realtex Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Hi, ich bin heute von der Schule geflogen. :( Jetzt weiss ich gar nicht mehr wie es weitergehen soll? Ich weiss nicht ob ich gekündigt werde deswegen, bzw. ob man nen Einspruch erheben kann. Wie sieht es generell mit Ausbildung beenden aus? Ich würde jetzt ins 2. Lehrjahr kommen. OMG das ist alles so *******e und wie peinlich dazu. Ich will am Montag gar nicht mehr in die Firma... Cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Saga Geschrieben 5. Juli 2002 Teilen Geschrieben 5. Juli 2002 Ähm...tja, das ist irgendwie nicht so toll. Das Problem ist, dass Du vielleicht mal erklären solltest warum Du von der Schule geflogen bist. Denn ich denke mal, nur so wirst Du Antworten erhalten die Dir tatsächlich weiterhelfen. LG, Saga Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Ich stimme Saga zu, wenn Du wirkliche Antworten willst, musst Du ein bisschen mehr von den Gründen für Deinen Schulverweis bringen - auch wenn's hart ist. GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
realtex Geschrieben 6. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Hi, wir sind betrunken zum Unterricht erschienen und haben im Unterricht was getrunken. (Wohlgemerkt einmalig!!!) Fehltage und zu spät kommen ist auch nicht öfter als bei anderen. Von dem her finde ich die Entscheidung viel zu hart. Vorallem ist das ganze hinter unserem Rücken abgelaufen. Die Lehrer hielten eine Sitzung und wir erfuhren es nur durch andere Mitschüler. Kann man gegen dieses Urteil Rechtsspruch einlegen bzw, wie soll ich das dem chef nur verklickern? Die haben zwar im Betrieb schon angerufen aber nie einen erreicht. Ich kann ja am Montag nicht einfach in den Betrieb gehen als sei nichts gewesen. Hab total bammel dass ich jetzt gekündigt werde. Vielleicht gings jemandem von euch schon mal ähnlich und kann mir weiterhelfen. Cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
bimei Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Du solltest auf jeden Fall den ersten Schritt machen. Wenn Du Montag im Betrieb bist, heisst das zuerst zum Chef und erklären, was passiert ist. Ehrlichkeit ist da wohl Trumpf. Bitte ihn um Hilfe. bimei Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
realtex Geschrieben 6. Juli 2002 Autor Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Ja da werde ich wohl durch müssen... Das dumme ist nur, dass der chef auch noch im IHK Ausschuss ist und dafür bestimmt genausowenig Verständniss wie die Lehrer haben. Falls wirklich der Fall eintreten sollte und ich werde gekündigt, habe ich dann überhaupt irgendeine Möglichkeit irgendwo anders im 2. Lehrjahr weiterzumachen oder war das Jahr für die Katze? Das dumme ist ja auch, ich brauch mich im Prinzip in meiner Stadt gar nicht mehr zu bewerben, denn auf die hiesige Berufsschule darf ich ja eh nicht mehr???? Bitt helft mir ich verzweifel mehr und mehr... Cu Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Auch wenn das hart klingen mag: Du bist es einfach selber Schuld. Betrunken in die Berufsschule und dann da weitermachen ... Hab ich persönlich auch kein Verständnis für. Und ich glaube auch nicht, dass dein Chef "so einen" im Betrieb haben möchte. Also wie gesagt, du hasst dir die *******e eingebrockt, also guck auch wie du das nun wieder gerade biegst. Später im Beruf wirst du dir das, egal wo, auch nicht erlauben dürfen .... HD Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
klosi Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Ist jetzt aber auch kein Schwerverbrechen. Du hast halt an dem Tag nicht mehr alle Tassen im Schrank gehabt ( nicht bös gemeint) und dafür muss man nicht direkt verdammt werden. Macht man auch in der Berufspraxis selten und ich bin schon 15 Jahre inclusive FISI-Ausbildung dabei. Hab da schon einiges in punkto Alkohol bei Kollegen erlebt und da gibt es noch ganz andere Fälle. Ist natürlich kein Freibrief. Man muss Verantwortung für sich und andere im Beruf tragen und da ist Alkohol natürlich tabu. In der Ausbildung Bockmist bauen, ist aber auch nicht so außergewöhnlich und ich denke, dass Dein Chef Dir nicht den Kopf abreißen wird, wenn Du bis jetzt keine Probleme gemacht hast. Also geh am Montag hin und klär die Sache. Solche Gänge nach Kanossa muss man fürs Berufsleben halt auch lernen. Mit der Berufsschule muss man dann weitersehen. Aber vielleicht lassen die ja auch mit sich reden. Gibt es keine andere Berufsschule in Deiner Nähe? Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
TschiTschi Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Wenn Du wirklich "nur" einmal gesoffen hast, wäre es eine harte Entscheidung. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass da nicht vorher schon andere Dinge vorgefallen sind. Wenn's twirklich nur einmal war und Dein Chef mit Deiner Arbeit zufrieden ist, kann er Dir vielleicht helfen, dass das mit der Berufsschule wieder in Ordnung kommt! Und kündigen kann er Dir IMHO nicht. Du hast ja nicht im Betrieb gesoffen. Übernehmen muss er Dich allerdings auch nicht! GG Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
IJK Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Eigentlich nur zur Bestätigung: Du solltest Montag morgen schnellstmöglich den Gang nach Canossa (für wenig Literaturbedarfte: zu Deinem Chef) antreten und ihm die Wahrheit und nichts als die Wahrheit sagen und ihn dann offen und ehrlich um Hilfe bitten. Gleiches gilt für die Berufsschule; anrufen, Termin mit dem Direktor ausmachen und kleinlaut "Entschuldigung" murmeln und nächste Schritte vereinbaren (andere Klasse, Wiederaufnahme zur Probe, freiwilliges zweijähriges Tafelwischen oder so) Etwas wundert es mich übrigens, dass man dich von einer Berufsschule einfach verweisen kann; sooo ganz sauber klingt das nicht; aber da hilft eben mehr der gute Wille (und vor allem: KEIN Alkohol mehr) und - auch wenn ungewohnt - die etwas untergeordnete bis unterwürfige Art... Ich wünsche dir viel Erfolg!!! Der Richter Michael Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 ich weiß nicht obs aus berufsschulen anders ist, aber normalerweise muss dir gelegenheit gegeben werden, dich zu der sache zu äußern und zwar vor dem gesammten ausschuss, der die sache beschließt. für eine derartig harte strafe muss des weiteren so ein ausschuss die entscheidung treffen. wenn das für die berufsschule auch gilt, könntest du in kombination damit, das die strafe wirklich sehr hart ist nochmal mit nem blauen auge davonkommen. das sollte sich aber nachlesen lassen... versuchs aber lieber auf die untertänige art und nicht nach dem motto dir sei unrecht getan worden - auch wenns womöglich der fall ist. falls du abi hast, könnte das die sache erleichtern: dann müsstest du nämlich nicht unbedingt auf die berufsschule gehen und würdest auch so die prüfung machen können. ich würde dir also raten, dazu ein paar infos zu suchen und wie schon von den anderen gesagt, montag in der früh als erstes gleich zum chef und auf gute laune bei ihm hoffen Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 6. Juli 2002 Teilen Geschrieben 6. Juli 2002 Art. 87: Entlassung (1) 1Die Entlassung eines Schülers kann die Lehrerkonferenz nur mit mindestens zwei Dritteln der Stimmen ihrer anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschließen. 2Die Lehrerkonferenz ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel ihrer stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. 3Auf Antrag eines Erziehungsberechtigten des Schülers oder des volljährigen Schülers wirkt der Elternbeirat im Entlassungsverfahren mit; hierauf ist bei Einleitung des Anhörungsverfahrens hinzuweisen. 4Die Stellungnahme des Elternbeirats ist bei der Entscheidung zu würdigen. 5Entspricht die Lehrerkonferenz nicht der Stellungnahme des Elternbeirats, so ist dies gegenüber dem Elternbeirat zu begründen. 6Hat sich der Elternbeirat mit einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder gegen die Entlassung ausgesprochen, so kann die Entlassung nur im Einvernehmen mit der zuständigen Schulaufsichtsbehörde ausgesprochen werden. (2) Im Entlassungsverfahren ist nach Lage des Falls der Schularzt oder der zuständige Schulpsychologe zur gutachtlichen Äußerung beizuziehen. (3) 1Ein entlassener Schüler kann an einer anderen Schule aufgenommen werden. 2In die früher besuchte Schule darf er frühestens ein halbes Jahr nach der Entlassung, aber nur zu Beginn des Schuljahres, wieder eintreten; Voraussetzung ist, dass er sich inzwischen tadelfrei geführt hat und andere öffentliche Schulen der gleichen Schulart und Ausbildungsrichtung am Ort oder in zumutbarer Entfernung nicht besucht werden können. 3Ein nach Art. 86 Abs. 4 Satz 2 entlassener Berufsschüler ist bei Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses an der zuständigen Berufsschule wieder aufzunehmen; Gleiches gilt auf Antrag des Schülers auch ohne Aufnahme eines Ausbildungsverhältnisses frühestens drei Monate nach der Entlassung, wenn ein regelmäßiger Schulbesuch zu erwarten ist. (4) Für Schüler, die bereits zweimal entlassen wurden, ist die Aufnahme in eine andere Schule der gleichen Schulart nur vom nächsten Schuljahr an mit Genehmigung des zuständigen Staatsministeriums zulässig, das auch die Schule bestimmt. nachzulesen und mehr infos unter http://www.stmukwk.bayern.de/schule/bayeug/eug13.html bezieht sich aber verbindlich nur auf bayern Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 7. Juli 2002 Teilen Geschrieben 7. Juli 2002 Original geschrieben von sub7 ich weiß nicht obs aus berufsschulen anders ist, aber normalerweise muss dir gelegenheit gegeben werden, dich zu der sache zu äußern und zwar vor dem gesammten ausschuss, der die sache beschließt. Ja, Berufsschulen sind keine Privateinrichtungen, sondern öffentliche Schulen. Deswegen gelten auch für Berufsschulen die Bestimmungen der AschO (Allgemeine Schulordnung), und die für das Bundesland entsprechenden Umsetzungsvorgaben. In der AschO gibt es Vorgaben zur Verfahrensweise bei Schulverweisen, und eine davon sagt, dass betroffene Schüler angehört werden müssen. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Alfomio Geschrieben 7. Juli 2002 Teilen Geschrieben 7. Juli 2002 Original geschrieben von HohesDitt Auch wenn das hart klingen mag: Du bist es einfach selber Schuld. Betrunken in die Berufsschule und dann da weitermachen ... Hab ich persönlich auch kein Verständnis für. Und ich glaube auch nicht, dass dein Chef "so einen" im Betrieb haben möchte. Also wie gesagt, du hasst dir die *******e eingebrockt, also guck auch wie du das nun wieder gerade biegst. Später im Beruf wirst du dir das, egal wo, auch nicht erlauben dürfen .... HD @hohesditt sorry, aber das ist doch irgendwie fehl am Platz. Da hat jemand Sch***** gebaut und nun bittet er um Hilfe und du tritts ihn nochmal kräfitg in den *****, dass er noch mehr auf die Schnauze fällt. Da wundert man sich nicht wo die ganzen Hilfsbedürftigen herkommen. Zurück zum Thema: Wie schon gesagt wurde, würde ich sofort zum Chef gehen und ihm beichten was geschehen ist. Gibst an der Schule einen Vertrauens-/Verbindungslehrer? Wenn ja, spreche mit ihm, aber auch mit dem Direx. Wenn sie sehen wie leid es dir tut und du wortwörtlich auf den Knie rutschst, wird da sicherlich was zu machen sein. Vielleicht sind da auch noch einige Missverständnisse vorhanden, die kann man natürlich nur durch Gespräche herausfinden, bzw beseitigen. Die Initiative muss nun von dir kommen! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HohesDitt Geschrieben 7. Juli 2002 Teilen Geschrieben 7. Juli 2002 Original geschrieben von Alfomio @hohesditt sorry, aber das ist doch irgendwie fehl am Platz. Da hat jemand Sch***** gebaut und nun bittet er um Hilfe und du tritts ihn nochmal kräfitg in den *****, dass er noch mehr auf die Schnauze fällt. Da wundert man sich nicht wo die ganzen Hilfsbedürftigen herkommen. Es ist meine persönliche Meinung, und dabei bleibe ich. Klar sollte er versuchen das wieder auszubügeln und zu seinem Fehler stehen. Klar jeder macht Fehler, war vielleicht von mir auch was überspitzt formuliert, dennoch schuld ist er selber. Es ist schließlich seine Zukunft. Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Gottesgeschenk Geschrieben 7. Juli 2002 Teilen Geschrieben 7. Juli 2002 also prinzipiell hat jeder die aufgabe seinen betrieb nach bestem wissen und gewissen zu vertreten (zudem ist die zeit in der BS arbeitszeit und wer ist schon während der arbeitszeit besoffen?). wenn sich jemand betrunken in die BS setzt, dann sollte man auch die konsequenzen tragen. ob dich dein chef jetzt rauswirft ist wohl davon abhängig, von welcher seite er es erfährt. du hast geschrieben, dass du im 2. lehrjahr bist - ich schätze mal, rauswerfen wird er dich nicht (hast ja schon viel geld gekostet), aber er wird es sich mit sicherheit 3 mal überlegen, ob er dich übernimmt! warts ab und mach den ersten schritt!! geh zu deinem chef und erklär ihm, in ruhigem ton, wie es dazu kam und warum du es getan hast! Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
lpd Geschrieben 8. Juli 2002 Teilen Geschrieben 8. Juli 2002 Original geschrieben von Gottesgeschenk ob dich dein chef jetzt rauswirft ist wohl davon abhängig, von welcher seite er es erfährt. Wie beinahe jedes Fehlverhalten muss auch dieses abgemahnt werden. Das bedeutet, selbst wenn der Chef möchte, kann er ihn nicht rauswerfen, schon gar nicht aus wichtigem Grund. Jedes AG wird da etwas anderes erzählen. Übrigens, wenn ich mir das nochmal durchlese, was der Threadersteller geschrieben hat, gehe ich mal davon aus, dass der Verweis nicht rechtens war / ist. Insofern Widerspruch einlegen & weiterhin am Unterricht teilnehmen. In der ASchO findet man im 4. Abschnitt alle Regelungen für Ordnungsmaßnahmen (dazu zählen auch Verweise). Die Regelungen sind bindend und zwangsläufig vorgeschrieben, müssen also beachtet werden. Link :ASchO, 4. Abschnitt (noch ein Stückchen höher scrollen) Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HELLmut Geschrieben 9. Juli 2002 Teilen Geschrieben 9. Juli 2002 hi, wollte mal fragen wie die sache jetzt ausgegangen ist... Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
Horse Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Ich dachte immer ein Verweis müsste schriftlich erfolgen und kann einem nicht durch Mitschüler verkündet werden???? Eine Konferenz ist nicht automatisch ein Verweis! Also? Wie stehts bei dir? Gruß aus Köln:confused: Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
HangManAtWork Geschrieben 10. Juli 2002 Teilen Geschrieben 10. Juli 2002 Original geschrieben von Horse Ich dachte immer ein Verweis müsste schriftlich erfolgen und kann einem nicht durch Mitschüler verkündet werden???? Eine Konferenz ist nicht automatisch ein Verweis! Also? Wie stehts bei dir? Gruß aus Köln:confused: Du hast Recht, der Verweis MUSS schriftlich erfolgen mit Rechtsmittelbelehrung! Der Verweis wird auch erst mit Zustellung beim Schüler wirksam, und kann ihm NICHT persönlich übergeben werden. Es gibt 2 Möglichkeiten: 1) Sich "dumm" stellen und von nichts wissen 2) Sich um eine "schnelles" Verfahren kümmern. Im Normalfall bekommt der Schüler erst eine Abmahnung der Schule, bevor er gefeuert wird. HangManAtWork Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
kuekenMcNugget Geschrieben 11. Juli 2002 Teilen Geschrieben 11. Juli 2002 Was ist denn jetzt draus geworden??? *neugier* Zitieren Link zu diesem Kommentar Auf anderen Seiten teilen Mehr Optionen zum Teilen...
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