich auf die entscheidungsfindung des pa´s keinen einfluss nehmen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von goepp dies ist gar nicht mal so unüblich. bei pa´s der ihk-frankfurt hat man die möglichkeit als "prüferfrischling" prüfungen beizusitzen. man kann natürlich auf die entscheidungsfindung des pa´s keinen einfluss nehmen. Lt. unserem Rechtsassessor haben alle Nicht-Prüfer bei der Notenfindung draussen zu bleiben. Wenn ein unzufriedener Prüfling das mitkriegt, daß da nicht nur "seine" Prüfer saßen, ist die Note schneller gekippt als Du blinzeln kannst... JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
joderbaer Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Original geschrieben von gajUli Daraus folgt, ein Pruefungsausschuss kann an Mitgliedern haben: 3, 5, 6, 7, 8, 9... Personen, nur nicht 4. Ein 5er PA mit einem kranken Mitglied hat 4 Prüfer, und in diesen Fällen kann auf die Parität verzichtet werden. JDB Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
gajUli Geschrieben 16. Juli 2002 Teilen Geschrieben 16. Juli 2002 Da wuerde ich nicht drauf wetten. Wir sind z. B. angewiesen worden, niemals zu viert zu pruefen oder zu unterschreiben. Wozu auch was anbrennen lassen, man kann in dem von Dir angesprochenen Fall auch zu dritt pruefen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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