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Vermögens Wirksame Leistungen!


DolbyS

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle Azubis,

ich fange im September eine Ausbildung als Fisi an. Ich habe meinen Vertrag schon vor etwa einem halben Jahr unterschrieben. Dort steht aber nichts über VWL Leistungen und besprochen habe ich mit dem Betrieb auch nichts. Nun zu meinen Fragen:

1. Kann ich jetzt zwei Monate vor meinem einstand als Fisi nach Vermögenswirksamen Leistungen fragen ohne je dort gearbeitet zu haben.

2. Welche Anlage für die VWL Leistungen ist sinnvol?

3. Bekommt ihr VWL Leistungen und wieviel? Mit wieviel kann ich rechnen?

thx für alle Antworten

DolbyS

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Ist überhaupt kein Problem. Du schließt einen Sparvertrag über VL bei irgendeiner Versicherung oder Bank Deiner Wahl ab und bekommst dann eine Ausfertigung für den Arbeitgeber. Die schickst Du einfach an die Personalabteilung und das Ding ist im Kasten...und nicht vergessen...schön Lohnsteuerjahresausgleich machen und Sparzulage vom Staat kassieren (ist nicht die Welt, aber was solls...) Geht allerdings nur noch bei Bausparverträgen habe ich mir sagen lassen. Aber da musst Du Dich nochmal erkundigen.

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@klosi:

Lohnsteuerjahresausgleich? Wenn ich Azbui bin zahle ich doch keine Lohnsteuer, mache also auch keine Steuererklärung, oder verwechsel ich da jetzt was?

Klärt mich mal auf, hab erst letztes Jahr angefangen, hätte also noch die Möglichkeit ne Steuererklärung zu machen und Geld wiederbekommen ist immer gut. :D

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Hi,

wenn Du keine Lohnsteuer bezahlt hast, bekommst Du natürlich bei der Steuererklärung auch keine zurück ;)

Allerdings kann man mit dem Formular zur Steuererklärung auch den Antrag auf Arbeitnehmersparzulage stellen. Wenn Du also einen Bausparvertrag oder eine Anlage in Aktienfonds hast, solltest Du das nachholen, ist zwar nicht viel was es dazu gibt, aber warum was verschenken ;)

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Original geschrieben von Twiggy

@klosi:

Lohnsteuerjahresausgleich? Wenn ich Azbui bin zahle ich doch keine Lohnsteuer, mache also auch keine Steuererklärung, oder verwechsel ich da jetzt was?

Klärt mich mal auf, hab erst letztes Jahr angefangen, hätte also noch die Möglichkeit ne Steuererklärung zu machen und Geld wiederbekommen ist immer gut. :D

Ging ja um die Sparzulage, aber das wurde ja schon gepostet.

Im dritten Lehrjahr kann man eine "Negativsteuererklärung" (o.ä.) machen. Das heißt, alles was man im dritten Lehrjahr absetzen kann, und wenn es nur die Pauschale ist (weiß nicht wie hoch), kann man in die Steuererklärung reinschmeißen. Das wird dann in der nächsten Steuererklärung berücksichtigt (sofern man einen Job bekommen und Lohnsteuer gezahlt hat). Habs noch nicht ausprobiert, aber eine Lehrerin aus der Berufsschule schwört Stein und Bein, des dem so ist...

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  • 2 Wochen später...

Hi!

Also wenn dein Arbeitgeber nicht ein extrem bösartiger Mensch ist, kannst du da locker nachfragen. In den meisten Fällen zahlt jeder Arbeitgeber VL. Und oft auch den Höchstsatz von ca. 40€. Was du dann genau mit dem Geld anstellst ist eine andere Sache. Ich würde da einfach mal einen Termin in deiner Bank machen. Da kannst du dich dann ordentlich beraten machen. Ich habe das Geld in Wertpapiere angelegt. Das ist eine recht rentable Sache, wenns gut läuft. Dein Risiko kannst du da durch verschiedene Fonds etwas regulieren. Aber eine Garantie gibt es natürlich nicht. Aber es gibt auch noch ein paar andere Sachen (Bausparvertrag, Lebensversicherung etc.). Aber, wie gesagt, lass dich mal von deiner Bank beraten. Den Vertrag kannst du auch jetzt schon machen und der läuft dann an, wenn du die Ausbildung anfängst. Mit deiner Firma regelt das dann die Bank.

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Original geschrieben von Twiggy

@klosi:

Lohnsteuerjahresausgleich? Wenn ich Azbui bin zahle ich doch keine Lohnsteuer, mache also auch keine Steuererklärung, oder verwechsel ich da jetzt was?

Klärt mich mal auf, hab erst letztes Jahr angefangen, hätte also noch die Möglichkeit ne Steuererklärung zu machen und Geld wiederbekommen ist immer gut. :D

Wenn Du keine Steuern gezahlt, hast, dann brauchst Du keine Steuererklärung machen. Wenn Du nichts gezahlt hast, kannst DU auch nichts zurück bekommen!

Bine

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Original geschrieben von BenNebbich

...wenn du arbeitnehmersparzulage kassieren willst, musst du trotzdem eine steuererklärung abgeben, auch wenn du keine steuern gezahlt hast.

Wo ist das geregelt ?

Ich bekomme nämlich einmal jährlich einen Wisch zugeschickt, den ich ausfülle und an meine Bank schicke. Oder ist das eine Steuererklärung ?

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Original geschrieben von lwp

Wo ist das geregelt ?

Ich bekomme nämlich einmal jährlich einen Wisch zugeschickt, den ich ausfülle und an meine Bank schicke. Oder ist das eine Steuererklärung ?

Also ich habe einen Bausparvertrag! Ich kriege zwei Schreiben, einen für die Versicherung und einen für das Finanzamt. Das Schreiben für das Finanzamt gebe ich dann mit meiner Steuerklärung ab. Ich zahl zwar keine Lohnsteuer, aber die Abgabe des Formulars ist notwendig, um die Prämie vom Staat zu kassieren.

Ich frage aber noch mal einen Freund von mir, der Arbeitet bei einer Versicherung, ob er weiß, wo und wie das Ganze geregelt ist.

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Dann werde ich jetzt mal etwas Helligkeit in das Chaos der Versicherungen bringen.

Man unterscheidet zwischen Arbeitnehmersparzulage und Bausparprämie.

Die Arbeitnehmersparzulage wird beim Finanzamt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich (Steuererklärung) beantragt. Dieses sind 10% auf die Vermögenswirksamenleistungen.

Zusätzlich kann man noch einen Eigenanteil sparen, auf den es dann eine Bausparprämie gibt. Diese beantragt man bei der Versicherung, wo man den Vertrag abgeschlossen hat.

Hier ist noch ein Link!

Gruss Tara :)

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